Viele Jugendliche träumen davon, mit einem Moped oder Roller mobil und unabhängig zu sein. Seit Juli 2021 gibt es in Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Allgemeine Informationen zum Mopedführerschein
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h).
Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen.
Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß. Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger.
Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Die Verantwortung, die mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht, ist den Jugendlichen bewusst, so die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt.
Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet
Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder.
Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt.
Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.
Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug ist
Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld.
In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten. Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein.
Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an.
Voraussetzungen für den Mopedführerschein mit 15
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz gemeldet.
- Schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Biometrisches Foto (in Papierform).
- Nachweis über Erste Hilfe (im Original).
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre (im Original).
Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?
Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt.
Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut.
Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Gültigkeit des Führerscheins
Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.
Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt.
Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.
Kosten für den Mopedführerschein
Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.
Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.
Als grobe Richtwerte können folgende Kostenpunkte berücksichtigt werden:
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule: ca. 70 bis 150 Euro
- Übungsfahrt: ca. 30 bis 48 Euro pro Stunde
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung: ca. 30 Euro (alternativ kostenlose Smartphone-Apps)
- Sehtest: ca. 6 bis 9 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15 bis 30 Euro
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung: ca. 60 Euro
- Gebühren für die theoretische Prüfung (TÜV): ca. 22 Euro
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: ca. 190 Euro
- Gebühren für die praktische Prüfung: ca. 90 bis 100 Euro
Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen.
Welche Fahrzeuge dürfen mit dem AM-Führerschein gefahren werden?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Zweirädrige Krafträder
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Versicherung und Zulassung
Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März.
Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Mofa-Führerschein
Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM.
Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Mofa fahren darf man ab 15 Jahren.
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Fahren ohne Fahrerlaubnis - welche Strafen drohen?
Ganz ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie nicht aufs Moped steigen. Nur für ein Mofa brauchen Sie keinen Führerschein, allerdings benötigen Sie dafür trotzdem eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule. Der Unterschied zwischen Mofa und Moped wird hier erklärt.
Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Roller frisieren - welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
## Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zum Mopedführerschein| Thema | Informationen |
|---|---|
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Fahrzeugklasse | AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h) |
| Gültigkeit | In Deutschland bis zum 16. Geburtstag (Schlüsselzahl 195) |
| Ausbildung | Theorie und Praxis (keine Pflichtstunden) |
| Kosten | Variabel, je nach Fahrschule und Vorerfahrung |
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