Ab Welchem Alter Ist E-Bike Fahren Erlaubt?

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Elektrofahrrad - lauter unterschiedliche Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber tatsächlich unterschiedliche Fahrzeugtypen bezeichnen. Eigentlich meinen E-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe, und trotzdem wird der Begriff E-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist.

Was ist ein Pedelec?

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden.

Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. Diese Bedingungen haben rechtliche Hintergründe: Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und ist beispielsweise nicht extra versicherungspflichtig. Eine private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, deckt i.d.R. auch Fremdschäden, die man als Pedelec Fahrer anderen zufügt.

Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Es besteht keine Helmpflicht. Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. An einem Pedelec können ohne Probleme Anhänger angebracht werden, um Kinder zu transportieren. Eine Zulassung ist nicht nötig, jedoch benötigen alle in der EU verkauften Pedelecs ein EU-Konformitätserklärung inkl. CE Kennzeichnung - darauf sollte man achten.

S-Pedelecs: Schnellere Alternative

S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt.

Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben. S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre.

Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. Für ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.

Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm. Wer ein S-Pedelec ohne Helm fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen - auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trägt. Das entschied das Landgericht Bonn (AZ: 18 O 388/12).

Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.

  • Motorleistung: maximale Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max.
  • Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben.
  • Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.

E-Bikes: Unterschiede und Bestimmungen

Ein E-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.

  • E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen E-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt.
  • E-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben.
  • E-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.

Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen E-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.

Frei nach § 21a StVO: Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr 22 gebaute und mit Prüfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dürfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen. Ungeeignet sind nach diesen Maßstäben Helme irgendwelcher Art wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind.

E-Bikes für Kinder: Sinnvoll oder Gefährlich?

E-Bikes gibt es mittlerweile auch für Kinder. Ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, ein solches Pedelec für den Nachwuchs anzuschaffen, wird viel diskutiert. Vor einer solchen Entscheidung sollten Eltern individuelle Argumente prüfen.

Der Spaß auf dem Fahrrad hat mit der E-Motorisierung der Zweiräder neue Dimensionen bekommen: weiter, höher und schneller. Ob diese Features auch für Ihre Kinder eine Option sein können, sollten Sie ganz individuell entscheiden. Solche Pedelecs werden landläufig zwar als E-Bike bezeichnet, streng genommen gibt es jedoch Leistungsunterschiede. Räder, die definitionsgemäß zu den 'echten' E-Bikes zählen, sind für Kinder ebenfalls nicht erlaubt, da sie zu den Kleinkrafträdern zählen. Diese E-Bikes haben ohne in die Pedale treten zu müssen eine eigene Beschleunigung, die über die 6 km/h Anfahrhilfe der Pedelecs hinaus geht - ein Risikofaktor für Kinder und Ungeübte.

Vor- und Nachteile von Pedelecs für Kinder

Nicht jeder ist begeistert, wenn der Nachwuchs sich ein E-Bike wünscht. Dennoch gibt es einige Vorteile, die Pedelecs für Kinder bieten. Ebenso müssen Bedenken, die dagegen sprechen, klar gewertet werden.

Haben Sie ein Kind, das seine Freizeit eher mit dem Smartphone, der Spielekonsole oder dem Fernseher verbringt, sehnen Sie möglicherweise eine attraktive Bewegungsmöglichkeit für es herbei. Ist Ihr Kind dagegen eher mit Freude ohnehin viel in Bewegung und auch auf dem Fahrrad unterwegs, dann nehmen Sie ihm möglicherweise zu früh den Schwung, auf die eigene Kraft beim Radfahren zu setzen.

Haben die Eltern selber ein E-Bike oder Pedelec und planen gemeinsame Familientouren, dann ist es natürlich möglicherweise frustrierend für den Nachwuchs immer hinterherzuhecheln, während andere locker flockig auch steile Anstiege und Gegenwind bewältigen. Sie als Eltern können bestimmt gut einschätzen, ob Ihr Kind die körperliche und die geistige Reife mitbringt, ein elektrisch gestütztes Radfahren sicher zu bewerkstelligen.

