Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?

Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Doch manchmal besteht der Wunsch oder gar die Notwendigkeit, Kinder mitzunehmen. Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten.

Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto an vollkommen andere Risiken gekoppelt.

Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an.

Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Ihr könnt euch bei der Entscheidung, ob das Töchterchen oder der kleine Sohn mitfahren darf, zum einen an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Zum anderen spielt neben der körperlichen Bereitschaft auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle.

Voraussetzungen für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad

Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.

Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt.

Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.

Außerdem muss auch das Motorrad zum Mitnehmen eines Kindes geeignet sein - und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst ist es entscheidend, dass die Mitnahme eines Sozius überhaupt gestattet ist. Angenommen ein Bike ist nur für eine Person ausgelegt, so erübrigt sich der Rest.

Darf ein Sozius mitgenommen werden, ist speziell beim Fahren mit Kindern zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind.

Ausrüstung und Sicherheit

Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Und: Ein Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer bzw. der Fahrerin sitzen.

Helmpflicht

Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.

Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Motorradhelme 2024: Die besten Klapphelme im TestGeldbuße: Kind ohne Helm mitnehmenWer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Motorradbekleidung

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam.

Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.

Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Motorrad-Kindersitz

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung.

Vorbereitung und Verhalten

Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.

Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.

Äußert ein Kind den Wunsch, selbst Motorrad fahren zu wollen, kann auf spezielle Kindermotorräder zurückgegriffen werden. Selbstverständlich darf das Töchterchen oder Söhnchen damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, denn die Unfallgefahr wäre hier viel zu groß. Zum einen dürfen Kindermotorräder auf dem Privatgelände gefahren werden. Die Kinder sollten lernen, sicher mit dem Kindermotorrad zu fahren.

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.

Bevor es das erste Mal auf Tour geht Das Kind mal eben für ein paar Übungsrunden aufs Motorrad zu setzen, reicht nicht aus, um dann anschließend zur nächsten Tour aufzubrechen. Für ein sicheres und schönes Fahrerlebnis ist die richtige Vorbereitung essenziell. Der Nachwuchs-Sozius benötigt eine detaillierte Einweisung: Wie muss sich das Kind festhalten? Was passiert in einer Kurve und wie muss es sich in die Kurven lehnen? Wie muss es sich bei einer starken bis Vollbremsung verhalten?

Wurden diese Punkte theoretisch vermittelt, geht es an den praktischen Teil der Übungen. Ein großer Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten bietet ideale Voraussetzungen für den Nachwuchs, um erste Erfahrungen auf dem Motorrad zu sammeln. So könnt ihr in entspannter Atmosphäre wichtige Fahrmanöver wie Anfahren, Bremsen oder auch das Ausweichen üben.

Ist der Nachwuchs-Sozius schon auf dem Übungsgelände unsicher, wirkt nach mehreren Runden noch immer ängstlich und/oder lehnt sich gegen die Schräglage, ist es vielleicht besser, die große Ausfahrt mit dem Bike lieber um eine Saison zu verschieben.

Mit dem Kind als Sozius ins Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Bußgelder im Überblick

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Kind ohne Helm mitgenommen 60 Euro 1

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