Die Sonne lacht und die Kinder wollen mitgenommen werden - zur Schule, zum Sport oder zu Freunden. Gerade im urbanen Bereich bieten sich Moped, Roller und Motorrad an. Doch was ist erlaubt, besonders bei der Mitnahme von Kindern? In Deutschland gibt es klare Regeln, die es zu beachten gilt.
Gesetzliche Bestimmungen und Altersgrenzen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen.
In Österreich dürfen Kinder ab 12 Jahren auf Motorrädern mitfahren, sofern sie die Fußrasten erreichen. Auf Mopeds (bis 50 ccm und max. 45 km/h) dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, benötigen aber einen passenden Kindersitz, wenn sie jünger sind. Laut § 26 KFG 1967 müssen Kindersitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern fest und sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Motorrad-Kindersitz: Wann ist er Pflicht?
Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert werden darf, müssen mit einem Soziussitz, Fußstützen sowie mit Festhaltemöglichkeiten ausgestattet sein. Kleinere Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.
Besondere Sitze und Voraussetzungen
Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Außerdem muss auch das Motorrad zum Mitnehmen eines Kindes geeignet sein - und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst ist es entscheidend, dass die Mitnahme eines Sozius überhaupt gestattet ist. Angenommen ein Bike ist nur für eine Person ausgelegt, so erübrigt sich der Rest. Darf ein Sozius mitgenommen werden, ist speziell beim Fahren mit Kindern zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind.
Die richtige Ausrüstung für Kinder auf dem Motorrad
Sicherheit ist das A und O. Hier sind die wichtigsten Ausrüstungsgegenstände für Kinder:
- Motorradhelm: Unverzichtbar und Pflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus, da er keinen ausreichenden Schutz bietet. Kinderhelme sind leichter und speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten.
- Motorradbekleidung: Eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe sind unerlässlich.
Achte darauf, dass die Kleidung optimal passt. Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.) ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura bietet den besten Schutz und Flexibilität.
Vorbereitung und richtiges Verhalten
Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist.
Gespräch und Übungen
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind das richtige Verhalten besprechen und einüben. Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Kommunikation
Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sich eine Gegensprechanlage zu beschaffen, damit ihr mit eurem Nachwuchs während des Ausflugs stets in Kontakt bleiben könnt.Tipp: Bevor ihr die Gegend unsicher macht, ist es ratsam, eine Übungsfahrt durchzuführen. So lernt euer Kind Schritt für Schritt das Motorradfahren kennen und kann mitteilen, ob ihm die neue Aktivität Spaß macht und an welcher Stelle es sich gegebenenfalls unwohl fühlt.
Hier sind einige wichtige Punkte, die mit dem Kind besprochen werden sollten:
- Wie man sich bei Kurven zu verhalten hat.
- Wie man sich bei einer starken bis Vollbremsung verhält.
- Wie man sich festhält.
Fahrweise anpassen
Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.
Kind als Beifahrer auf dem Roller
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.
Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer. Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt. Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.
Bußgelder bei Verstößen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Bei Verstößen gegen die Helmpflicht oder andere Vorschriften können Bußgelder drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Mit dem Kind als Sozius ins Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Hinweis: Die genannten Informationen basieren auf sorgfältiger Recherche der aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland und Österreich. Es ist ratsam, sich vor Fahrtantritt über die aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren.
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