Ab wann ist ein Motorrad ein Oldtimer?

Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen recht geläufig - obwohl viele nicht genau sagen können, was genau er bedeutet. Dabei ist das in einer Verordnung beschrieben. Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“ (§ 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

In Deutschland sind laut Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes ca. 846.000 Oldtimer zugelassen (Stand 1. Januar 2024). Die Zahl steigt jährlich. Den überwiegenden Anteile hieran haben Autos.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Um ein Fahrzeug in Deutschland als historisches Fahrzeug einzustufen, ist seit 2007 laut § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) für den vermeintlichen Oldtimer ein Gutachten erforderlich. Dies kann bei einer zugelassenen öffentlichen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) erstellt werden und kostet in der Regel 80 bis 200 Euro (ggf. zzgl. zirka 100 Euro für eine zeitgleiche Hauptuntersuchung).

Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. Ein guter Allgemeinzustand ist ebenfalls Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand sein.

Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft.

Begutachtung nach § 23 StVZO

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Maßgeblich ist die zum 1.

Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Dazu kommt, dass die Verkehrsmittel in allen Hauptbaugruppen den Originalzustand aufweisen müssen und gut erhalten sind.

Abweichungen vom Originalzustand

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.

Zulassung eines Oldtimer-Motorrades

Die Zulassung eines Oldtimer-Motorrades kann mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Freunde alter Motorräder kennen die besonderen Herausforderungen, die sich beim Betrieb der alten Schätzchen auf öffentlichen Straßen ergeben. In Deutschland ist es - aus gutem Grund - Vorschrift, Motorräder auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren.

Zudem ist für Fahrzeuge ein fest installierter, beleuchteter Tachometer vorgeschrieben. Zudem sind aufgrund der Größe und des Formates der aktuellen Kennzeichen diese an alten Motorrädern oft schwierig zu montieren und darüberhinaus optisch wenig ansprechend.

Erleichterungen für Oldtimer-Motorräder

Auf Initiative des VFV hat der ‚Parlamentarische Arbeitskreis Automobiles Kulturgut (PAK)‘ Ausnahmeregelungen durchgesetzt, um die Vorschriften für die ganz alten Krafträder praktikabel zu machen:

  • Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.
  • Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.
  • Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.

Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

Die Sätze 12 und 13 erlauben uns nun mehr Spielraum für die Zulassung alter Motorräder:

Notwendige Dokumente für die Zulassung

Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.

Folgende Dokumente werden für die Zulassung benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

Kosten für das H-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.

Vorteile des H-Kennzeichens

Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben. Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €.

  • Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich.
  • In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren.
  • Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger.

Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht.

Alternativen zum H-Kennzeichen

Um den Klassiker zuzulassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein rotes Kennzeichen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer beantragen. Vorteil: Sie können das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden. Möchten Sie Ihren Oldtimer nur für eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen, empfiehlt sich ein Saison-Kennzeichen.

Vorteile des Saison-Kennzeichens:

  • eine ständige An- und Abmeldung entfällt
  • Steuern fallen nur für den ausgewählten Zeitraum der Zulassung an

Wichtig: Außerhalb der festgelegten Zeiträume dürfen Sie den Oldtimer nicht ausfahren. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

Übrigens: Wir versichern auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen (seit Oktober 2017 bundesweit möglich). Der Zeitraum des Fahrzeugbetriebs muss mindestens 2 Monate betragen und darf maximal 11 Monate umfassen.

Oldtimer und Sicherheitsstandards

Da Oldtimer stets der Technik ihrer Entstehungszeit entsprechen, sind sie je nach Alter häufig nicht mit aktuellen Sicherheitsstandards ausgestattet. Achtung: Es gibt bestimmte Nachrüstungen, die für jeden Klassiker verpflichtend sind. Darunter fallen die Diebstahlsicherung und wichtige Teile der Beleuchtung (z.B. Freiwillige Nachrüstung für mehr Sicherheit Neben den verpflichtenden Nachrüstungen empfiehlt es sich, weitere Sicherheitssysteme nachträglich einzubauen.

