Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.
Hier ist eine Übersicht über das Mindestalter und weitere Bedingungen für die verschiedenen Führerscheinklassen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | Zweirad: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre). Dreirad: 21 Jahre |
Außerdem können alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.
Was bringt dir der Stufenführerschein?
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 24 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren.
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?
Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.
Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein?
Nein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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