Schafft ein Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7 Jahre.
Das heißt, dass E-Bikes unabhängig davon, ob sie als Fahrrad oder Kfz einzustufen sind, über einen Zeitraum von 7 Jahren abzuschreiben sind. Die Anschaffungskosten müssen also aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben werden.
Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Stand 2023) beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Kontenrahmen für E-Bikes
Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen kein spezielles Konto für E-Bikes vor. Falls die Kontenrahmen kein spezielles Konto für E-Bikes vorsehen, kann das Konto "sonstige Transportmittel" verwendet werden oder ein Konto, z. B. "E-Bike" neu eingerichtet werden.
- SKR 03: Konto "sonstige Transportmittel" 0380 oder neu einzurichtendes Konto "E-Bike" 0330.
- SKR 04: Neu einzurichtendes Konto, z. B. "E-Bike" 520.
Das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 520 (SKR 04) sollte wegen der unzutreffenden Bezeichnung nicht verwendet werden.
Wegen der identischen Abschreibungsdauer kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, ein neues Konto "Abschreibung auf E-Bikes" anzulegen, z. B. unter der Kontonummer 4831 (SKR 03) bzw. 6219 (SKR 04).
Abschreibungsmethoden für E-Bikes
Für die Abschreibung von Fahrrädern und E-Bikes stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die je nach steuerlichen und betrieblichen Anforderungen gewählt werden können:
- Lineare Abschreibung: Die am häufigsten genutzte Methode, bei der der Anschaffungspreis gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von 7 Jahren verteilt wird. Zum Beispiel, wenn ein E-Bike 3.500 Euro kostet, beträgt die jährliche Abschreibung 500 Euro.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung, beispielsweise basierend auf den gefahrenen Kilometern oder Betriebsstunden. Sie ist weniger üblich, kann jedoch sinnvoll sein, wenn das Fahrrad oder E-Bike besonders intensiv genutzt wird.
- Degressive Abschreibung: Hier wird ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts jedes Jahr abgeschrieben, wodurch in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge entstehen. Diese Methode kann steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere wenn das Fahrzeug schnell an Wert verliert.
Infos zur degressiven Abschreibung:
Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch für Fahrräder, E-Bikes und andere Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft wurden, wieder eingeführt. Seit Januar 2023 gilt sie für neue Anschaffungen nicht mehr.
Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung erneut zugelassen. Sie gilt für Fahrräder und E-Bikes, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden.
Zusatzinfo: Fahrräder und E-Bikes, deren Anschaffungskosten unter die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) fallen (800 Euro netto bzw. 1.000 Euro netto bei Sammelposten), können sofort abgeschrieben werden. Alternativ besteht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung und den oben genannten Abschreibungsmethoden.
Praxis-Beispiel zur linearen Abschreibung
Der Unternehmer kauft im März 2025 ein E-Bike für 3.500 € zuzüglich 19% = 665 € Umsatzsteuer. Es handelt sich um ein E-Bike, das verkehrstechnisch als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Die Abschreibung beträgt 3.500 € : 7 = 500 € pro Jahr.
Wegen der Anschaffung im März ist die Abschreibung im Jahr 2025 nur zeitanteilig für 10 Monate zu gewähren, sodass im Jahr 2025 die Abschreibung 500 : 12 x 10 = 417 € beträgt.
Leasing eines E-Bikes
Der Unternehmer muss das E-Bike nicht kaufen, er kann es auch leasen. Die einzelnen Leasingraten sind dann als Betriebsausgaben zu buchen.
Auch hier ist zu berücksichtigen, dass ein E-Bike - je nach Motorisierung und Ausstattung - verkehrstechnisch entweder als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Handelt es sich bei dem E-Bike um ein Kfz, können die Leasingraten auf das Konto "Mietleasing Kfz" gebucht werden.
Wenn das E-Bike jedoch nicht als Kfz einzustufen ist, kann es sinnvoll sein, ein neues Konto mit der Bezeichnung "Mietleasing E-Bike" anzulegen.
Steuerliche Behandlung bei Überlassung an Arbeitnehmer
Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (= unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Steuerfreiheit greift somit nicht, wenn die Überlassung des "Fahrrad E-Bikes" im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgt.
Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, muss nicht versteuert werden, wenn die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die der Arbeitnehmer mit dem "Fahrrad E-Bike" unternimmt. Dennoch kann der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale uneingeschränkt geltend machen.
Vorliegen einer Gehaltsumwandlung: Ist das Fahrrad dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer wirtschaftlich zuzurechnen, ist von einer Gehaltsumwandlung auszugehen, wenn der Barlohn des Arbeitnehmers um den Betrag der Kosten für das E-Bike bzw. bei einem Leasingvertrag um die Leasingrate herabgesetzt wird.