Um das eigene Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten beispielsweise Sicherheitsgurte installiert werden. Auch die Optimierung des Bordnetzes ist sinnvoll, um die Leistungsfähigkeit der elektrischen Komponenten des Oldtimers zu verbessern. So können Sie ebenfalls moderne Gadgets, wie Navigation oder Unfallmelder, problemlos einsetzen. Die Verwendung von externen Navigationsgeräten oder ähnliches - über z.B. Saugnapfhalterung - ist zulässig.

Sind die Geräte fest im Fahrzeug eingebaut, muss jedoch eine zeitgenössische Optik erhalten bleiben. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Die Oldtimer-Restauration

Wer sein Sammlerstück restaurieren möchte oder muss, benötigt Ersatzteile. Die Ersatzteilsuche kann unter Umständen viel Zeit kosten. Gute Anlaufstellen sind Oldtimer- oder Markenclubs. Hier können Sie sich direkt mit anderen Oldtimer-Liebhaberinnen und Liebhabern austauschen und vielleicht gleich fündig werden.

Bei der Restaurierung des Oldtimers wird angestrebt, den historischen Zustand des Fahrzeugs bestmöglich zu erhalten. Dies kann auch bei einem eventuellen Verkauf wichtig sein, um den Wert des Gefährts zu steigern. Auch der Motor sollte im Vorfeld auf eventuelle Defekte untersucht werden.

Pflege des Oldtimer-Motorrads

Ob bei der Ausfahrt oder bei Oldtimer-Events − Ihr Sammlerstück soll glänzen. Alles beginnt mit der richtigen Autowäsche. Wichtig: Bedenken Sie, dass die Autowäsche an einem speziell dafür vorgesehenen Ort erfolgen muss. Um den Lack von leichten Kratzern zu befreien, können Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche polieren. Sparen Sie nicht am Material für Ihre Fahrzeug-Pflege.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.

Oldtimer-Versicherung

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.

Da Oldtimer für gewöhnlich weniger Zeit auf der Straße verbringen als andere PKW, sind sie in der Versicherung meist günstiger. Je älter das Gefährt und je besser sein Zustand, desto günstiger sind in der Regel die Tarife. Bevor Sie eine Oldtimerversicherung abschließen, lassen Sie ein Oldtimer-Wertgutachten erstellen, das den Wert Ihres Klassikers dokumentiert. Hierfür ist eine Kurzbewertung ausreichend.

Um den exakten Wert für die Versicherung zu ermitteln, hilft Ihnen ein TÜV NORD Oldtimer-Wertgutachten. In der Oldtimer-Versicherung verzichten wir auf die Vorlage des Wertgutachtens, das viele andere Versicherer fordern, um einen Oldtimer in einem individuellen Oldtimertarif zu versichern.

Youngtimer

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Somit ist ein Youngtimer ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und soll für künftige Generationen bewahrt werden. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann ein Youngtimer zum Oldtimer werden. In der Praxis folgen die meisten Versicherer dieser Unterscheidung zwischen den mindestens 30 Jahre alten Oldtimern und den 20 und 30 Jahre alten Youngtimern.

Baujahrklassen von Oldtimern

Clubs und Verbände des Oldtimer-Weltverbandes FIVA organisieren nationale und internationale Oldtimer-Rallyes. Es sind Ausfahrten oder Gleichmäßigkeitsfahrten mit einer maximalen Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrzeuge werden in Baujahrsklassen eingeteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge in Bezug auf ihren technischen Entwicklungsstand vergleichbar sind:

Klasse Baujahre Bezeichnung
A bis einschließlich 1904 Ancestor
B 1905 bis 1918 Veteran
C 1919 bis 1930 Vintage
D 1931 bis 1945 Post Vintage
E 1946 bis 1960 Post War
F 1961 bis 1970 -
G 1971 bis 1980 -
H ab 1981 Fahrzeugregistrierung vor mind. 30 Jahren

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