Ab wann sind E-Roller in Deutschland erlaubt?

Der Reiz von E-Rollern ist gerade für Jugendliche groß. Alleine und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit.

Gesetzliche Bestimmungen zum Mindestalter

Die Fahrt mit einem E-Roller ist ab 14 Jahren erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird.

Sicherheitsaspekte beim Fahren

Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden. Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h. Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller.

Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden. Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen.

Technische Anforderungen und Ausstattung

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Roller einige Kriterien erfüllen. Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt. Auch Seitenreflektoren muss ein E-Roller haben.

Bei Kauf eines E-Rollers ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten. Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können. Auch vor dem Ausleihen eines E-Rollers sollte man auf diese Aspekte achten. So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden. Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen. Auch auf die richtigen Reifen kommt es an. Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist. Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich.

Versicherungspflicht

Nach Kauf eines E-Rollers und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden. Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden.

Alkohol und Promillegrenzen

E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen. Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug).

Bußgelder bei Verstößen

Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen.

E-Scooter-Regeln in Europa

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Beispiele für E-Scooter-Regeln in verschiedenen Ländern:

Belgien:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)

Bulgarien:

  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
  • Promillegrenze: 0,5 ‰

Dänemark:

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.

Finnland:

  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
  • Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.

Frankreich:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
  • Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.

Geplante Neuregelungen für E-Scooter in Deutschland

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Anpassung an die Regeln für Radfahrer Ab April 2025 gelten neue Regeln für E-Scooter mit Straßenzulassung. Danach dürfen E-Scooter-Fahrer:innen künftig bei roten Ampeln den Grünpfeil nutzen sowie Straßen und Wege, die auch Radfahrende befahren dürfen. Allerdings müssen Sie dabei Fußgänger:innen besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren.

Für die neuen Regeln gilt aber eine Übergangsfrist von einem Jahr. So sollen die Kommunen Zeit haben, die Umsetzung zu prüfen. Beispielsweise, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektro-Scooter gelten soll.

Einige Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden erhöht. Künftig fallen für das Fahren auf Gehwegen laut Bußgeldkatalog 25 Euro an. Fürs Slalomfahren sind es dann 35 Euro.

Auch eine Blinker-Pflicht für E-Scooter wird diskutiert. Bislang gilt für das Abbiegen noch: nur mit Handzeichen - wie auf dem Fahrrad. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Gelten soll das aber erst ab Anfang 2027.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die beim Fahren mit E-Rollern in Deutschland zu beachten sind:

  • Mindestalter: 14 Jahre (für private E-Roller), 18 Jahre (für Leihroller)
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Keine, aber empfohlen
  • Versicherungspflicht: Ja
  • Wo darf man fahren: Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrbahn (wenn keine Radwege vorhanden)
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (für Fahrer ab 21 Jahren), 0,0 ‰ (für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge)

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