Der Motorradführerschein ermöglicht es Ihnen, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen, den Voraussetzungen, Kosten und Prüfungen.
Welchen Führerschein brauche ich für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Überblick über die Motorradführerscheinklassen
Den Motorradführerschein gibt es in vier verschiedenen Klassen. Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Mindestalter für Motorradführerscheine
Ab wann darf man welches Motorrad fahren?
- Klasse AM: 16 Jahre (In Deutschland schon mit 15 Jahren möglich)
- Klasse A1: 16 Jahre
- Klasse A2: 18 Jahre
- Klasse A (Direkt): 24 Jahre
- Klasse A (Stufenführerschein): 20 Jahre (nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)
Direkteinstieg oder Stufenführerschein?
Zwei Wege führen zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg.
Was bedeutet Direkteinstieg? Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.
Was bedeutet Stufenführerschein? Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Probezeit beim Motorradführerschein
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Motorradfahren mit der alten Klasse 3
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Die Klasse B196: Mit dem Autoführerschein Leichtkrafträder fahren
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung auf B196
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung (9 Unterrichtseinheiten, davon 6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden Praxis)
Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Gültigkeit des Motorradführerscheins
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Der Weg zum Motorradführerschein: Theorie und Praxis
Die Führerschein-Prüfung besteht meistens aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Der Prüfling erfährt jeweils im Anschluss unter Angabe der wesentlichen Fehler, ob er oder sie die Prüfung bestanden hat.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- Erforderliches Mindestalter
- Erste-Hilfe-Kurs
- Kraftfahreignung
- Fahrausbildung durchlaufen
- Keine in EU/EWR erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse
- Vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der örtlichen Führerscheinstelle
Theoretische Führerschein-Prüfung
Die theoretische Prüfung können Sie frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse ablegen. Die Fahrschule stellt eine Bestätigung über die Teilnahme am theoretischen Unterricht (Ausbildungsbescheinigung) aus. Diese ist ab Ausstellungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Prüfung absolvieren.
Die Theorieprüfung findet als Multiple-Choice-Test am PC oder Tablet bei anerkannten Prüfstellen wie TÜV oder Dekra statt. Sie müssen ausreichende Kenntnisse über Verkehrsvorschriften sowie eine umweltbewusste und energiesparende Fahrweise nachweisen und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sein.
Prüfung auch in anderen Sprachen?
Wer nicht gut Deutsch spricht, kann die Theorieprüfung auch in einer Fremdsprache absolvieren. Aktuell sind folgende Sprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch.
Die praktische Prüfung kann allerdings nur auf Deutsch gemacht werden.
Wie viele Fehler darf man sich leisten?
Je nach Führerscheinklasse müssen Sie bei der Theorieprüfung zwischen 20 und 40 Fragen beantworten, und es sind zwischen sechs und zehn Fehlerpunkte zulässig, um die Prüfung zu bestehen.
Wichtig: Die Fragen haben unterschiedliche Wertigkeiten, die durch die Fehlerpunkte ausgedrückt werden (zwei bis fünf Fehlerpunkte). Bei der Fahrerlaubnis der Klasse B gibt es 30 Fragen, und es sind zehn Fehlerpunkte erlaubt. Man darf jedoch nur eine mit fünf Fehlerpunkten bewertete Frage falsch beantworten.
Bei den Klassen AM, A, A1 und A2 und der Erweiterung auf C1 gilt dasselbe. Bei der Erweiterung auf die Lkw-Klasse C müssen Sie 37 Fragen beantworten, für die Klasse D sogar 40. Hier sind auch maximal zehn Fehlerpunkte zulässig, davon dürfen Sie aber nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf falsch beantworten.
Wie lange ist die Theorieprüfung gültig?
Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu schaffen. Danach ist die theoretische Prüfung nicht mehr gültig.
Es gibt danach nur die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Diese prüft dann die die Umstände des Einzelfalls. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht jedoch nicht, und es müssen triftige Gründe vorliegen, warum man die Frist nicht einhalten konnte.
Darf man die Prüfung wiederholen?
Wenn man die theoretische Prüfung nicht beim ersten Mal besteht, darf man diese nach einem angemessenen Zeitraum - jedoch nicht vor Ablauf von zwei Wochen - und beliebig oft wiederholen. Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden, hier ist die Wartefrist für den Wiederholungsversuch länger und kann bis zu neun Monate betragen.
Praktische Führerschein-Prüfung
Die praktische Prüfung können Sie frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse und erst nach Bestehen der Theorie machen. Die Prüfung findet am Ort der Hauptwohnung bzw. der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle statt. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen.
An der praktischen Prüfung nehmen der Fahrschüler oder die Fahrschülerin, der Fahrlehrer und Prüfer teil. Der Prüfer gibt die zu fahrende Strecke vor. Beim Nicht-Bestehen ist ein erneuter Versuch nach 2 Wochen möglich, hierfür fallen dann auch wieder Gebühren an. Achtung: Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Ablegen der theoretischen Prüfung absolvieren, sonst verliert diese ihre Gültigkeit!
Dauer der praktischen Prüfung
Die Dauer der praktischen Prüfung hängt von der jeweiligen Führerscheinklasse ab:
| Führerscheinklassen | Prüfungsdauer in Minuten |
|---|---|
| B, BE, B17, A1, AM | 55 |
| A, A2, T | 70 |
| A (Aufstieg) | 60 |
| A2 (Aufstieg) | 60 |
| DE, D1E | 80 |
| C, CE, C1, C1E, D, D1 | 85 |
| B96, Mofa, L | keine praktische Prüfung |
Erst nach Erhalt des Führerscheins dürfen Sie fahren
Die Fahrerlaubnis erhalten Sie erst mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. Prüfbescheinigung. Sie dürfen also erst dann fahren, wenn Sie Ihren Führerschein in den Händen halten, nicht schon, wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben.
