Ein gebrauchtes Fahrrad ist oft günstiger als ein neues, aber nicht immer ein Schnäppchen. Mängel sind nicht immer auf den ersten Blick sichtbar. Nach Begutachtung des Fahrrads sollte eine Probefahrt nicht fehlen.
Ein gebrauchtes Fahrrad ist meist um ein Vielfaches günstiger als ein neues Modell. Aber nicht immer handelt es sich wirklich um ein Schnäppchen oder werden die Mängel auf den ersten Blick sichtbar. Nach der gründlichen Begutachtung des Fahrrads darf die ausgedehnte Probefahrt natürlich nicht fehlen.
Gebraucht-Fahrräder am besten beim Händler kaufen
Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen. Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen.
Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man kann mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.
Kleinanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften oder im Internet sind eine weitere Möglichkeit, sich über das Angebot zu informieren. Auch bei Online- oder Live-Auktionen - z.B. von der Polizei, der Stadt oder bei Ebay - kann man fündig werden. Aber: In diesen Fällen ist es schwierig, eine ausgiebige Probefahrt zu machen. Dasselbe gilt meist auch für den Kauf eines Rads auf Flohmärkten.
Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen
Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst - wenn möglich - den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel. Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind.
- Wie alt ist das Rad?
- Wie viele Kilometer wurde es gefahren?
- Wie oft wurde ein Service gemacht?
- Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?
- Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?
Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).
Vorsicht beim Onlinekauf: Immer mehr Fake-Shops
Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern. Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen: Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption. Es könnte sich dennoch um Betrug handeln. Fake-Shops haben häufig kein Impressum.
Und wenn es eins gibt: Prüfen Sie die Adresse (zum Beispiel per Google Maps) und ob sich der Händler wirklich an der angegebenen Adresse befindet. Oder rufen Sie die im Impressum angegebene Telefonnummer an. Führt diese ins Leere, gilt: besser nicht kaufen. Außerdem können Verbraucher und Verbraucherinnen die Handelsregisternummer überprüfen. Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein deutscher Anbieter dazu auffordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Genauso merkwürdig ist es, wenn ein Online-Shop plötzlich Fahrradprodukte im Angebot hat, obwohl vorher ganz andere Produkte gelistet waren. Wer dabei ein komisches Gefühl hat, lässt am besten die Finger davon.
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Verkäufer, nicht nur für Fahrräder. Dort finden sich weitere Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops.
Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf
Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.
- Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
- Halten und funktionieren die Bremsen?
- Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
- Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
- Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
- Ist es verrostet oder stark verkratzt?
- Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
- Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
- Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?
Probefahrt: Darauf müssen Sie achten
Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?
Gesamtzustand des Fahrrads: Achten Sie besonders auf Kratzer und Rost. Die geben erste Hinweise darauf, ob sich das Rad einen rauen Umgang gefallen lassen musste oder pfleglich behandelt wurde.
Die richtige Größe
Nehmen Sie Ihr Kind zum Fahrradkauf mit. Die richtige Größe lässt Ihr Kind bequem sitzen. Kommt das Kind im Stand auch gut auf den Boden, erreicht es richtig die Pedale und den Lenker? Zu den Einstellungen für Bremshebel und Erreichbarkeit der Klingel kann ggf. der Fachhändler Hilfestellung geben. Das Kind sollte auch keine Probleme haben, das Rad wieder aufzurichten, wenn dieses am Boden liegt. Tipp: Je leichter das Fahrrad ist, umso besser kommt das Kind damit zurecht.
Die gute Beleuchtung
Sehen heißt, gesehen werden. Seit Einzug der LED-Beleuchtung sollte das Fahrradlicht eine gute Ausleuchtung bieten. Die Qualität und die korrekte Einstellung lassen dennoch oft Verbesserungspotenzial zu und sollten im Dunkeln überprüft werden, zumal die Kabel leicht beschädigt werden können. Auf der sicheren Seite ist man hier auf jeden Fall mit einem Nabendynamo, ein Akku- oder ein batteriebetriebenes System muss regelmäßig ausgetauscht bzw. aufgeladen werden.
