Die Deutschen geben immer mehr Geld für hochwertige Fahrräder aus. Zugleich stiegen zuletzt die Fahrraddiebstähle wieder an. Genug Gründe also, um sich über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Angesichts hoher Preise und einer erhöhten Aktivität der Diebe stellt sich für viele Besitzer die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz.
Die E-Bike Versicherung des ADAC bietet Ihnen sinnvollen Schutz für Ihr E-Bike, wenn dieses maximal 25 km/h erreicht. Solche "E-Bikes" werden richtig als Pedelec bezeichnet. Die E Bike Versicherung der ADAC Versicherung AG schützt Ihr E-Bike bis 25 km/h. Sie werden auch als Pedelecs bezeichnet. Die E Bike Versicherung wird Ihnen im Rahmen der ADAC Fahrrad-Versicherung angeboten. Sie versichert Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h.
Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs
Obwohl man grundsätzlich nur das Wort "E-Bike" verwendet, gibt es unter den Elektrofahrrädern verkehrsrechtliche Unterschiede. So sind oftmals sogenannte "Pedelecs bzw. S-Pedelecs" gemeint. Die Begriffe "E-Bike" und "Pedelec" stehen grundsätzlich für unterschiedliche Fahrräder bzw. Kleinkrafträder mit Motor. Die Motorunterstützung erfolgt einmal durch Muskelkraft, einmal per Knopfdruck. Die einen Elektrofahrräder sind zulassungsfrei. Wir haben die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.
- Pedelec: "Pedal Electric Cycle", ist ein Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Muskelkraft und der eingebaute Motor sorgen für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads. Es erreicht eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h. Pedelecs gelten daher als Fahrrad und sind zulassungsfrei.
- S-Pedelec: Hat die gleiche Antriebsform wie ein Pedelec. Sobald man in die Pedale tritt, bekommt das Elektro-Fahrrad eine Motorunterstützung. S-Pedelecs zählen zu den zweirädrigen Kleinkrafträdern und sind daher zulassungspflichtig. Zum Fahren eines S-Pedelecs ist ein Mindestalter von 15 Jahren, ein Führerschein der Klasse AM als auch ein Versicherungskennzeichen notwendig. Ebenfalls ist das Tragen eines Helms nötig.
- E-Bikes: Zählen zwar zur Gruppe der Elektrofahrräder, sind jedoch wie ein Mofa zu behandeln. Bei einem E-Bike müssen Sie nicht unbedingt in die Pedale treten, um sich fortzubewegen. Sie erhalten Motorunterstützung per Knopfdruck.
- E-Bikes bis maximal 20 km/h: diese E-Bikes sind Leichtmofas, hierfür ist mindestens ein Mofa-Führerschein notwendig. Auch ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht.
- E-Bikes bis maximal 25 km/h: auch hier benötigen Sie einen Mofa-Führerschein. Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms sind Pflicht.
- E-Bikes bis maximal 45 km/h: Diese E-Bikes zählen zu den Kleinkrafträdern. Eine Fahrberechtigung der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms ist Pflicht. Sie benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen.
Leistungen der ADAC E-Bike Versicherung
Eine E-Bike Versicherung bietet Ihnen für Ihr teures E-Bike einen weltweiten Rundumschutz bei Diebstahl und Sachschäden. So sind auch Fahrradteile wie Akku oder Bordcomputer geschützt, wenn Sie Ihnen gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden.
Die Bausteine der E Bike Versicherung können Sie je nach Bedarf abschließen, separat oder in Kombination. In der E Bike Versicherung können Sie den gesamten Fuhrpark in Ihrem Hausstand versichern. Also auch die E-Bikes von Ihrer Familie.
In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. Ihre eigenen Kinder bis zum 23. die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23. Sie können damit in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern.
Die erstattungsfähigen Kosten in der E Bike Versicherung sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Das Zubehör und das Fahrradgepäck sind in der E-Bike Versicherung unabhängig von der Versicherungssumme geschützt. Versichert sind 300 € pro Teil bzw.
Bestandteile der Versicherungssumme
Der Kaufpreis des E-Bikes sowie die Kosten für die fest verbundenen Fahrradteile ergeben die Versicherungssumme. Der Preis der fest verbundenen Fahrradteile ist bei Abschluss der E Bike Versicherung mit anzugeben. Dazu gehören z.B. die fest verbundenen Fahrradteile wie z.B. das Fahrradzubehör wie z.B. das Fahrradgepäck wie z.B.
Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz
- Alter Ihres E-Bikes: In der ADAC Fahrrad-Versicherung darf das Pedelec nicht älter als 3 Jahre sein. Bei gebraucht gekauften Pedelecs ist das Erstkauf-Datum also zu beachten. Das maximal zulässige Alter bei Versicherungsbeginn für jedes Fahrrad/Pedelec ist 3 Jahre. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichern möchten.
- Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch den gesamten Fuhrpark Ihres Haushalts ("E-Bikes" bis 25 km/h + Fahrräder) versichern.
- Wahl des Bausteins: Sie haben die Wahl zwischen den Bausteinen "Diebstahlschutz" und "Reparaturschutz".
