Grenzenlose Freiheit, Abenteuer und Fahrspaß - das ist es, was das Motorrad- und Rollerfahren ausmacht. Ganz egal, ob du dich schon lange dafür begeisterst oder erst kürzlich der Funke auf dich übergesprungen ist - es gibt immer etwas, das du beim Motorrad- und Rollerfahren dazu lernen kannst. Dein Weg zum Motorradführerschein startet hier.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und das Mindestalter
In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.
Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen und das dazugehörige Mindestalter:
- AM: Für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, höchstens 50 ccm Hubraum und maximal 4 kW Motorleistung. Mindestalter: 15 Jahre.
- A1: Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Mindestalter: 16 Jahre.
- A2: Für Krafträder mit höchstens 35 kW Motorleistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Jahre.
- A: Keine Beschränkung. Mindestalter: Zweirad: 24 Jahre, Dreirad: 21 Jahre.
Generell gilt: Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 24 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Motorradführerschein A: Die Details
Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?
Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.
Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?
Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.
Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?
Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.
Der Motorradführerschein B196
Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B mit Erweiterung 196 hat, darf Motorräder im Rahmen der Führerscheinklasse A1 fahren. Voraussetzung für den Motorradführerschein B196 ("kleiner Motorradführerschein") ist eine zusätzliche Motorradfahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Der/die Fahrer:in muss den B-Führerschein fünf Jahre oder länger haben.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen.
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
- Personalausweis: Um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen.
- Biometrisches Passbild: Dieses wird dann für den Führerschein verwendet.
- Erste-Hilfe-Kurs: Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen.
- Sehtest: Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein.
Theoretische und praktische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden.
Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt.
Kosten des Motorradführerscheins
Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.
Hier eine Übersicht über die ungefähren Kosten:
- Sehtest: ca. 6,43 Euro (kann variieren)
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15 bis 30 Euro
- Anmeldegebühr der Fahrschule: ca. 60 bis 200 Euro
- Übungsmaterialien: variabler Kostenbeitrag
- Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins: einmalige Gebühr
Gültigkeit des Motorradführerscheins
Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Rollerführerschein) ist in den Klassen A1, A2 und A enthalten.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.
Zusatzinformationen
- Kombination mit dem Autoführerschein: Fahranfänger:innen können einen Kombi-Führerschein absolvieren, der Pkw-Fahrerlaubnis und Motorradführerschein A1, A2 oder A verbindet.
- Dauer des Führerscheinerwerbs: Im Schnitt dauert es ein bis zwei Monate, um den Motorradführerschein auf regulärem Weg zu erwerben.
- Empfehlung für den Ausbildungsbeginn: Sinnvoll ist es, mit den theoretischen Stunden des Motorradführerscheins im Winter zu beginnen.
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