Der Motorradführerschein: Alle Infos zum Mindestalter und den Klassen

Grenzenlose Freiheit, Abenteuer und Fahrspaß - das ist es, was das Motorrad- und Rollerfahren ausmacht. Ganz egal, ob du dich schon lange dafür begeisterst oder erst kürzlich der Funke auf dich übergesprungen ist - es gibt immer etwas, das du beim Motorrad- und Rollerfahren dazu lernen kannst. Dein Weg zum Motorrad­führer­schein startet hier.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und das Mindestalter

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen und das dazugehörige Mindestalter:

  • AM: Für zwei- und drei­rädrige Klein­kraft­räder mit 45 km/h bauart­bedingter Höchst­geschwindig­keit, höchstens 50 ccm Hub­raum und maximal 4 kW Motor­leistung. Mindestalter: 15 Jahre.
  • A1: Für Leicht­kraft­räder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motor­leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Mindestalter: 16 Jahre.
  • A2: Für Kraft­räder mit höchstens 35 kW Motor­leistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Jahre.
  • A: Keine Beschränkung. Mindestalter: Zweirad: 24 Jahre, Dreirad: 21 Jahre.

Generell gilt: Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen.

Der Stufenführerschein

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 24 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.

Motorradführerschein A: Die Details

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Der Motorradführerschein B196

Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B mit Erweiterung 196 hat, darf Motor­räder im Rahmen der Führer­schein­klasse A1 fahren. Voraus­setzung für den Motorrad­führer­schein B196 ("kleiner Motor­rad­führer­schein") ist eine zusätz­liche Motorrad­fahrer­schulung mit mindestens neun Unter­richts­einheiten à 90 Minuten. Das Mindest­alter beträgt 25 Jahre. Der/die Fahrer:in muss den B-Führer­schein fünf Jahre oder länger haben.

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen.

  1. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
  2. Personalausweis: Um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen.
  3. Biometrisches Passbild: Dieses wird dann für den Führerschein verwendet.
  4. Erste-Hilfe-Kurs: Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen.
  5. Sehtest: Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt.

Kosten des Motorradführerscheins

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.

Hier eine Übersicht über die ungefähren Kosten:

  • Sehtest: ca. 6,43 Euro (kann variieren)
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15 bis 30 Euro
  • Anmeldegebühr der Fahrschule: ca. 60 bis 200 Euro
  • Übungsmaterialien: variabler Kostenbeitrag
  • Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins: einmalige Gebühr

Gültigkeit des Motorradführerscheins

Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Rollerführerschein) ist in den Klassen A1, A2 und A enthalten.

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.

Zusatzinformationen

  • Kombination mit dem Autoführerschein: Fahranfänger:innen können einen Kombi-Führer­schein absolvieren, der Pkw-Fahr­erlaubnis und Motor­rad­führer­schein A1, A2 oder A verbindet.
  • Dauer des Führerscheinerwerbs: Im Schnitt dauert es ein bis zwei Monate, um den Motorradführerschein auf regulärem Weg zu erwerben.
  • Empfehlung für den Ausbildungsbeginn: Sinnvoll ist es, mit den theoretischen Stunden des Motorrad­führerscheins im Winter zu beginnen.

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