Für die Überlassung des Fahrrads zur privaten Nutzung wird der Sachlohn, der aufgrund der Nutzungsüberlassung anzusetzen ist, wie folgt ermittelt:
- bei (Elektro-)Fahrrädern, die nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, mit monatlich 1% der auf Hundert Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers (brutto) bzw.
- bei Elektrofahrrädern, die als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, mit den Werten die bei Firmenfahrzeugen anzusetzen sind (§ 8 Abs. 16).
Lineare vs. Degressive Abschreibung: Was passt besser für Fahrräder?
Für Fahrräder ist üblicherweise die lineare Abschreibung am sinnvollsten, da sie den Wertverlust über die Zeit realistisch abbildet. Bei der linearen Abschreibung wird der Kaufpreis eines Fahrrads durch die Jahre seiner Nutzung geteilt, um den jährlichen Wertverlust zu bestimmen. Dies spiegelt den gleichbleibenden Wertverlust eines gut unterhaltenen Fahrrads wider.
Wichtigkeit von Abschreibungsdauer und Restwert
Es ist entscheidend, die Nutzungsdauer und den Restwert eines Fahrrads angemessen festzulegen. E-Bikes haben meist eine kürzere Lebensdauer von rund 10 Jahren, während traditionelle Fahrräder bis zu 20 Jahre genutzt werden können.
Steuerliche Vorteile für Selbstständige
Erforderlich ist eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung und eine Zuordnung zum steuerlichen Betriebsvermögen, damit das Rad voll steuerlich absetzbar ist. Zur betrieblichen Nutzung zählt auch der Weg zur Arbeit, die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.
Wird das Fahrrad einem Arbeitnehmer überlassen, liegt immer eine 100%ige betriebliche Nutzung vor und das Rad kann voll steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn ein Pkw im Betriebsvermögen ist, ist ein Rad absetzbar.
Im Zweifel ist vom Steuerpflichtigen auf Anfrage des Finanzamtes nachzuweisen, dass er mindestens 10 % betriebliche Nutzung erreicht. Die Beweislast hat der Steuerpflichtige.
Sind die Anschaffungskosten höher, sind Räder und E-Bikes in der Regel über sieben Jahre abzuschreiben.
Die Abschreibung erfolgt linear, d.h. die Anschaffungskosten sind jährlich gleichmäßig mit 1/7 des Anschaffungsbetrages als Abschreibung absetzbar. Kostet ein E-Bike z.B. 3.500 €, sind 1/7, also jährlich 500 €, als Abschreibung absetzbar.
Für in den Jahren 2020 bis 2022 angeschaffte Räder ist auch die degressive Abschreibung möglich.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Voraussetzung von 90 % betrieblicher Nutzung, kann auch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 20 % und der Investitionsabzugsbetrag von 50% der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.
Für Räder des Betriebsvermögens ohne Kfz-Zulassung ist kein Privatanteil zu versteuern. Diese Regelung zur Privatnutzung hat der Gesetzgeber eingeführt, um die Elektromobilität zu fördern.
Zusammenfassung: So setzen Sie ein Fahrrad oder E-Bike von der Steuer ab
Soweit Sie das Fahrrad bzw. E-Bike mindestens zu 10 % betrieblich nutzen und es sich im Betriebsvermögen befindet, können Sie das Elektrofahrrad, Pedelec, E-Bike oder Fahrrad steuerlich absetzen und im Anlagevermögen abschreiben.
Steuervorteile beim Fahrrad-Leasing
Beim Leasing sind die steuerlich berücksichtigungsfähigen Leasingraten absetzbar. Die laufenden Betriebskosten können von der Steuer abgesetzt werden.
Für die private Nutzung des Fahrrades, Elektrofahrrades oder E-Bikes, das kein Kfz ist, ist kein Privatanteil zu versteuern. Daher ist es attraktiv, ein Rad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen, um Steuern zu sparen.
Fahrrad, E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was ist der Unterschied?
Ein Elektrofahrrad unterscheidet sich von einem normalen Fahrrad dadurch, dass es mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet ist. Umgangssprachlich werden diese Räder als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich bei den meisten um Pedelecs, bei denen die Fortbewegung während des Tretens mit maximal 250 Watt bzw. bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt wird. S-Pedelecs schaffen bis 45 km/h. Letztere benötigen allerdings ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und dürfen nur auf Straßen gefahren werden. Beim Fahren mit Speed-Pedelecs besteht zudem eine Helmpflicht.
