Der ADAC Kaufvertrag für E-Bikes: Sicherer Kauf und Verkauf

Wer ein gebrauchtes E-Bike privat kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Damit Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Außerdem bietet der ADAC einen Musterkaufvertrag und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download an.

ADAC Musterkaufvertrag als Download

Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:

Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs (PDF)

So läuft die Übergabe

Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:

  • Originalschlüssel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör

Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung für Mängel und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.

Wichtig für Verkäufer: Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.

Kauf und Verkauf gebrauchter E-Autos

Beim privaten Kauf oder Verkauf gebrauchter E-Autos ist der Zustand der Antriebsbatterien wichtig. Mit einem Protokoll über einen Batterietest lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen.

Gebrauchte E-Bikes beim ADAC

Junge gebrauchte E-Bikes gibt es refurbished, wiederaufbereitet, in einem "Wie-neu-Zustand". Durch die Partnerschaft der ADAC Vorteilswelt mit Rebike Mobility können Mitglieder gebrauchte E-Bikes von Markenherstellern über den ADAC online zu günstigeren Konditionen erwerben. Der ADAC zeigt im Ratgeber, was beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrrads unbedingt beachtet werden sollte.

Auf hohem Niveau bewegen sich die Umsätze der Elektrofahrradbranche. Laut ZIV - Die Fahrradindustrie verzeichnet die Branche 2023 über alle Verkaufskanäle hinweg (Fachhandel, Online, SB-Märkte etc.) einen Brutto-Durchschnittspreis bei E-Bikes von 2.950 Euro (2022: 2.800 Euro). Angesichts des anhaltenden Preisanstiegs lohnt sich der prüfende Blick auf den Gebrauchtradmarkt.

E-Bike gebraucht: Kauf vom Händler oder privat?

Wenn man sich ein gebrauchtes E-Bike kaufen möchte, stellt sich zuallererst die Frage, ob man es bei einem zertifizierten Händler erwirbt oder einen Privatkauf vorzieht. Der Kauf beim Händler sichert meistens eine Garantie auf Akku und Motor des Rades, während der Privatkauf in der Regel keine Gewährleistung oder Garantie bietet. Der ADAC rät, auch beim Privatkauf unbedingt eine Probefahrt mit dem Bike zu machen und auf jeden Fall einen Kaufvertrag aufzusetzen.

Bei Rebike hat man die Möglichkeit, das gebrauchte Marken-Fahrrad online zu kaufen. Vor dem Verkauf werden die Räder aufwändig geprüft und der Instandsetzungsprozess erfolgt auf einer industrialisierten Fertigungslinie. Nach dem Reinigungsprozess prüfen ausgebildete Fahrradmechaniker die E-Bikes technisch und optisch. So können Mängel schnell behoben und Verschleißteile ausgetauscht werden. Motor- und Akkudaten werden ausgelesen und bewertet. Jedes einzelne Rad wird im Anschluss für den Onlineverkauf fotografiert, sodass der Kunde genau sieht, was er bekommt.

Für die Wiederaufbereitung der Räder betreibt Rebike seit Mai 2022 ein Refurbishment-Center in Kempten. Diese Einrichtung durchlaufen mehr als 10.000 E-Bikes pro Jahr.

Wie funktioniert der Versand der gebrauchten E-Bikes?

Entscheidet man sich für ein gebrauchtes E-Bike vom Händler, das refurbished direkt vor die Haustüre geliefert wird, müssen meist nur noch wenige Handgriffe erledigt werden, ehe die erste Fahrt losgehen kann. In der Regel werden die Bikes vormontiert und in einem großen Versandkarton sicher verpackt geliefert. Der neue Besitzer muss nur noch den quergestellten Lenker mit einem 4er-Inbusschlüssel lösen, wieder gerade ausrichten und die Schrauben festziehen. Zum Schluss werden noch die mitgelieferten Pedale montiert. Dabei sollte unbedingt auf die unterschiedlichen Markierungen und Gewinderichtungen für das linke und das rechte Pedal geachtet werden. Bei Abo oder Kauf über den ADAC bekommt der Kunde alle wichtigen Informationen und Anleitungen mitgeliefert. Da sich durch den Transport Schraubverbindungen lockern können, ist es ratsam, diese sicherheitshalber noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Drehmomentschlüssel nachzuziehen.

In der ADAC Vorteilswelt: Top-E-Bikes abonnieren oder kaufen!

Wer sich sicher ist, aber nicht den Neupreis zahlen möchte, greift zu den gebrauchten Premium-E-Bikes der Markenhersteller beim ADAC Vorteilswelt Partner Rebike und kauft exklusiv als ADAC Mitglied mit 100 Euro Preisnachlass - egal ob für Alltag, Freizeit oder Urlaub.

Die über 100 e-motion E-Bike-Fachhändler gewährleisten den umfassenden Vor-Ort-Service - von der Beratung bis hin zur Werkstatt. Das Wunsch-E-Bike dort erst testen, dann kaufen - mit 10 Prozent Rabatt für ADAC Mitglieder. Diese E-Bikes gibt´s in der ADAC Vorteilswelt.

E-Bike Gebraucht-Kauf: Worauf muss ich achten?

Eines der wichtigsten Dinge, die man selbst regelmäßig nachkontrollieren kann, ist der Luftdruck. Der sollte immer passen. Beispielsweise liegt bei einem Mountainbike der Luftdruck zwischen 1,5 und 2 bar, abhängig von der gefahrenen Strecke.

