Ab Wann Darf Man E-Roller Fahren? – Ein Überblick über Regeln und Vorschriften

Der Reiz von E-Rollern ist gerade für Jugendliche groß. Alleine und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit. Doch ab welchem Alter ist das Fahren erlaubt, und welche Regeln sind zu beachten?

Mindestalter und Führerschein für E-Roller in Deutschland

Ab 14 Jahren ist die Fahrt mit einem E-Roller gesetzlich erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird.

Kleine E-Scooter mit einem Tempo von maximal 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM. Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb.

Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren? Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend.

Führerscheinklasse AM: Was bedeutet das?

Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:

  • Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Wichtige Regeln und Vorschriften für E-Roller-Fahrer

Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.

E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen. Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug). Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Roller einige Kriterien erfüllen. Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt. Auch Seitenreflektoren muss ein E-Roller haben. Nach Kauf eines E-Rollers und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden. Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar.

E-Roller im europäischen Ausland

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

Beispiele für E-Scooter-Regelungen in Europa

Hier sind einige Beispiele für spezifische Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern:

  • Belgien: Mindestalter 16 Jahre, Helmpflicht empfohlen, Nutzung von Radwegen und Straßen erlaubt.
  • Bulgarien: Helmpflicht für Personen unter 18 Jahren, Promillegrenze 0,5 ‰.
  • Dänemark: Mindestalter 15 Jahre, Helmpflicht, Nutzung von Radwegen vorgeschrieben.
  • Finnland: Keine gesetzliche Altersgrenze, Helmpflicht empfohlen, Nutzung von Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer erlaubt.
  • Frankreich: Mindestalter 14 Jahre, Helmpflicht empfohlen, Nutzung von Radwegen und Fahrbahnen erlaubt.

Sicherheitshinweise und Tipps

Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden. Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h. Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller.

Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden. Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen.

Bei Kauf eines E-Rollers ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten. Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können. Auch vor dem Ausleihen eines E-Rollers sollte man auf diese Aspekte achten. So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden. Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen. Auch auf die richtigen Reifen kommt es an. Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist. Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder. Hier einige Beispiele:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Geplante Neuregelungen für E-Scooter in Deutschland

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden sollen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

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