Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Hier ist eine Übersicht über das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:
- Klasse AM: Mindestalter 15 Jahre.
- Klasse A1: Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse A2: Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A (Direkteinstieg): Mindestalter 24 Jahre.
Ab 15 geht’s los! Was du in welchem Alter fahren darfst, erfährst du hier.
Die Prüfbescheinigung für Mofas
Das ist der Moment, in dem Mamas und Papas ins Träumen geraten - denn Mofas sind fast schon ein bisschen nostalgisch. Der Name stammt aus der Kombination von Motorrad und Fahrrad. Und genau das sind sie im Grunde auch: Fahrräder, mit einem kleinen Motor dran. Also fast so wie ein E-Bike oder ein Pedelec - nur mit einem Verbrennungsmotor.
Ein Mofa fährt je nach Bauweise bis zu 20 oder 25 km/h. Dadurch darfst du damit im Normalfall sogar auf Radwegen fahren.
Heute werden zwar immer noch klassische Mofas gebaut - so richtig up-to-date sind sie aber nicht mehr. Man sieht sie auf der Straße kaum noch.
Ab welchem Alter darf man Mofa fahren?
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen.
Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind.
So bekommst du den Mofa-Führerschein
Wie schon erwähnt: Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht.
Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.
Übrigens: Normalerweise musst du für einen Führerschein auch einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest machen. Für die Prüfungsbescheinigung brauchst du das nicht. Aber ganz ehrlich: Schaden kann es nicht - und wenn du später noch einen anderen Führerschein machst, brauchst du beides sowieso.
Der AM-Führerschein für Kleinkrafträder
Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
- Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
- Sie fahren maximal 45 km/h schnell.
Besonders cool: Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos. Das sind die kleinen Autos, die hinten auf der Rückseite einen 45-Aufkleber haben - für die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h.
Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.
Mittlerweile gibt es Roller übrigens auch schon als E-Roller - die fahren genau so schnell, sind aber deutlich leiser.
Das Alter: Ab wann darf man Moped fahren?
Tschö Elterntaxi: Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
So bekommst du den AM-Führerschein
Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule.
Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Der A1-Führerschein für kleine Motorräder
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- ... oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
- Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.
Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Ab welchem Alter darfst du A1-Motorräder fahren?
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16.
Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.
So bekommst du den Führerschein A1
Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.
Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.
Bevor du deine praktische Prüfung machen kannst, musst du erst ein paar Sonderfahrten machen. Zum Beispiel bei Dunkelheit.
Der A2-Führerschein: der nächste Schritt zum „großen“ Motorradführerschein
Bestimmt hast du schon gemerkt: Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.
Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.
Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.
So alt musst du sein, um den A2-Führerschein zu machen
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.
So bekommst du den A2-Führerschein
Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.
Erfahrung in Racing-Games zählt nicht. Erfahrung mit dem A1-Führerschein schon - dann sparst du beim A2-Schein eine Menge Zeit und Geld.
Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.
Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.
Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:
Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:
- 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
- 2 Einzelstunden auf Autobahnen
- 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.
Die Königsklasse: Der A-Führerschein
Fanfaren und jubelnde Chöre! Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Königsklasse! Der A-Führerschein ist der größte Motorradführerschein. Mit ihm darfst du alle Zweiräder fahren, die in Deutschland zugelassen sind.
Mindestalter und Voraussetzungen: So bekommst du die Führerscheinklasse A
Achtung, jetzt wird’s ein bisschen kompliziert. Denn die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
- So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.
Du merkst also: Beim Motorradfahren ist Erfahrung superwichtig. Wenn du schon früh davon träumst, mal mit dem Bike unterwegs zu sein, fängst du deswegen am besten schon so früh wie möglich an - mit der Klasse, die in deinem Alter erlaubt ist.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich.
Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Was bedeutet Stufenführerschein?
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.
Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen.
Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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