Außerdem sollte die Sattelhöhe passend zur eigenen Körpergröße eingestellt werden. Wichtig ist zudem, dass der Magnet an der Speiche des Hinterreifens parallel zum Sensor am Rahmen sitzt. Er ist dafür da, die Geschwindigkeit des Elektrorades zu messen, damit die maximal zulässig unterstützte Geschwindigkeit nicht überschritten wird. Anzeichen dafür, dass der Magnet verrutscht ist, sind das Anzeigen des Fehlercodes 503 im Display und dass der Motor sich nicht mehr starten lässt.

Beim Akku sollte eine Tiefenentladung vermieden werden. Es ist ratsam, über die Wintermonate den Akku bei mindestens 30 Prozent Ladezustand zu halten und diesen nach dem Radfahren abzunehmen und trocken bei Zimmertemperatur zu lagern. Mithilfe dieser Tipps kann der Akku dann die volle Kapazität für die neue Saison halten.

Anzeichen, dass das E-Bike zum Service muss:

  • Nachlassende Bremswirkung
  • Metallische Schleifgeräusche
  • Springende Schaltung

Einmal im Jahr sollte man einen professionellen Service machen lassen, vorzugsweise in den Wintermonaten, da zu dieser Jahreszeit das Rad in der Regel weniger benutzt wird. Beim Kauf bei Rebike gibt es zwei Jahre Garantie auf den Akku und den Motor, die empfindlichsten Teile eines Elektrofahrrads.

Vor der ersten E-Bike-Fahrt: Fahrradversicherung

Trotz des meist deutlichen Preisvorteils eines gebrauchten E-Bikes im Vergleich zu einem neuen, lohnt es sich, eine Versicherung nach dem Kauf abzuschließen. Die neuwertigen Räder haben immer noch einen hohen Wert und sind mithilfe einer Fahrradversicherung des ADAC gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl geschützt. Genauso wichtig wie der Versicherungsschutz ist der Helm, da schnell Geschwindigkeiten um die 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden können. Zusätzlich empfiehlt sich, das Bike mit einem hochwertigen Bügelschloss abzuschließen, um es möglichst effektiv vor Diebstahl zu schützen.

Welches E-Bike passt zu mir?

Es gibt für jeden das richtige E-Bike, ob unerfahren, Hobby-E-Biker oder Profi. Mit einer großen Auswahl an verschiedenen Modellen, ob City- oder Trekking-Bike, Rennrad, Mountainbike oder Fully, gibt es für jeden das Passende. Auch Kinder kommen hier nicht zu kurz. Für Neueinsteiger, die angesichts der Vielfalt an E-Bike-Varianten verunsichert sind, empfehlen wir den Rebike-Check "Welches E-Bike passt zu mir?".

Gebraucht-Fahrräder am besten beim Händler kaufen

Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen. Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen.

Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man kann mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.

Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen

Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst - wenn möglich - den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel. Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind.

  • Wie alt ist das Rad?
  • Wie viele Kilometer wurde es gefahren?
  • Wie oft wurde ein Service gemacht?
  • Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?
  • Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?

Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).

Vorsicht beim Onlinekauf: Immer mehr Fake-Shops

Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern. Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen: Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption. Es könnte sich dennoch um Betrug handeln. Fake-Shops haben häufig kein Impressum.

Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf

Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.

  • Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
  • Halten und funktionieren die Bremsen?
  • Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
  • Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
  • Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
  • Ist es verrostet oder stark verkratzt?
  • Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
  • Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
  • Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?

Probefahrt: Darauf müssen Sie achten

Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?

Die richtige Größe:

Nehmen Sie Ihr Kind zum Fahrradkauf mit. Die richtige Größe lässt Ihr Kind bequem sitzen. Kommt das Kind im Stand auch gut auf den Boden, erreicht es richtig die Pedale und den Lenker? Zu den Einstellungen für Bremshebel und Erreichbarkeit der Klingel kann ggf. der Fachhändler Hilfestellung geben. Das Kind sollte auch keine Probleme haben, das Rad wieder aufzurichten, wenn dieses am Boden liegt.

Tipp: Je leichter das Fahrrad ist, umso besser kommt das Kind damit zurecht.

Die gute Beleuchtung:

Sehen heißt, gesehen werden. Seit Einzug der LED-Beleuchtung sollte das Fahrradlicht eine gute Ausleuchtung bieten. Die Qualität und die korrekte Einstellung lassen dennoch oft Verbesserungspotenzial zu und sollten im Dunkeln überprüft werden, zumal die Kabel leicht beschädigt werden können. Auf der sicheren Seite ist man hier auf jeden Fall mit einem Nabendynamo, ein Akku- oder ein batteriebetriebenes System muss regelmäßig ausgetauscht bzw. aufgeladen werden.

Tipp: Ein sehr hilfreiches Feature ist das Standlicht. Hier können auch Kinder im Stand, z.B. an einer Ampel, leichter erkannt werden.

Die passende Gangschaltung:

Um das Fahrverhalten von Kindern abzudecken, reicht eine Dreigang-Nabenschaltung. Alles über drei Gänge überfordert jüngere Kinder, bzw. es werden mehr Gänge oftmals nicht genutzt.

Tipp: Nabenschaltungen sind nahezu wartungsfrei und lassen sich leicht bedienen.

Gestohlene Fahrräder erkennen

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen.

Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag achten

Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

  • Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.
  • Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
  • Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.
  • Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.

Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf:

Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.

Sachmängelhaftung beim Kauf vom Händler:

Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Auch hier gilt: Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr). Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beseitigen.

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