Ab Wann Motorrad Führerschein Alter: Der Ultimative Guide

Du hast keine Lust mehr aufs Eltern-Taxi? Selbst zu fahren ist sowieso viel cooler, schafft ganz neue Freiheiten und bereitet nebenbei schonmal aufs Erwachsensein vor. Wir verraten dir und deinen Eltern, ab wann du dich aufs Zweirad schwingen darfst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Du kannst dich frühestens mit 14,5 Jahren in der Fahrschule anmelden.
  • Ab 15 darfst du schon alleine fahren.
  • Es gibt verschiedene Führerschein- und Motorradklassen, die du kennen solltest.

Die Motorradführerschein-Klassen: Was darfst du in welchem Alter fahren?

Bestimmt weißt du längst, dass Motorrad nicht gleich Motorrad ist. Für deinen Motorradführerschein ist aber erstmal nur wichtig, was sie unter der Haube haben. Oder vielmehr unter der Sitzbank. Wir verraten dir, welche Motorradklassen und Führerscheinklassen es gibt und was du und deine Eltern wissen solltet.

Ab 15 geht’s los! Was du in welchem Alter fahren darfst, erfährst du hier.

Die Prüfbescheinigung für Mofas

Der Name stammt aus der Kombination von Motorrad und Fahrrad. Und genau das sind sie im Grunde auch: Fahrräder, mit einem kleinen Motor dran. Also fast so wie ein E-Bike oder ein Pedelec - nur mit einem Verbrennungsmotor.

Ein Mofa fährt je nach Bauweise bis zu 20 oder 25 km/h. Dadurch darfst du damit im Normalfall sogar auf Radwegen fahren.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Und das ist ziemlich beliebt.

Ab welchem Alter darf man Mofa fahren?

Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen.

Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind.

So bekommst du den Mofa-Führerschein

Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht.

Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.

Übrigens: Normalerweise musst du für einen Führerschein auch einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest machen. Für die Prüfungsbescheinigung brauchst du das nicht. Aber ganz ehrlich: Schaden kann es nicht - und wenn du später noch einen anderen Führerschein machst, brauchst du beides sowieso.

Der AM-Führerschein für Kleinkrafträder

Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
  • Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
  • Sie fahren maximal 45 km/h schnell.

Besonders cool: Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos. Das sind die kleinen Autos, die hinten auf der Rückseite einen 45-Aufkleber haben - für die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h.

Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.

Mittlerweile gibt es Roller übrigens auch schon als E-Roller - die fahren genau so schnell, sind aber deutlich leiser.

Ab 15 darfst du mit deinem eigenen Roller unterwegs sein.

Das Alter: Ab wann darf man Moped fahren?

Tschö Elterntaxi: Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.

Info für Eltern: Die Altersgrenze für den AM-Führerschein wurde erst vor ein paar Jahren auf 15 Jahre heruntergesetzt - und das auch nicht sofort in allen Bundesländern. Es kann also gut sein, dass Jugendliche in deinem Bundesland erst seit Kurzem schon mit 15 Jahren Roller fahren dürfen.

So bekommst du den AM-Führerschein

Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule.

Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.

Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.

Der A1-Führerschein für kleine Motorräder

Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:

  • Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
  • Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
  • Oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS

Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).

Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.

Natürlich darfst du mit der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.

Übrigens: Je leichter ein Fahrzeug ist, desto weniger Gewicht muss es bewegen. Das heißt also, dass du mit einem federleichten Motorrad auch mit wenig PS ziemlich schnell fahren kannst - und das sollst du in dieser Führerscheinklasse einfach noch nicht.

Ab welchem Alter darfst du A1-Motorräder fahren?

Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16.

Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.

So bekommst du den Führerschein A1

Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.

Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.

Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:

  • 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Einzelstunden auf der Autobahn
  • 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.

Bevor du deine praktische Prüfung machen kannst, musst du erst ein paar Sonderfahrten machen. Zum Beispiel bei Dunkelheit.

Tipp für Eltern: Wenn du jetzt selbst Lust bekommen hast, dich auch mal aufs Zweirad zu schwingen, kannst du seit 2020 ziemlich einfach eine B196-Erweiterung für deinen Pkw-Führerschein machen. Du brauchst dann nur eine verkürzte Ausbildung und kannst dir die Prüfungen sparen. Mit der Erweiterung darfst du dann Motorräder der A1-Klasse fahren. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens 25 Jahre alt bist und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein hast. Aber Achtung: Wenn du später auch größere Bikes fahren möchtest, musst du trotzdem den ganz normalen A2- oder A-Führerschein machen. Deine B196-Erweiterung wird dann nicht angerechnet.

Der A2-Führerschein: der nächste Schritt zum „großen“ Motorradführerschein

Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.

Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
  • Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
  • Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).

Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.

Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.

Tipp für Eltern: Bei der Auswahl des Motorrads könnt ihr schon ein Auge auf das Fahrzeug werfen, das euer Sohn oder eure Tochter später gerne mal hätte. Denn beim A2-Führerschein sind auch gedrosselte Bikes bis 70 kW Leistung erlaubt. Später muss dann also nicht unbedingt ein neues Motorrad her. Aber Achtung: Größere Maschinen sind natürlich auch schwerer und somit ggf. etwas langsamer als kleinere Maschinen, die für 35 kW Leistung ausgelegt wurde.

So alt musst du sein, um den A2-Führerschein zu machen

Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.

So bekommst du den A2-Führerschein

Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.

Erfahrung in Racing-Games zählt nicht. Erfahrung mit dem A1-Führerschein schon - dann sparst du beim A2-Schein eine Menge Zeit und Geld.

Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.

Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.

Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:

Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.

Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:

  • 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
  • 2 Einzelstunden auf Autobahnen
  • 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.

Die Königsklasse: Der A-Führerschein

Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.

Königsklasse! Der A-Führerschein ist der größte Motorradführerschein. Mit ihm darfst du alle Zweiräder fahren, die in Deutschland zugelassen sind.

Mindestalter und Voraussetzungen: So bekommst du die Führerscheinklasse A

Achtung, jetzt wird’s ein bisschen kompliziert. Denn die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.

Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.

Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.

Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:

  • Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
  • Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
  • Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
  • Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.

Du merkst also: Beim Motorradfahren ist Erfahrung superwichtig. Wenn du schon früh davon träumst, mal mit dem Bike unterwegs zu sein, fängst du deswegen am besten schon so früh wie möglich an - mit der Klasse, die in deinem Alter erlaubt ist.

Überblick über die Motorradführerscheinklassen und Mindestalter

Die folgende Tabelle bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen, das Mindestalter und die zugehörigen Voraussetzungen:

Führerscheinklasse Mindestalter Erlaubte Kraftfahrzeuge
AM 15 Jahre
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, max. 4 kW Leistung, max. 50 cm³ Hubraum
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, max. 4 kW Leistung, max. 50 cm³ Hubraum
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads bis 45 km/h, max. 4 kW Leistung, max. 50 cm³ Hubraum
A1 16 Jahre
  • Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, max. 0,1 kW/kg Leistung/Leergewicht
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
A2 18 Jahre
  • Krafträder bis 35 kW Leistung, max. 0,2 kW/kg Leistung/Leergewicht, nicht von Kraftrad mit über 70 kW abgeleitet
A 24 Jahre (Direkteinstieg) 20 Jahre (bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2)
  • Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mofa 15 Jahre
  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Der Stufenführerschein: Schrittweise zum großen Motorradführerschein

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.

Fahren von Leichtkrafträdern mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

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