Ab Wie Vielen Personen Dürfen Radfahrer Nebeneinander Fahren StVO?

Millionen Fahrräder werden in diesen Tagen in Deutschland wieder aus den Kellern und Garagen geholt. Der Frühling ist da - und damit beginnt auch die Radl-Saison. Seit einer Gesetzesnovelle ist das Radfahren nebeneinander in Deutschland auch auf den Straßen erlaubt.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Darf man mit dem Fahrrad nebeneinander auf einer Straße fahren - oder muss man hintereinander bleiben? Das wollten wir vom Fahrradclub ADFC wissen. „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Radfahrende hintereinander fahren müssen“, erklären dazu die Experten.

Nun lautet der genaue Gesetzestext in der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden“ (Paragraf 2, Absatz 4).

Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrer*innen wird ausdrücklich erlaubt. Bisher lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden, nebeneinander Fahren war die Ausnahme.“

Allerdings gilt: Werden andere behindert, weil zwei Radfahrer nebeneinander fahren, werden 20 Euro Bußgeld fällig, wenn die Polizei das bemerkt. Werden andere gar gefährdet, sind es 25 Euro. „Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten“, klärt der ADFC auf.

Ausnahmen auf dem Radweg und auf Fahrradstraßen

Eine Ausnahme sind hier Fahrradstraßen, da dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Auf Radwegen oder in Fahrradstraßen dürfen Radler immer zu zweit nebeneinander fahren. Vor einiger Zeit hat eine Straßenverkehrsnovelle diese Regelung noch einmal bestätigt. Autos müssen hinter ihnen bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz bleibt.

Eine Ausnahme bilden Gruppen von mehr als 15 Radfahrern. Sie dürfen einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 StVO).

Bußgelder bei Behinderung

Bei Behinderung droht ein Bußgeld von 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro und mit Unfallfolge 30 Euro.

Weitere Änderungen für Radfahrer durch die StVO-Novelle

Mit der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28. April 2020 in Kraft tritt, hatte sich das Bundesverkehrsministerium vorgenommen, Sicherheit und Komfort für Radfahrer deutlich zu erhöhen.

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreicht und das Radfahren sicherer gemacht werden.

Grünpfeil nur für den Radverkehr

Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten.

Jeder darf im Lastenrad mitfahren

Nach Korrektur dieses Fehlers darf sind Rikschas und Lastenräder mit Beförderungsmöglichkeiten im Straßenverkehr nun legal erlaubt und jeder kann mitfahren. Einzige Voraussetzung: Das Lastenrad muss zur Personenbeförderung gebaut und für Mehrgewicht zugelassen sein sowie über eine entsprechende Sitzvorrrichtung verfügen.

Gehwegradeln wird teuer

Das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen erhöht sich von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro. Gleiches gilt außerdem für die vorschriftswidrige Nutzung von linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen.

Änderungen für Autofahrer in Bezug auf den Radverkehr

1,50 m Mindestüberholabstand ist Pflicht

Beim Überholen von E-Scooter- und Radfahrern müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Was zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen galt, ist jetzt ausdrücklich festgelegt. Außerorts sind es sogar zwei Meter.

Höhere Bußgelder fürs Falschparken

Wer mit dem Auto auf Geh- und Radwegen parkt, zahlt zukünftig zwischen 55 und 100 Euro, statt bisher 15 bis 30 Euro. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Höhere Bußgelder für gedankenloses Abbiegen & Dooring

Autofahrer, die beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährden, müssen mit einem Bußgeld von 140 Euro (bisher 70 Euro) rechnen - und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.

Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw

Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Erweiterung des Parkverbots an Kreuzungen

Das Parkverbot für Kfz an Kreuzungen mit baulichem Radweg wird von fünf auf acht Meter vom Fahrbahnkreuzungspunkt erhöht.

Fahrradzone - hier haben Radfahrende Vorrang

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ ist es möglich, größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen einzurichten. Hier haben Radfahrer Vorrang, Autofahrer sind dazu verpflichtet, hinter ihnen herzufahren. Erlaubtes Tempo für PKW: maximal 30 km/h.

Radschnellweg - hier geht es zügig und sicher voran

Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten.

Lastenrad - die neue Art des Transports

Das neue „Lastenfahrrad“-Zeichen kennzeichnet extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder.

Weitere Irrtümer im Straßenverkehr

  • Radfahrer ist man verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren: Die Regelung gilt nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist.
  • Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren: Du darfst dabei aber den Verkehr nicht behindern. Erlaubt ist es insbesondere, wenn es sich um eine Gruppe von mehr als 15 Radfahrer handelt.
  • Beim Radfahren ist es erlaubt, mit Kopfhörern Musik zu hören: Wichtig ist dabei aber einzuschätzen, inwieweit die Ablenkung dein Fahrverhalten beeinträchtigt.

ADFC: Einsatz für den Radverkehr

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein.

Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

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