Tipp: Ein sehr hilfreiches Feature ist das Standlicht. Hier können auch Kinder im Stand, z.B. an einer Ampel, leichter erkannt werden.
Die passende Gangschaltung
Um das Fahrverhalten von Kindern abzudecken, reicht eine Dreigang-Nabenschaltung. Alles über drei Gänge überfordert jüngere Kinder, bzw. es werden mehr Gänge oftmals nicht genutzt.
Tipp: Nabenschaltungen sind nahezu wartungsfrei und lassen sich leicht bedienen.
Gestohlene Fahrräder erkennen
Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen.
Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen. Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.
Fahrradcodierung: Schutz vor Diebstahl
Rund 300.000 Räder werden jährlich in Deutschland gestohlen. Eine Fahrradcodierung macht Dieben den Weiterverkauf schwerer.
- Die Fahrradcodierung wirkt auf Diebe abschreckend
- Die Codierung gibt es als Gravur und als Aufkleber
- Codieren lässt sich das Rad beim ADFC
Gegen das Risiko eines Fahrraddiebstahls lässt sich mit mehreren Maßnahmen vorbeugen. Dazu gehören ein starkes Schloss, ein festes Objekt wie etwa ein Fahrradständer, an dem der Rahmen des Bikes angeschlossen wird, und die Codierung. Polizei oder Fundbüro können anhand des Codes sofort die Person identifizieren, die ihn hat anbringen lassen. Oft ist er auch mit einer Warnung an potenzielle Diebe verbunden wie zum Beispiel "Finger weg - mein Rad ist codiert", die abschreckend wirkt. Denn der Marktwert des Diebesguts sinkt durch die Codierung, sein Weiterverkauf wird so stark erschwert. Übrigens: Nur etwa jeder zehnte Raddiebstahl wird aufgeklärt.
Die Bedeutung des Codes
Der Code ist eine Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN) aus Buchstaben und Zahlen, zusammengesetzt aus personenbezogenen, verschlüsselten Daten der Eigentümerin bzw. des Besitzers. Er beginnt mit dem amtlichen Kfz-Kennzeichen, das seiner oder ihrer Adresse zugeordnet ist - egal ob der Fahrradbesitzer ein Auto angemeldet hat oder nicht, beispielsweise mit "M" für München. Darauf folgen der Gemeindeschlüssel, die Schlüsselnummer der Straße, die Hausnummer und die Initialen des bzw. der Besitzenden. Optional kommt am Ende noch die zweistellige Jahreszahl.
Für die Prägung gibt es Geräte in Größe eines Akkuschraubers, die mit einer Schlagnadel den Code dauerhaft in den Rahmen "tätowieren". Diese dritte Methode eignet sich für neuere Rahmenformen wie zum Beispiel die von Pedelecs, E-Bikes, Lastenrädern und Anhängern.
Für die Rahmen von Karbon-, leichten Renn- und Kleinkinderrädern ist diese Methode aber nicht geeignet. Hier kommt die zweite Variante zum Einsatz, die Klebecodierung. Die speziellen Etiketten dafür sind witterungsbeständig und lassen sich nur schwer ablösen. Und im Verdachtsfall achten Polizei oder Radhändler besonders auf diese Stelle, ob eine Codierung vielleicht doch entfernt oder überklebt wurde.
Vorteile gegenüber der Rahmennummer
Der Code eines Rades kann von der Polizei oder einem Fundbüro schnell entschlüsselt und somit der Eigentümer leicht ermittelt werden. Bei den Rahmennummern dagegen hat jeder Hersteller eine eigene Systematik - oder er nummeriert seine Produkte gar nicht. Weil es keine gemeinsame Datenbank gibt, kann es aber auch zu Dopplungen kommen. Kein Wunder also, dass bei 90 Prozent der gefundenen Räder der Eigentümer bzw.
