ADAC Leistungen für Radfahrer: Umfassender Schutz und Pannenhilfe

Der ADAC bietet Radfahrern eine Vielzahl von Leistungen, die sowohl Schutz als auch Unterstützung im Pannenfall gewährleisten. Von der Fahrradversicherung bis zur Pannenhilfe sind Mitglieder umfassend abgesichert.

ADAC Fahrrad-Pannenhilfe: Hilfe, wenn Sie sie brauchen

Seit Sommer 2022 profitieren ADAC-Mitglieder von der Fahrrad-Pannenhilfe, die im gesamten Bundesgebiet in jeder Mitgliedschaft enthalten ist. Dieser Service steht Ihnen ohne vorherige Aktivierung zur Verfügung. Die ADAC Straßenwachtfahrer helfen rund um die Uhr bei Pannen mit Fahrrad, E-Bike, Pedelec und Fahrradanhänger. Einzige Voraussetzung: der Einsatzort muss von den Pannenhelfern mit ihren Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erreichbar sein.

Wann hilft die ADAC-Fahrrad-Pannenhilfe?

  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden
  • Wenn Ihr Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wurde
  • Wenn Ihr Fahrrad durch eine Panne nicht mehr fahrtüchtig ist
  • Wenn der Akku Ihres E-Bikes kaputt oder komplett entladen ist
  • Wenn der Einsatzort für das ADAC-Fahrzeug sicher und gemäß StVO erreichbar ist

Wann hilft die ADAC-Fahrrad-Pannenhilfe nicht?

  • Wenn Sie Ihr Rad für die gewerbliche Personenbeförderung nutzen
  • Wenn Sie sich außerhalb von Deutschland befinden
  • Wenn Sie Ihr Fahrrad durch Fahrlässigkeit selbst beschädigt haben
  • Wenn der Einsatzort für das ADAC-Fahrzeug nicht sicher und gemäß StVO erreichbar ist
  • Wenn Ihr Fahrrad entwendet wurde und Sie einen Heimtransport wünschen

Soweit möglich, wird Ihr Fahrrad vor Ort wieder fahrbereit gemacht, sodass Sie Ihre Tour fortsetzen können. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird Ihr Rad in die nächste Werkstatt oder - wenn erreichbar - zu Ihnen nach Hause gebracht. Die ADAC Fahrrad-Pannenhilfe ist deutschlandweit für alle ADAC Mitglieder im Beitrag inklusive. Sie beinhaltet die Pannen- und Unfallhilfe direkt an Ort und Stelle, den Transport des Zweirads zur nächsten geeigneten Werkstatt und die Bergung von Gepäck oder Ladung.

ADAC Fahrradversicherung: Schutz bei Diebstahl und Beschädigung

Die ADAC Fahrradversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihr Fahrrad oder Pedelec. Mit zwei frei wählbaren Bausteinen können Sie sich gegen Diebstahl und Beschädigung absichern.

Diebstahlschutz: Dieser Baustein schützt Ihr Fahrrad oder Pedelec bei Diebstahl. Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss (Mindestwert: 49 €) abgesperrt sein. Schäden durch Raub, (Einbruch-)Diebstahl (auch aus einem abgestellten Kraftfahrzeug), Vandalismus, Brand oder Explosion müssen bei der Polizei angezeigt werden. Grundsätzlich muss ein Einbruchdiebstahl wie alle versicherten Ereignisse schlüssig dargelegt werden. Bedeutet, hier zählt die Anzeige bei der Polizei sowie die sich daraus ergebende Ermittlungsakte.

Reparaturschutz: In diesem Fall leistet die ADAC Fahrrad-Versicherung im Baustein Reparaturschutz. Wird der Akku als Folge davon beschädigt und muss erneuert werden, erstattet die ADAC Fahrrad-Versicherung die Kosten. Sie haben Ihr Fahrrad in den Urlaub mitgenommen und sind bei einem Ausflug gestürzt.

Die Fahrradversicherung schützt Ihr Fahrrad weltweit, rund um die Uhr. Das Fahrrad muss lediglich durch ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € abgesperrt sein. Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000 €. Davon, welchen Kaufpreis Sie angegeben haben: Aus dem Kaufpreis des Fahrrads sowie den zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile ergibt sich die Versicherungssumme.

Was ist versichert?

  • Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs
  • das Fahrradzubehör: z.B.
  • das Fahrradgepäck: z.B.
  • bei Verschleiß/Akkuverschleiß (max.
  • Erstattung von abhanden gekommenem Zubehör und Gepäck (bis 300 € pro Teil/bis 1.000 € pro Schaden)
  • Erstattung von abhanden gekommenen Fahrradteilen

Wichtig: Alle Fahrräder oder Pedelecs, die Sie in der ADAC Fahrrad-Versicherung versichern möchten, dürfen bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.

Familientarif

Mit dem Familientarif können Sie sogar die Fahrräder aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder mitversichern. In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. Ihre eigenen Kinder bis zum 23. die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23. Sie können also auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern.

Alternativen zur ADAC Pannenhilfe

Neben dem ADAC bieten auch andere Mobilitätsclubs und Versicherer Fahrradschutzbriefe an. Dazu gehören:

  • ADFC-Pannenhilfe: Der allgemeine Deutsche Fahrradclub bietet seinen Mitgliedern schon seit 2015 einen Pannenservice. Der Plus-Schutzbrief hilft sogar europaweit.
  • ACV-Pannenhilfe: Auch der Automobil-Club Verkehr bietet diesen Service für seine Mitglieder
  • ARCD-Pannenhilfe: Auch beim Auto- und Reiseclub ist ein Fahrradservice im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  • Fahrradversicherungen (z.B. Wertgarantie, Ammerländer, MVK): Hier kannst du zusätzlich zur Standard-Fahrradversicherung einen Schutzbrief inkl. Pannenservice zubuchen. Im Gegensatz zu den Mobilitätsclubs musst du hier nicht Mitglied werden und Mitgliedsbeiträge zahlen.

ADAC Radservice-Stationen

An immer mehr Orten gibt es ADAC Radservice-Stationen, an denen Sie Pannen selbst beheben können.

Weitere ADAC Leistungen für Mitglieder

  • ADAC Vorteilswelt: Top-E-Bikes mit ADAC Vorteilen abonnieren oder gebraucht kaufen!
  • ADAC Shop: Reflektoren, Warnweste oder Aufkleber: praktische Helfer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Zusammenfassung der ADAC Leistungen für Radfahrer

Leistung Beschreibung
Fahrrad-Pannenhilfe Deutschlandweite Hilfe bei Pannen und Unfällen, inklusive Transport zur Werkstatt
Fahrradversicherung Schutz bei Diebstahl und Beschädigung, optional mit Familientarif
Radservice-Stationen Öffentliche Stationen zur Selbstbehebung von Pannen

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