Sicherer Seitenabstand beim Überholen von Fahrrädern im Straßenverkehr

Auf den deutschen Straßen ist immer mehr los. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 1. Januar 2016 rund 61,5 Millionen Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik zugelassen. Mit immer mehr Fahrzeugen geht unweigerlich ein Problem einher: der sich stetig verschlimmernde Platzmangel. Parkplätze sind vielerorts Mangelware und die Straßen und Autobahnen sind verstopft. Umso wichtiger ist es für Rad- und auch Autofahrer, umsichtig miteinander zu sein. Dazu gehört, sich an die Verkehrsregeln zu halten und den nötigen Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten, um Zusammenstöße zu vermeiden.

Was ist der Seitenabstand?

Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden. Unter Seitenabstand versteht man die seitliche Distanz zwischen Überholer und Überholtem.

Gesetzliche Regelungen zum Seitenabstand

Ist aber der Seitenabstand in der StVO überhaupt festgelegt? Welche Regeln gelten für den nötigen seitlichen Abstand beim Halten und Parken sowie beim Überholen? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht klare Vorgaben von 1,50 Meter inner- und 2,00 Meter außerorts zwischen Pkw-Außenspiegel und Lenkerende des Fahrrads.

Autofahrende müssen innerorts 1,50 Meter und außerorts sogar mindesten zwei Meter Abstand einhalten, wenn sie Radfahrende überholen. Dieser wird im Alltag jedoch immer wieder unterschritten. Doch kontrolliert wird das kaum, das Bußgeld beträgt nur 30 Euro respektive 35 Euro bei Sachbeschädigung - obwohl bei einem Schaden am Rad mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Fahrer gestürzt ist. Gemessen wird der Abstand von der äußersten Stelle des Kraftfahrzeugs, also dem Außenspiegel, zum Ende des Lenkers.

§ 5 Abs. 4 StVO regelt das Überholen und den dabei einzuhaltenden Seitenabstand:

  1. Es ist links zu überholen.
  2. Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
  3. Das Überholen ist unzulässig:
    1. bei unklarer Verkehrslage oder
    2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
  4. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
  • Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
  • Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Warum ist der Seitenabstand so wichtig?

Mangelnder Sicherheitsabstand führt dazu, dass sich Radfahrer erschrecken, sie fühlen sich bedrängt, manche sogar bedroht oder sie haben Angst. Als Konsequenz drücken sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus, gefährden sich und andere. Dabei sind seitliche Abstände nicht nur beim Überholen, sondern auch zu parkenden Autos - Stichwort Dooring - und dem Fahrbahnrand oder Bordstein unerlässlich.

Um die Notwendigkeit des Mindestabstands zu verstehen, sind die physikalischen Zusammenhänge essenziell: Ein Radfahrer pendelt rund um die angestrebte Linie, er befindet sich in einem labilen, dynamischen Gleichgewicht und muss dafür sorgen, dass er die Verbindungslinie aus den Radaufstandpunkten trotz der auftretenden Gewichts- und Trägheitskräfte hält. So entstehen immer leichte Schlangenlinien, Kurven und Ausgleichbewegungen. Bei seitlichen Winden muss er durch Schräglage ausgleichen.

Konkret bedeutet das: Durch das Pendeln um die gewünschte Fahrlinie brauchen Radfahrer einen breiteren Fahrspurkorridor. Dieser ist zudem abhängig von Geschwindigkeit, Geometrie des Rades, Anordnung der bewegten Massen des Gesamtsystems sowie den Befindlichkeiten und Fähigkeiten des Fahrers. Hinzu kommen Luftbewegungen oder Sog- und Druckwellen durch die überholenden Verkehrsteilnehmer - diese sind stärker, je enger und schneller überholt wird. Dafür braucht es ausreichend Verkehrsraum.

Bußgelder bei Missachtung des Seitenabstands

Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße rechnen. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.

Mindestabstand zum Fahrrad missachtet? Was passiert, wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand zu einem Fahrrad nicht einhalten? Beim Überholen wird in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Auch Punkte in Flensburg kann es gegebenenfalls geben. Kind fährt mit? Aufgepasst, wenn Radfahrer mit Kindern unterwegs sind: Erwachsene dürfen Kinder in dafür vorgesehenen und zugelassen Kindersitzen auf ihrem Rad transportieren. Autofahrer sollten das Fahrrad dann mit einem Abstand von mindestens zwei Metern überholen. Ist der Abstand nicht ausreichend, kostet das den Autofahrer in der Regel 80 Euro inklusive einen Punkt in Flensburg. Wird das Kind wegen eines zu geringen Abstandes geschädigt, fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls ein Punkt an.

Sanktionen bei Nichteinhaltung des Seitenabstands

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Unzureichender Seitenabstand beim Überholen 30 Euro -
Gefährdung von Radfahrern mit Kindern durch zu geringen Abstand 80 Euro 1
Schädigung von Radfahrern mit Kindern durch zu geringen Abstand 100 Euro 1

Was sollten Radfahrer beachten?

Doch nicht nur Autofahrer sind in der Pflicht, den Mindestabstand zu Fahrradfahrern einzuhalten. Auch Radler müssen darauf achten, Autos nicht zu nah zu kommen und möglichst weit rechts zu fahren. Wenn Fahrradfahrer an parkenden Autos vorbeifahren, sollten sie außerdem einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, da sich Autotüren plötzlich öffnen können. Wie groß dieser Abstand sein muss, ist nicht konkret geregelt.

Auch wenn Fahrradfahrer selbst überholen, gelten andere Regeln als für Autofahrer. Links überholen im stockenden Verkehr ist erlaubt, wenn keine Gefährdung entsteht und genug Platz vorhanden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts gilt für Kraftfahrzeuge, wenn sie Radfahrer überholen - nicht umgekehrt. Es gibt keine feste Vorgabe wie bei Autos, aber Radfahrer müssen ausreichend Seitenabstand halten, um z. B. geöffnete Türen zu vermeiden. Rechts überholen z.B. an der Ampel ist nur erlaubt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und niemand gefährdet wird.

Ein Rückspiegel am Lenker oder am Helm erlaubt, von hinten herannahende Kfz wahrzunehmen. Nicht einschüchtern oder abdrängen lassen: Wenn die Breite der Straße dafür nicht ausreicht, dürfen Autofahrer:innen nicht überholen. Defensiv, aber selbstbewusst fahren: Im Nebennetz gilt als optimale Fahrlinie die Position der rechten Autoreifen. Diese sind gut nach Regen oder teils als leichte Vertiefung zu erkennen und bieten genug Abstand nach rechts zu parkenden Fahrzeugen. Um Schlaglöchern ausweichen zu können kann auch weiter mittig gefahren werden, insbesondere an Stellen, die faktisch kein Überholen zulassen. Ausreichender Abstand nach rechts verschafft Radfahrenden gleichzeitig genug Raum, um bei einem regelwidrigen Überholvorgang mit zu geringem Abstand etwas auszuweichen zu können.

Tipps für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr

  • Achten Sie nicht nur darauf, den nötigen Abstand zum Vordermann einzuhalten.
  • Gerade beim Überholen ist es wichtig, dass ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern besteht, der an die jeweilige Situation und die Umstände anzupassen ist.
  • Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
  • Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
  • Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig.
  • Radler selbst sollten einen Meter Abstand zum Straßenrand oder parkenden Autos einhalten.

Mit mehr Kommunikation, Rücksicht und Miteinander könnten alle sicherer ans Ziel kommen. Dazu gehört, dass Radfahrer Platz machen, wenn es möglich ist, und ein Auto vorbei lassen.

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