Der ADFC bietet die Codierung regelmäßig in vielen seiner Niederlassungen an, auch für Nichtmitglieder. Die Standorte sind über sein Radtouren- und Veranstaltungsportal zu finden. Eine Codierung kostet 15 bis 20 Euro, für ADFC-Mitglieder ist sie oft vergünstigt.
Nach Angaben des Handelsverbands VSF bieten wegen sinkender Nachfrage immer weniger Fahrradfachgeschäfte die Gravur an, die Aufkleber gar nicht. Weitere Verbandsmitglieder nehmen die Gravur nicht selbst vor, sondern lassen sie vom ADFC ausführen. Der Kassenbon des Fahrradhändlers reicht nicht aus, da daraus Eigentümerin oder Besitzer nicht hervorgehen. Bei manchen Portalen, etwa dem des ADFC München, lässt sich vorab auch schon ein Codierauftrag herunterladen und ausfüllen. Mit Anmeldung dauert die Codierung etwa eine Viertelstunde. Wer im Codierauftrag eingetragen ist, kann seinen persönlichen EIN-Code auf adfc.de/ein abrufen.
Verkauf eines codierten Rades
Wer sein Fahrrad verkaufen möchte, sollte die Codierung in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Andernfalls sollte dem Käufer der Codierauftrag übergeben werden. Wird das verkaufte Rad dann gestohlen, führt der Code zum ursprünglichen Eigentümer und über dessen Ausfertigung des Kaufvertrags zum aktuellen.
Umzug mit einem codierten Fahrrad
Durch die polizeiliche Meldepflicht ist mit einem codierten Rad auch ein Umzug kein Problem. Denn das Einwohnermeldeamt kann von der alten Adresse schnell auf die neue schließen.
Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag achten
Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Unsere Empfehlungen.
- Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.
- Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
- Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.
- Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf
Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.
Sachmängelhaftung beim Kauf vom Händler
Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Auch hier gilt: Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr). Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beseitigen.
ADAC Musterkaufvertrag als Download
Kauf und Verkauf von Privat: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig
Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag
Damit Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Außerdem: Der ADAC Musterkaufvertrag und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download.
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen.
Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Fahrzeug, die Sie nicht kannten. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, Architekt oder eine Anwältin ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft.
Wichtige Tipps für Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Gebrauchten auf der sicheren Seite:
- Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat. Verlangen Sie ein Pfand für die Probefahrt und klären Sie die Haftungsfrage. Mit einem Untersuchungsprotokoll ist das Auto besser verkäuflich. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.
- Vereinbaren Sie, dass der volle Kaufpreis bei der Übergabe in bar zu zahlen ist, denn Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen. Hier finden Sie Tipps zur sicheren Bezahlung und Hinweise zu den häufigsten Betrugsmaschen beim Autokauf.
- Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, können Sie das im Vertrag vermerken.
- Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Wichtige Tipps für Käufer
- Lassen Sie den Gebrauchten vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC durchführen lassen. Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt - auch bei Vollkasko.
- Fragen Sie nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen.
- Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.
- Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragen Sie nach dem Baujahr. Es kann von der Erstzulassung abweichen. Achten Sie auch auf das Alter der Reifen und prüfen Sie die Profiltiefe.
- Sind Teile des Fahrzeugs nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung vollständig aufgeführt ist.
- Prüfen Sie, ob Bremsen und Licht funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.
- Achten Sie auf eine gültige HU Plakette.
- Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Fragen Sie bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale.
- Die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
- Melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich um.
Erst prüfen, dann unterschreiben
Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben
ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen
Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.
- Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
- Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
- Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
- Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Wollen Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf beauftragen, können Sie die ADAC Mustervollmacht verwenden:
So läuft die Übergabe
Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:
- Originalschlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör (z.B.
Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Haftung für Mängel und Unfallschäden
Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.
Wichtig für Verkäufer
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.
Kauf und Verkauf gebrauchter E-Autos
Beim privaten Kauf oder Verkauf gebrauchter E-Autos ist der Zustand der Antriebsbatterien wichtig. Mit einem Protokoll über einen Batterietest lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen.
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