Der ultimative Leitfaden zum ADAC Kaufvertrag für Motorräder beim Privatverkauf

Wer ein neues oder gebrauchtes Motorrad sucht, findet zahlreiche Inserate. Beim privaten Kauf oder Verkauf eines Motorrads, Mopeds, Motorrollers oder Mofas entsteht oft Unsicherheit: Was gehört in den Kaufvertrag? Welche Angaben sind notwendig oder sinnvoll? Wie beim Pkw dient der Muster-Kaufvertrag als Vorlage für den Handel zwischen Privatpersonen.

Der Vordruck eignet sich für gebrauchte Fahrzeuge und somit auch als Motorradkaufvertrag. Käufer und Verkäufer stellen sicher, dass sie an alles Wichtige denken, vermeiden Rechtsunsicherheit und unnötige Rechtsstreitigkeiten. Entweder nutzen Sie das Muster-PDF oder erstellen einen digitalen Vertrag. Verkäufer können ihn Schritt für Schritt am Endgerät anlegen und unterschreiben.

ADAC Musterkaufvertrag als Download

Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:

Kaufvertrag für gebrauchte MotorräderPDF, 181 KBPDF ansehen

Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner bzw. ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.

Kaufvertrag Motorrad von privat: So füllst du das PDF aus

Die PDF-Vorlage des Kaufvertrags umfasst vier Seiten. Die erste Seite fasst alle wichtigen Informationen zum Aufsetzen des Vertrags zusammen und muss nicht ausgedruckt werden. Die Seiten 2 und 3 sind die Muster-Vorlage für den eigentlichen Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils ein Exemplar. Wird der Vertrag am Computer ausgefüllt, werden alle Daten selbstständig übertragen. Seite 4 beinhaltet Vordrucke, die der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung übermitteln kann und muss für die Vertragsunterzeichnung nicht ausgedruckt werden.

Der Muster-Kaufvertrag für Motorrad und andere Fahrzeuge wurde für das digitale Ausfüllen des PDFs am Computer entwickelt, kann aber auch ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Der Vertrag eignet sich ausschließlich für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Von einem mündlichen Vertrag ist jedoch abzuraten. Mit einem Vordruck/Muster-Kaufvertrag macht der Motorrad-Kauf zwischen Privatpersonen kaum mehr Arbeit - aber beide Seiten sind abgesichert und können bei Bedarf später beweisen, was vereinbart wurde.

Wie funktioniert der digitale Kaufvertrag?

Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Wer ein Inserat erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.

Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist schnell, bequem und für Inserenten kostenlos.

Motorrad-Kaufvertrag: Checkliste Pflichtangaben

Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Es wird empfohlen, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Marke und Modell des Motorrads
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
  • Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Kaufvertrag Motorrad: Weitere sinnvolle Angaben

  • Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
  • Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Bekannte Mängel und Unfallschäden
  • Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
  • Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
  • Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme

Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen. Will der Verkäufer keine „Gewährleistung geben“, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Der Muster-Kaufvertrag sieht deshalb einen Gewährleistungsausschluss vor.

Beide Seiten müssen sich jedoch genau überlegen: Können sie für das einstehen, was im Vertrag steht? Ist das Motorrad wirklich unfallfrei, ist die angegebene Laufleistung belegbar? Nach ständiger Rechtsprechung ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet, den Käufer über ihm bekannte wesentliche Mängel unaufgefordert zu unterrichten. Vorhandene Mängel (z. B. Unfallschäden) im Vertrag festzuhalten, schafft hier für beide Seiten Rechtssicherheit.

ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.

  • Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen.
  • Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus.
  • Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten).
  • Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf.
  • Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
  • Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
  • Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Wollen Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf beauftragen, können Sie die ADAC Mustervollmacht verwenden:

Vollmacht für den Kauf eines FahrzeugsPDF, 41,7 KBPDF ansehen

Vollmacht für den Verkauf eines FahrzeugsPDF, 46 KBPDF ansehen

So läuft die Übergabe

Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:

  • Originalschlüssel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör (z.B.

Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung für Mängel und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.

Wichtig für Verkäufer

Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.

Keine Probefahrt ohne Zulassung/Versicherung

Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.

Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung - auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand. Ein neues Versicherungsjahr bei Mopeds und Rollern beginnt in Deutschland grundsätzlich am 1.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0