Motorrad Abmeldung: Checkliste und wichtige Unterlagen

Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden.

Sie wollen Ihr Motorrad ummelden oder abmelden? Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen.

Notwendige Unterlagen für die Motorradabmeldung

Für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen des Autos
  • Aktueller TÜV-Bericht
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)
  • ggf. bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt.
  • Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
  • ggf. beide Kennzeichenschilder bzw. ggf. Sollten die Kennzeichen gestohlen worden sein, ist die Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei vorzulegen.

Die Dokumente sind immer notwendig, egal ob du dein Auto nach der Abmeldung verkaufst, verschrottest oder etwas anderes damit machen möchtest. Für die Abmeldung sind alle Unterlagen wichtig.

Übrigens gilt: Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Fahrzeugkontrollen sofort vorzeigen können. Dafür sollte der Fahrzeugschein immer griffbereit im Auto liegen.

Den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I musst du sofort bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Erst, wenn du einen neuen Fahrzeugschein hast, darfst du wieder mit dem Auto fahren. Auch der Verkauf deines Autos und eine An-, Ab- oder Ummeldung sind nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.

Was tun, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt?

Ohne Fahrzeugbrief darfst du dein Auto nicht ummelden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Beweis, dass du der Besitzer des Fahrzeugs bist. Ohne den Fahrzeugbrief kannst du dein Auto auch nicht verkaufen oder abmelden. Du darfst aber weiterhin damit fahren.

Um das Auto abmelden zu können, musst du den Verlust bei der Zulassungsstelle melden und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Erst mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II kannst du das Auto abmelden.

Wo und wie kann ich mein Motorrad abmelden?

Die Kfz-Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen. Das ist anders als bei der An- und Ummeldung. Es macht keinen Unterschied, ob die Behörde in deinem Wohnort liegt oder ob du das Auto hier schon einmal an- oder umgemeldet hast. Das ist in ganz Deutschland so geregelt.

Kfz online abmelden

Seit dem 01.01.2015 kannst du dein Fahrzeug bei einigen Zulassungsportalen auch online ab- und danach wieder anmelden. Du kannst dein Kennzeichen dort auch gleich reservieren. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn du dir ein neues Auto gekauft hast und dein Kennzeichen behalten willst. Damit sparst du dir den Weg zur Zulassungsstelle.

Die Online-Abmeldung funktioniert aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. i-KfzDie Abmeldung ist bei einigen Zulassungsstellen auch online möglich.

Du kannst aber auch einen Vertreter damit beauftragen, die Abmeldung deines Kraftfahrzeugs für dich durchzuführen.

Anders als bei der Kfz-Anmeldung und -Ummeldung braucht der Vertreter für die Abmeldung keine Vollmacht. Die Hauptsache: Alle wichtigen Dokumente liegen vor.

Das bedeutet: Jeder, der die notwendigen Unterlagen für die Auto-Abmeldung hat, kann das Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden. Ob du der Fahrzeughalter bist oder nicht, ist egal. Das ist ein großer Vorteil, wenn du selbst keine Zeit für die Abmeldung hast. Verwandte oder Freunde können die Abmeldung deines Autos für dich übernehmen.

Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen. Bitte wenden Sie sich an einen der Standorte des BürgerService (siehe rechts).

Was kostet die Abmeldung eines Motorrads?

Ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden, kostet nicht viel. Normalerweise zahlst du für die Abmeldung zwischen sieben und zehn Euro. Die Abmeldung ist günstiger, als ein Auto anzumelden oder umzumelden.

Meldest du das Auto bei derselben Zulassungsstelle ab, bei der du es auch angemeldet hast, musst du weniger bezahlen. In dem Fall kannst du mit circa fünf bis sieben Euro rechnen. Wurde das Auto bei einer anderen Zulassungsstelle angemeldet, kostet das ungefähr zehn bis zwölf Euro.

Bei der Abmeldung kommt es nicht darauf an, ob das Auto endgültig oder nur vorübergehend stillgelegt werden soll. Die Kosten bleiben gleich. Was du genau zahlen musst, hängt aber immer vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab. Denn die genauen Gebühren sind nicht einheitlich geregelt. Die Kosten unterscheiden sich zwischen den Zulassungsstellen aber nur minimal.

Teuer ist aber die Zwangsstillegung: Dabei wird die Stilllegung des Autos nicht vom Fahrzeughalter gewünscht, sondern von den Behörden erzwungen. Gründe können eine Gefahr des Autos im Straßenverkehr oder nicht gezahlte Versicherungsbeiträge sein. Die Zwangsstilllegung kann den Halter bis zu 290 Euro kosten.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt für die Außerbetriebsetzung 16,50 EUR zzgl.

Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Beispiele für Gebühren:

  • Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca.
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel: ca.
  • Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel: ca.
  • Saisonkennzeichen: ca.

