Wer sich dazu entschließt, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Hier finden Sie alle Informationen zum Motorradführerschein, Klassen und Anforderungen sowie Infos zu Fahrprüfungen und den gesetzlichen Grundlagen.
Führerscheinklassen im Überblick
In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.
- Klasse AM: Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten. Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
- Klasse A1: Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
- Klasse A2: Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
- Klasse A: Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Mindestalter und Voraussetzungen
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.
Mindestalter:
- A: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
- A2: 18 Jahre
- A1: 16 Jahre
- AM: 15 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung
Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.
Kosten für den Motorradführerschein
Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.
Vielleicht besitzt ihr bereits einen Autoführerschein und wollt jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.
Ungefähre Kostenübersicht:
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100 - 150 Euro
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 Euro
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.000 - 3.000 Euro
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 Euro
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 Euro
Detaillierte Kostenaufstellung:
- Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca. 400 Euro
- Übungsfahrten (z. B. 10 Stunden): ca. 500 Euro
- Theorieprüfung (z. B. DEKRA): ca. 22 Euro
- Praxisprüfung (z. B. DEKRA): ca. 100 Euro
- Gesamt: ca. 1.250-1.550 Euro
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt.
Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Die Erweiterung B196
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196, die es Inhabern eines Pkw-Führerscheins ermöglicht, Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Diese Regelung stellt eine Erweiterung der Klasse B dar. Dafür ist lediglich eine Fahrerschulung erforderlich, keine vollständige Fahrschulausbildung oder Prüfungen.
Voraussetzungen sind ein Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mindestens fünf Jahren, ein Mindestalter von 25 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert und gilt nur in Deutschland.
Motorradbekleidung
Wenn Sie sich für einen Motorradführerschein entschieden haben, sollten Sie auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer.
Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.
Hier eine Auflistung der empfohlenen Motorradkleidung:
- Geprüfter Motorradhelm (ECE 22)
- Motorradhandschuhe
- Eng anliegende Textil-/Lederjacke mit Protektoren (Schultern, Ellenbogen)
- Rückenprotektor (CE-geprüft)
- Textil-/Lederhose mit Knie- und Hüftprotektoren
- Motorradstiefel mit Knöchelschutz, festem Halt und Schaltverstärkung
Gültigkeit des Führerscheins
Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.
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