- ADAC Mitgliedschaft: Die Fahrradversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Diebstahlschutz
Ein Fahrraddiebstahl ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer: Deutschlandweit entstehen jährlich rund 100 Millionen Euro Schaden durch geklaute Fahrräder. Umso praktischer also, wenn Sie nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
ADAC Fahrrad-Versicherung: Diebstahlschutz für Fahrräder und Pedelecs. Sie kommen aus dem Kino, laufen zum Fahrradständer und sehen schon vom Weitem, dass Ihr gut angeschlossenes Fahrrad einfach weg ist - das teure Schloss liegt geknackt auf dem Boden. Ein Szenario, das viele Deutsche bereits einmal erlebt haben. Damit Sie nicht immer wieder Unmengen an Geld in neue Fahrräder stecken müssen, ist es sinnvoll, eine Fahrradversicherung abzuschließen.
Der große Vorteil des Diebstahlschutzes: Werden Ihr Fahrrad oder Pedelec bzw. Einzelteile wie Lenker, Akku oder Fahrradanhänger geklaut, erhalten Sie dank der Versicherung die Schadenssumme zurück. Der erstattete Betrag richtet sich nach dem Neuwert Ihres Fahrrads oder dem Gebrauchtkaufpreis bei Second Hand Rädern.
Reparaturschutz
Doch nicht nur geklaute Fahrräder sind ärgerlich für die Geldbörse, auch kaputte Zubehörteile können vor allem bei Pedelecs schnell ins Geld gehen. Bei der ADAC Fahrrad-Versicherung können Sie aus verschiedenen Bausteinen auswählen und neben dem Diebstahlschutz auch einen Reparaturschutz als Baustein abschließen.
Je häufiger ein Fahrrad genutzt wird, desto höher auch der Verschleiß.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt (Absperren an einem ortsfesten Gegenstand keine Anforderung) sein. Nutzen Sie z.B. Die Voraussetzung in der Fahrradversicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall z.B. durch Vorlage der Rechnung, durch Fotos, durch Angabe des Fabrikat etc.
Was tun im Schadensfall?
Sie haben einen Schaden zu melden? Melden Sie uns einen Schadenfall bitte umgehend schriftlich.
- Zeigen Sie Schäden durch Raub, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Explosion im ersten Schritt bei der Polizei an.
- Den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand müssen Sie mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen E-Bike benötigen wir die Original-Rechnung. Wir benötigen die Rechnung bzw. den Kaufvertrag (mit Händler-/Verkäuferangaben) Ihres gestohlenen Fahrrades, E-Bikes und / oder Sicherheitsschlosses sowie bei Bedarf des Ihnen gestohlenen Fahrradzubehörs. Bei einem neuen Fahrrad oder E-Bike benötigen wir die original Händler-Rechnung.
Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen erstatten wir Ihnen. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen.
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
Der jährliche Versicherungsbeitrag ist abhängig von Ihrem Wohnort. Postleitzahl: Das Risiko für Fahrraddiebstahl ist in manchen Regionen höher als in anderen.
Der jährliche Versicherungsbeitrag hängt von der Art und Kaufpreis Ihres Fahrrads (max. 10.000 Euro pro Rad) und der Anzahl der zu versichernden Fahrrädern ab. So können Sie entweder nur ein Fahrrad für sich versichern oder alle Fahrräder, die Ihnen gehören, falls Sie verschiedene Modelle besitzen. Oder Sie entscheiden sich dafür, die Fahrräder aller Familienmitglieder Ihres Haushalts vor Diebstahl und Reparaturkosten zu schützen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung Ihrer gewählten Bausteine und Ihrer ADAC-Mitgliedschaft setzt sich letzten Endes Ihre jährliche Versicherungsrate zusammen, wobei Sie bei Abschluss beider Bausteine (Diebstahl- und Reparaturschutz) einen Kombirabatt erhalten.
Den Beitrag der Fahrradversicherung können Sie mit wenigen Klicks berechnen:
- Fahrradtyp: mit der Fahrradversicherung können Sie Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs versichern.
- Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der Fahrradversicherung Ihren gesamten persönlichen Fuhrpark sowie alle Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern.
- Wahl der Bausteine: die Fahrradversicherung schützt Sie gegen den finanziellen Schaden bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrrads mit zwei voneinander unabhängigen Bausteinen.
- Angegebener Kaufpreis: Ausschlaggebend ist der angegebene Kaufpreis des Fahrrads plus der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile (Versicherungssumme).
- es sich um ein Fahrrad (inkl.
Alternativen zur ADAC E-Bike Versicherung
Zum einen mit der Hausratversicherung. Diese leistet in den meisten Fällen nur dann, wenn Ihr Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h) aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird (Einbruchdiebstahl). Den einfachen Diebstahl, wenn Sie z.B. mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Sie meistens nur über einen Zusatzbaustein mit einem Mehrbeitrag mitversichern.
Die andere Option ist eine separate Fahrradversicherung. Diese schützt Sie und Ihr Fahrrad je nach Deckungsumfang nicht nur gegen Diebstahl, Teilediebstahl oder Raub. Oft sind auch Fahrradschäden und die Reparaturkosten nach einem Sturz oder Beschädigung und Verschleiß mitversichert. Bei E-Bikes sind zudem Elektronik-Schäden oder der Akku-Verschleiß mit abgedeckt.
Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B.
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