Gründe für die Abmeldung

Für die Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs kann es verschiedene Gründe geben. Das sind:

  • Verkauf des Autos
  • Alter oder Verschleiß des Fahrzeugs
  • Totalschaden
  • Finanzielle Gründe des Autohalters
  • Persönliche Gründe für den Verzicht auf das Auto
  • Diebstahl

Was passiert bei der Abmeldung?

Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs wird das Kfz-Kennzeichen entwertet und die TÜV- und HU-Plaketten werden abgenommen. Wenn das Kennzeichen nicht schon reserviert wurde, kann es nach einer Frist von elf Tagen wieder neu vergeben werden.

Bei der endgültigen Kfz-Abmeldung: Um dein Auto endgültig abzumelden, brauchst du den Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs. Sie ist also nur möglich, wenn du dein Fahrzeug auch verschrotten lässt. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Sobald das Auto abgemeldet oder stillgelegt ist, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen. Damit sind alle Straßen und Parkplätze, aber auch private Wege, die für Anlieger offen sind, gemeint. Abstellen darfst du das Auto nur noch auf deinem Privatgrund, zum Beispiel in Ihrer Garage oder einer von Ihnen angemieteten Tiefgarage. Auch auf dem privaten Grundstück von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen darf das stillgelegte Auto stehen.

Was ist die Zwangsstilllegung?

Grundsätzlich kann dein Auto auch von den Behörden stillgelegt werden. Das gilt sogar, wenn du das gar nicht willst. In dem Fall wird von Zwangsstilllegung gesprochen. Das kann verschiedene Gründe haben. Dein Auto kann zum Beispiel stillgelegt werden, wenn

  • die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde.
  • das Auto nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet wurde.
  • das Auto keinen gültigen TÜV hat.
  • der Besitzer die Kosten für die Versicherung nicht gezahlt und das Auto keinen Versicherungsschutz hat.
  • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und der Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.

Vor der Zwangsstillegung wird der Halter von den Behörden darüber informiert. Er hat normalerweise noch die Möglichkeit, zu handeln. Er kann zum Beispiel seine offenen Schulden bezahlen oder die Mängel am Auto reparieren. Dafür wird ihm eine Frist gesetzt. Er muss den Behörden dann einen Nachweis über die Änderungen vorlegen. Tut er das nicht, kommt es zur Zwangsstillegung.

Nach der Zwangsstilllegung darf der Halter nicht mehr mit dem Auto fahren oder es auf der Straße stehen lassen. Die Zwangsstilllegung kostet viel Geld. In dem Fall musst du mit bis zu 300 Euro für das Abmelden bei der Zulassungsstelle rechnen.

Tipps zur Abmeldung beim Autoverkauf

Du kannst selber entscheiden, ob du das Auto angemeldet oder abgemeldet verkaufen willst. Beide Möglichkeiten bieten verschiedene Vor- und Nachteile.

Vorteile der Abmeldung vor dem Verkauf

Wenn du das Auto vor dem Verkauf abmeldest, muss der neue Fahrzeughalter das Auto auf seinen Namen wieder anmelden. Verkaufst du dein Auto angemeldet, hast du diese Sicherheit nicht: Du weißt nicht, wann der neue Fahrzeughalter das Auto auf sich ummeldet.

Verursacht der neue Besitzer in der Zeit einen Unfall oder verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, kann das für dich zum Problem werden. Denn du bist noch immer der offizielle Ansprechpartner für das Auto. Wurde aber das Datum des Verkaufs im Kaufvertrag festgehalten, muss der Unfallverursacher und Käufer für den Schaden zahlen. Du solltest deine Versicherung trotzdem sofort informieren, damit sie den Sachverhalt regeln kann und es nicht zu Missverständnissen kommt.

Nachteile bei der Abmeldung vor dem Verkauf

Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen oder gefahren werden. Das kann zum Problem werden, etwa wenn du dein Auto verkaufen willst und der potentielle Käufer eine Probefahrt damit machen will. Du benötigst auch einen Ort, an dem du das Auto vorübergehend parken kannst. Auf öffentlichen Straßen oder Wegen darf es nach der Abmeldung nicht mehr stehen. Du darfst dein Fahrzeug nur noch auf deinem Privatgrund oder in deiner Garage abstellen.

Ein Tipp: Du kannst dir beim Zulassungsamt ein Kurzzeitkennzeichen für das Auto besorgen. Mit dem Sonderkennzeichen darfst du bis zu fünf Tage fahren. Das kann für den Verkauf und die Abholung nützlich sein. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet mit Beantragung, Versicherung und Kennzeichenprägung rund 60 Euro.

Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichenschildern

Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeug ist am selben Tag möglich, wenn es zum Zeitpunkt der Abmeldung haftpflichtversichert ist. Es müssen für die Rückfahrt die entstempelten Kennzeichenschilder angebaut werden.

Bei einer sofortigen Freigabe und Übernahme der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug müssen neue Kennzeichenschilder erworben und abgestempelt werden, damit die Rückfahrt mit den entstempelten Kennzeichenschildern möglich ist.

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