Ab wann dürfen Kinder auf dem Moped mitfahren?

Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Was gibt es Schöneres als strahlende Kinderaugen? Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden.

Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer. Das ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.

Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das sind die Regeln.

Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Denn weder in der Straßen­ver­kehrs­ordnung noch in der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung ist ein Mindestalter angegeben. Auch wenn es hier zunächst an einer Alters­be­grenzung fehlt, gibt es diesbe­züglich gleichwohl Bestim­mungen.

Vielmehr ist die körperliche und geistige Reife des Kindes entscheidend. Ihr könnt euch bei der Entscheidung, ob das Töchterchen oder der kleine Sohn mitfahren darf, zum einen an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Zum anderen spielt neben der körperlichen Bereitschaft auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle.

Aus dieser geltenden Rechtslage lässt sich also schluss­folgern: Kinder über sieben Jahren dürfen dann auf dem Motorrad oder dem Moped mitfahren, wenn sie erstens in der Lage sind, sich festzu­halten und zweitens, wenn sie so groß sind, dass sie mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen.

Körperliche Voraussetzungen

Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug. So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann. Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.

Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können. Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth.

Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein.

Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt.

Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein.

Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. § 35a Abs. 9 StVZO bestimmt, dass Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein müssen. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs.

Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Sicherheitsausrüstung und -maßnahmen

Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion.

Helmpflicht

Für alle Beifahrer - egal welchen Alters - besteht selbst­ver­ständlich eine Helmpflicht. Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Das Tragen eines Motorradhelmes ist natürlich auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar und Pflicht.

Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Auch wenn es eigentlich keine Frage sein sollte, sei dennoch erwähnt, dass auch am Moped ein Fahrradhelm nicht reicht. Diese bieten im Ernstfall keinen Schutz.

Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten. Im Fachhandel findest du speziell für Kinder entwickelte Motorradhelme. Kinder brauchen entsprechend passende Kinderhelme. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene.

Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Sie sind deutlich leichter als Modelle für Erwachsene - das schont den empfindlichen Nacken- und Schulterbereich. Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Motorradbekleidung für kleine Beifahrer

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Inzwischen gibt es vielerorts - und sei es im Internet - eine Vielzahl an speziell für Kinder produzierte Schutz­kleidung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Angefangen bei Helmen über Jacken und Hosen bis hin zu Stiefeln und Handschuhen.

Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann.

Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten. Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte.

Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Vereinbart zudem mit dem Kind ein Zeichen, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet. Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.

Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind (z.B. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist.

Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.

Mofa fahren mit Kind

Es ist nur dann erlaubt, einen Sozius auf dem Mofa mitzunehmen, wenn dieses über zwei Sitze verfügt. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 7 Jahren. Diese dürfen auf einem einsitzigen Mofa mitfahren, wenn sie in einem Kindersitz Platz nehmen.

Besonderheiten in Österreich

Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz. Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wie viele glauben, nur für große Motorräder.

Fahren im Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Weitere Aspekte

Ob euer Kind alt genug ist, damit es bei einer Tour mitfahren kann, solltet ihr auch von den geplanten Geschwindigkeiten abhängig machen, die ihr fahren werdet. Mit dem Roller oder Motorrad durch die Stadt zu düsen oder auch eine kleine Ausfahrt am Wochenende, kann auch mit Kindern an Bord ein tolles Erlebnis sein; wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und für die nötige Sicherheit sorgst.

Für verantwortungsvolle Eltern steht vor allem eine Frage im Raum: Bin ich bereit, das erhöhte Risiko beim Roller- oder Motorradfahren mit meinem Kind in Kauf zu nehmen? Übertriebener Ehrgeiz hat hier nichts verloren. Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Motorradtour mit Kindern gut vorbereitet und eingeübt werden sollte. Neben der Ausstattung mit Schutzkleidung, Gegensprechanlage und ggfls. Motorradkindersitz ist auch die Besprechung der Verhaltensweisen wichtig.

Aspekt Deutschland Österreich
Mindestalter Kein Mindestalter, körperliche Reife entscheidend Ab 8 Jahren auf Mopeds, sonst Kindersitz erforderlich; ab 12 Jahren auf Motorrädern mit "weißem Taferl"
Helmpflicht Ja, für alle Beifahrer Ja, für alle Beifahrer
Kindersitz Für kleinere Kinder empfohlen Pflicht für Kinder unter 8 Jahren auf Mopeds
Fußrasten Müssen erreichbar sein Müssen erreichbar sein

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