Häufige Fragen und Antworten zur steuerlichen Behandlung von Fahrrädern und E-Bikes
Kann ich ein Fahrrad und ein Auto gleichzeitig als Betriebsvermögen führen?
Ja, sowohl ein Auto als auch ein Fahrrad können gleichzeitig als Betriebsvermögen geführt und steuerlich abgesetzt werden.
Welche Nachweise benötige ich für die betriebliche Nutzung eines Fahrrads?
Ein Fahrtenbuch, Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigungen Dritter können als Nachweise für die betriebliche Nutzung dienen.
Welche Kosten sind beim Fahrrad steuerlich absetzbar?
Absetzbare Kosten sind unter anderem Anschaffungskosten, Wartung, Reparaturen, Versicherung und Stromkosten für das Laden eines E-Bikes.
Was passiert, wenn das Fahrrad zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird?
Bei weniger als 10 % betrieblicher Nutzung wird das Fahrrad dem Privatvermögen zugeordnet und kann nicht steuerlich abgesetzt werden.
Ist der Kauf oder das Leasing eines Fahrrads steuerlich günstiger?
Das Leasing eines Fahrrads kann vorteilhaft sein, da die Leasingraten direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
Pedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, während S-Pedelecs bis 45 km/h fahren und versicherungspflichtig sind.
Kann der private Anteil eines Dienstfahrrads steuerlich relevant sein?
Bei einem Dienstfahrrad, das dem Arbeitnehmer überlassen wird, muss kein privater Nutzungsanteil versteuert werden.
Kann ich das Laden eines E-Bikes am Arbeitsplatz steuerlich absetzen?
Ja, der Stromverbrauch für das Laden eines E-Bikes kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Gibt es eine Sonderabschreibung für Fahrräder?
Ja, es gibt eine Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden kann.
Welche steuerlichen Förderungen gibt es für Lastenräder?
Es gibt verschiedene Förderungen für elektrisch betriebene Lastenräder, je nach Bundesland und Verwendungszweck.
Kann ich mehrere Fahrräder gleichzeitig steuerlich absetzen?
Ja, wenn sie betrieblich genutzt werden, können auch mehrere Fahrräder gleichzeitig abgesetzt werden.
Wie wird die Entfernungspauschale für ein Fahrrad berechnet?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für den Weg zur Arbeit.
Welche steuerlichen Vorteile hat ein Dienstrad?
Ein Dienstrad, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, kann vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Wie wird ein E-Bike ohne Kfz-Zulassung steuerlich behandelt?
E-Bikes ohne Kfz-Zulassung werden steuerlich wie Fahrräder behandelt und können abgesetzt werden.
Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für E-Bikes?
E-Bikes können linear über sieben Jahre abgeschrieben werden. Alternativ kann unter bestimmten Bedingungen auch die degressive Abschreibung genutzt werden.
Wie wird der Restwert eines Fahrrads nach Leasingende behandelt?
Der Restwert eines geleasten Fahrrads kann am Ende des Leasingvertrags durch den Unternehmer gekauft und weiter abgeschrieben werden.
Ist ein Fahrtenbuch für die Absetzung eines Fahrrads zwingend erforderlich?
Ein Fahrtenbuch ist empfohlen, um die betriebliche Nutzung nachzuweisen.
Steuerfreie Überlassung von E-Bikes an Mitarbeiter
Arbeitgeber können ein betriebliches Fahrrad, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei an Mitarbeiter überlassen. Dieser Vorteil ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei (gemäß § 3 Nr. 37 EStG) und damit auch sozialversicherungsfrei.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrrads unterliegt der Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG).
Abschreibung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du Fahrradkosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen. Hierbei ist eine Schätzung der Nutzung oder ein Fahrtenbuch erforderlich.
| Nutzungsszenario | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Fahrrad wird nur für die Angestelltentätigkeit genutzt | Entfernungspauschale in der Anlage N absetzen |
| Fahrrad wird auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt | Anschaffung anteilig absetzen in der EÜR: Schätzung (z. B. 30 %) oder Fahrtenbuch erforderlich |
| Fahrrad wird weniger als 10 % für die Selbstständigkeit genutzt | Kein Betriebsausgabenabzug möglich! |
Verwandte Beiträge:
- Günstige E-Bikes für Damen: Top Modelle im Preisvergleich
- E-Bike Funktionsweise: Technik, Komponenten & Tipps
- Big Bike Laufrad: Test & Vergleich der besten Modelle
- Bikestar Laufrad 10 Zoll Schwarz: Test, Preisvergleich & Kaufberatung
- Harley-Davidson 125ccm Modelle: Ultimative Bobber & Cruiser Übersicht für Einsteiger
Kommentar schreiben