Ab wann darf man E-Roller fahren? Ein umfassender Leitfaden

Auf den E-Roller schwingen und los geht’s: Ist es wirklich so einfach? Was das reine Fahren angeht schon.

Allerdings sind, wie überall im Straßenverkehr, verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten.

Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.

E-Roller: Ab welchem Alter darf man sie fahren?

Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben.

Dies gilt bei einem eigenen Zweirad.

Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren.

In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.

Ist für E-Roller ein Führerschein erforderlich?

Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen.

Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig.

Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt.

Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad.

Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder.

Diese gibt es ab 18 Jahren.

Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.

Radweg, Straße & E-Roller: Wo darf ich fahren?

Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren.

Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren.

Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren.

Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden.

Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.

Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.

Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften

Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln.

Doch wie sieht es beispielsweise mit der Helmpflicht aus und wie hoch ist die Promillegrenze?

Allein und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit.

Ab 14 Jahren ist die Fahrt mit einem E-Roller gesetzlich erlaubt.

Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen.

Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden.

Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h.

Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden.

Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt.

Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Roller einige Kriterien erfüllen.

Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt.

Auch Seitenreflektoren muss ein E-Roller haben.

Nach Kauf eines E-Rollers und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden.

Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden.

Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar.

Die Fahrt mit einem E-Roller ist ab 14 Jahren erlaubt.

Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind.

Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit.

Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird.

Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen.

Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden.

Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen.

Bei Kauf eines E-Rollers ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten.

Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können.

Auch vor dem Ausleihen eines E-Rollers sollte man auf diese Aspekte achten.

So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden.

Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen.

Auch auf die richtigen Reifen kommt es an.

Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist.

Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich.

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden.

E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge.

Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen.

Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug).

Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen.

E-Scooter-Regeln in Europa

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten.

Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr.

Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema.

Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind.

Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.

*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

E-Scooter-Regelungen in einzelnen europäischen Ländern

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird jedoch dringend empfohlen)

Bulgarien

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft)

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre (Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren)
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Ja
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft)

Deutschland

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Keine
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 ‰)

Finnland

  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
  • Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers.

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (wird aber empfohlen)
  • Promillegrenze: 0,5 ‰

Bußgelder für E-Scooter-Verstöße in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bußgelder für verschiedene Verstöße mit E-Scootern in Deutschland:

Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0