Kosten des Motorradführerscheins
Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an: Infos und eine Beispielrechnung. Ohne Leistungsbegrenzung ist die Klasse A erforderlich. Fahrstunden und Sonderfahrten verursachen den Hauptteil der Kosten. Ein Preisvergleich mehrerer Fahrschulen lohnt sich.
Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro.
Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung kostet rund 80 bis 167 Euro, die zur praktischen etwa 195 bis 443 Euro. Sie werden in der Regel über die Fahrschule abgerechnet. Grundsätzlich gilt: Eine oder zwei Fahrstunden mehr sind billiger als sich zum zweiten Mal zu einer Prüfung anzumelden.
Den größten Kostenblock verursachen die Fahrstunden, die genau wie Schulstunden 45 Minuten dauern. Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen. Ihre Zahl hängt vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab, und dabei beurteilt der Fahrlehrer, ob seine Schülerin oder sein Schüler schon sicher fahren kann. Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.
Übungsmaterialien, Lernsysteme oder Apps sind bei manchen Fahrschulen im Grundbetrag enthalten, andere berechnen ungefähr 50 bis 100 Euro.
Dazu können Kosten kommen, die oft vergessen werden. Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.
Beispielrechnung für den Motorradführerschein (Klasse A)
Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus.
Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.
| Kosten | Euro |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) | 1125 |
| Sonderfahrten (12 á 85) | 1020 |
| Übungsmaterialien | 59 |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 (vorhanden) |
| Sehtest | 0 (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 |
| biometrisches Passfoto | 10 |
| Gesamtkosten | 3275 |
TÜV, Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
Zu den Kosten für die Vorstellungen zu theoretischer und praktischer Prüfung kommen die Gebühren für die eigentlichen Prüfungen bei TÜV oder Dekra. Sie betragen für den Direkteinstieg in die Klasse A 24,99 Euro für die Theorie und 162,67 Euro für die Praxis. Über ADAC gelbhilft kostet er rund 60 Euro, wobei ADAC Mitglieder einen Rabatt erhalten. Nicht erforderlich ist er, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde. Der Kurs muss neun Unterrichtseinheiten beinhalten, eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht aus.
Auch ein Sehtest beim Augenarzt oder -optiker ist erforderlich. Der Test darf maximal zwei Jahre alt sein, viele Optiker bieten ihn kostenlos an.
Die richtige Motorrad-Fahrschule finden
Wer Freunde, Bekannte oder Mitschüler nach den Erfahrungen mit ihrer Fahrschule und dem Fahrlehrer fragen kann, ist bei der Suche nach einer guten Fahrschule für Motorrad oder Roller in der Regel gut beraten.
Der passende Fahrlehrer
Nur umfassende Erfahrung und Zweirad-Praxis machen neben der permanenten Weiterbildung einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin auf dem Motorrad zur besten Wahl. Nur solche Ausbilder können zudem auch die Grundfahrübungen auf der Maschine demonstrieren und diese dem Fahrschüler vor dem ersten Eigenversuch auf einem Übungsplatz als Sozius näherbringen.
Das Vorausfahren des Fahrlehrers in den ersten Übungsstunden und danach die aktive Begleitung auf dem Motorrad macht die praktische Ausbildung nicht nur viel sicherer und effektiver - die Lernfortschritte sind nachgewiesenermaßen größer.
Kostenübersicht
Zur kompetenten Beratung gehört neben dem Ausbildungsplan auch das Aushändigen eines Preisbeispiels. Laut Fahrlehrergesetz müssen in Sachen Preisklarheit und Preiswahrheit alle Einzelpreise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Fahrschulfremde Gebühren (z.B. Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Gebühren für Ordnungssamt, Straßenverkehrsamt und TÜV) sollten aber ebenso notiert werden.
Fuhrpark
Vor einem Vertragsabschluss sollte aber zwingend auch der "Fuhrpark" inspiziert werden. Hier geht es nicht nur um Alter und Zustand der Fahrschul-Maschinen. Entscheidend ist die Frage, ob das Ausbildungs-Motorrad zum Fahrschüler passt. Bei einer Sitzprobe lässt sich feststellen, ob man mit beiden Füßen auf die Erde kommt und mindestens ein Fuß flach aufsteht. Ist dies nicht der Fall und gibt es keine niedrigere Wechsel-Sitzbank oder gleich eine niedrigere Maschine, ist dies ein K.o.-Kriterium.
Schutzkleidung
Früher musste jeder Bewerber für die Fahrerlaubnis-Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Führerschein-Prüfung tragen. Diese Pflicht gibt es nicht mehr. Allerdings wird im Rahmen der Ausbildung immer darauf geachtet, dass ausreichende Schutzkleidung getragen wird.
Ausbildungspläne
Die theoretische und praktische Ausbildung sollte nach den vorgeschriebenen Ausbildungsplänen strukturiert ablaufen. Die mindestens zwölf Stunden Sonderfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung absolviert werden (sofern der Aspirant keinen Führerschein der nächstkleineren Motorradklasse besitzt).
Taktung der Fahrstunden
Für eine profunde Ausbildung ist auch die Taktung der Fahrstunden entscheidend. Wichtig: Ein- bis zweimal pro Woche sollte auf jeden Fall gefahren werden - nur einmal alle 14 Tage ist für ein effektives Lernen ungeeignet. Gleiches gilt für die Häufung in einem kurzen Zeitraum.
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