Die richtige Wahl beim elektrischen Kinder-Bike

Wenn Sie und Ihr Kind sich für die Anschaffung eines Pedelecs entschieden haben, sollten Sie folgende Punkte kritisch im Blick behalten:

Natürlich gilt es zunächst ein Rad zu finden, das zur Körpergröße des Kindes passt. Pedelecs für Kinder werden von Spezialisten bereits für ein Alter ab sechs Jahren angeboten. Von 20 Zoll aufwärts gibt es Modelle für unterschiedlichste Körpergrößen und Alters. Das Gewicht ist wichtig, damit das Rad sicher zu behandeln ist: Für leichte Kinder gibt es Räder, die aufgrund ihrer reduzierten Akkuausstattung, lediglich etwa 10 Kilogramm wiegen. Andere mit etwas stärkerem Akku und weiterer Reichweite liegen dagegen bei 15 Kilo. Hierfür reicht meist eine Akkuleistung von etwa 250 Watt. Das Drehmoment, der die Beschleunigung mit bestimmt sollte bei etwa 40 bis 50 Newtonmetern liegen.

Gibt es eine sogenannte 'Schiebehilfe', die eine Beschleunigung auf etwa 6 km/h ohne treten ermöglicht, dann kann das sicherlich hilfreich für lange erschöpfende Touren sein. Achten Sie darauf, dass das Display für Ihr Kind keine zu große Ablenkung bedeutet. Sind die Symbole und Daten nur schwer zu interpretieren oder abzulesen, dann achtet der Nachwuchs möglicherweise nicht richtig auf die Umgebung und den Verkehr. Wer gut und schnell Gas geben kann, muss mindestens ebenso gut bremsen können.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 Kilometer pro Stunde (Pedelecs) gelten rechtlich als Fahrräder. Diese Modelle sind für Kinder ab sechs Jahren zugelassen. E-Bikes, die bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen, sind erst ab 16 Jahren erlaubt. Dafür braucht man eine Zulassung.

Kinder müssten erst einmal die Fähigkeit entwickeln, Fahrrad zu fahren. "Ich würde niemals ein E-Bike als erstes Fahrrad empfehlen, um darauf fahren zu lernen", sagt Bäuml.

Sportwissenschaftler, Gesundheitsexperte und Autor Ingo Froböse hält ein E-Bike für Kinder und Jugendliche aus sportmedizinischer Sicht für nicht empfehlenswert: "Kinder müssen Anstrengung lernen und erfahren. Sie brauchen, um bestimmte Wachstumsreize zu provozieren, dringend einen Reiz, der alles das, was noch wachsen soll, so stimuliert, dass es auch wachsen kann." Und da sei ein E-Bike im Kindes- und Jugendalter eher eine Wachstumsbremse als ein Wachstumsbeschleuniger, so Froböse.

Kinder sollten sicher Fahrradfahren können, bevor sie ein E-Bike fahren. Zudem sollte das Modell dem Kind oder Jugendlichen altersgerecht angepasst sein.

Überblick über E-Bike Typen und Altersbeschränkungen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten von E-Bikes, die zugehörigen Altersbeschränkungen und Führerscheinanforderungen:

E-Bike Typ Max. Geschwindigkeit Mindestalter Führerschein erforderlich Helmpflicht
Pedelec 25 km/h Keine (Empfehlung: ab 14 Jahre) Nein Nein (Empfohlen)
S-Pedelec 45 km/h 16 Jahre Klasse AM oder B Ja
E-Bike (bis 25 km/h, ohne Tretunterstützung) 25 km/h 15 Jahre Mofa-Prüfbescheinigung Ja
E-Bike (bis 45 km/h, ohne Tretunterstützung) 45 km/h 16 Jahre Klasse AM Ja

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0