Ab Wann Motorradführerschein Machen: Ein Umfassender Leitfaden

Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?

Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Motorradführerschein, von den verschiedenen Führerscheinklassen über die Kosten bis hin zu den Voraussetzungen.

Die Verschiedenen Führerscheinklassen

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Dazu kommt noch die Mofa-Fahrerlaubnis, die ebenfalls das Fahren von motorisierten Zweirädern erlaubt, aber kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Mofa-Prüfbescheinigung

In Deutschland ist für das Führen eines Mofas kein Führerschein notwendig, eine bestandene Mofa-Prüfung reicht aus. Sie benötigen für die Erlangung der Fahrerlaubnis 6 Unterrichtseinheiten in der Theorie und meistens 1 bis 2 Einheiten für die Praxis. Nach dem Bestehen des Tests erhalten Sie eine Prüfbescheinigung der Fahrschule, die als Nachweis und Erlaubnis gilt. Diese muss immer mitgeführt werden. Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.

Klasse AM

Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.

Klasse A1

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden. Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren.

Klasse A2

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten. Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.

Klasse A

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.

Mindestalter

  • A: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2
  • A2: 18 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • AM: 15 Jahre

Theoriestunden

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Praxisstunden

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.

Kosten für den Motorradführerschein

Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Hier eine Übersicht über die durchschnittlichen Kosten für die verschiedenen Führerscheinklassen:

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100-150 €
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 €
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.000 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca. 400-800 €
  • Übungsfahrten (z. B. 10-20 Stunden): ca. 300-1000 €
  • Theorieprüfung (z. B. Gebühren): ca. 20-50 €
  • Praktische Prüfung (z. B. Gebühren): ca. 100-200 €

Gesamt: ca. 1.250-1.550 Euro

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Vielleicht besitzt ihr bereits einen Autoführerschein und wollt jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.

Die Richtige Kleidung für die Prüfung

Ihr habt euch für einen Motorradführerschein entschieden? Dann solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer. Alles was ihr braucht, findet ihr beispielsweise in unserem Shop auf helmexpress.com.

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht. Mehr zum Thema Motorradschutzkleidung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Die Wahl der Richtigen Fahrschule

Fahrschule ist nicht gleich Fahrschule. Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung. Hier sind einige Tipps für die Auswahl der passenden Motorradfahrschule:

  • Die Fahrschule sollte eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde zulassen. Der Fahrschüler kann dabei feststellen, ob ihm der Fahrlehrer passt.
  • Der Theorieunterricht wird von einem qualifizierten Fahrlehrer und nicht von einer Hilfskraft gehalten.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt von Anfang bis Ende beim selben Fahrlehrer.
  • Die Fahrschule bietet moderne Motorräder für die Ausbildung an.
  • Die Fahrschule bietet flexible Ausbildungszeiten an.
  • Die Fahrschule hat einen guten Ruf.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen

Hier eine Tabelle, die die verschiedenen Führerscheinklassen zusammenfasst:

Führerscheinklasse Mindestalter Erlaubte Fahrzeuge
AM 15 Jahre Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und 50 cm³
A1 16 Jahre Krafträder mit max. 125 cm³ und 11 kW
A2 18 Jahre Krafträder bis 35 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
A 24 Jahre (oder 20 Jahre mit A2-Vorbesitz) Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Wir möchten, dass Sie auf jeder Fahrt gut versichert sind.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0