ADAC Motorrad verkaufen: Tipps für einen erfolgreichen Verkauf

Ein Motorrad zu verkaufen ist ein kleines Projekt, bei dem eine ganze Reihe von Dingen zu beachten sind. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie diesen Ratgeber mit vielen nützlichen Tipps erarbeitet, welcher durch den Prozess des Anbietens und Verkaufens führt.

Vorbereitung des Motorrads für den Verkauf

Die Entscheidung ist gefallen, die alte Maschine soll verkauft werden. Sammeln Sie zuallererst die grundlegenden Daten und Unterlagen zusammen, auf Basis derer Sie eine Verkaufsanzeige aufgeben können. Versuchen Sie sich beim Zusammenstellen der Informationen immer in die Perspektive eines Käufers zu versetzen. Wenn Sie ein Motorrad kaufen wollen, was interessiert Sie? Dies ist eine gute Richtschnur, um die Maschine sauber beschreiben zu können.

Legen Sie am besten eine Textdatei an, in welcher Sie diese Informationen sammeln, dies beschleunigt das Schalten von Anzeigen an verschiedenen Orten im Netz oder in der Offline-Welt (z.B. der Maschine, idealerweise auch den Modellcode. inkl. Sie. Wenn Sie z.B. Kaum ein Motorrad verbleibt im Fabrikzustand. Haben Sie evtl. Unschön, aber muss angegeben werden: Gab es mit der Maschine Unfälle oder Umfaller? Falls ja, was wurde beschädigt und wurde es repariert? Wurde nach einem Unfall der Rahmen neu vermessen? Reifenprofiltiefe (gesetzl.

Sonstige erwähnenswerte Dinge (z.B. Mit den oben genannten Informationen (und den Fotos, siehe weiter unten) ist jedes Motorrad ausreichend beschrieben, dass sich ein Interessent vorab ein umfassendes Bild machen kann. Handbuch bzw. ggf. Nachdem Sie nun die "verwaltungstechnischen" Vorbereitungen getroffen haben, können Sie sich dem Motorrad an sich widmen und es für den Verkauf vorbereiten.

Aufbereitung der Maschine

Zuallererst steht hier die Aufbereitung der Maschine. Damit ist gemeint, dass sie gründlich gereinigt und idealerweise auch poliert werden sollte. Denken Sie daran: Ein potentieller Käufer muss beim Anblick der Maschine einen "Wow"-Moment haben. Dieser entsteht nur, wenn das Motorrad in makellosem Zustand ist.

Auch technisch muss die Maschine einwandfrei funktionieren: Prüfen Sie daher nochmal die Bremsen, Beleuchtung, Hupe und sämtliche sonstigen Funktionen wie z.B. eine Griffheizung. Schließlich kommt die Gretchenfrage nach einer fälligen HU und der nächsten Inspektion. Wenn die nächste HU der Maschine in weniger als sechs Monaten ansteht, lohnt es sich darüber nachzudenken, diese noch durchführen zu lassen.

Abgesehen von der HU müssen Sie auch überlegen, ob es sich noch lohnt, in die Maschine Geld für Reparaturen zu stecken. Schon kleine Dellen und Lackschäden auszubessern kann eine vergleichsweise hohe Rechnung verursachen. Hier müssen Sie das Alter der Maschine in Betracht ziehen und prüfen, welche Preise für Maschinen in vergleichbarem Zustand erzielt werden. Eine Fachwerkstatt kann Ihnen unkompliziert eine Schätzung geben für die zu erwartenden Kosten.

Erstellung aussagekräftiger Fotos

Glänzt das gute Stück dann in voller Pracht, müssen als letzten Vorbereitungsschritt noch aussagekräftige Fotos erstellt werden. Dazu benötigen Sie keine spezielle Kamera, ein handelsübliches Smartphone reicht völlig aus. Auch hier gilt: Wenn Sie ein wenig Zeit investieren und sorgfältig fotografieren, werden sich mehr Interessenten für die Maschine melden.

Wie Sie eine Maschine für den Verkauf fotografieren können, haben wir in einem separaten Ratgeber für Sie zusammengefasst. Geht in die Hocke und fotografiert max.

Festlegung des Verkaufspreises

Motorrad verkaufen ? Mit diesem Schritt tun sich die meisten Verkäufer am schwersten. Meist wird der Preis initial zu hoch angesetzt. Dies liegt an einem Phänomen, welches in der Psychologie der Endowment-Effekt (dt. Besitztum-Effekt) genannt wird. Kurz gesagt lautet das Prinzip "Besitz schafft Wert", im Klartext: Etwas, das wir besitzen, schätzt der Mensch als wertvoller ein als etwas, das wir nicht besitzen.

Um einen gängigen Marktpreis für das eigene Motorrad zu ermitteln, müssen Sie ein wenig vergleichen. Recherchieren Sie eine Weile bei Händlern, in einschlägigen Verkaufsportalen oder nutzen Sie gleich estimoto. Suchen Sie nach einer Maschine euren Typs und Baujahrs mit vergleichbarer Laufleistung. Wenn Sie eine exotische Maschine verkaufen, suchen Sie nach vergleichbaren Motorrädern.

In diesem Zusammenhang müssen Sie leider ein bittere Pille schlucken. Egal, wieviel Geld Sie in edle Anbauteile investiert haben - die dadurch erreichte Wertsteigerung liegt weit unterhalb dem Anschaffungspreis der Komponenten. Das ist hart, haben Sie doch mit so viel Liebe und Hingabe das Motorrad individualisiert. Aber leider ist es so, dass die ausschlaggebenden Faktoren für die Preisbildung Modell, Alter, Laufleistung und allgemeiner Zustand der Maschine sind.

Wenn Sie es mit dem Verkauf nicht eilig haben, können Sie auch erst einmal eine Anzeige mit einem höheren Preis schalten und schauen, wie der Markt reagiert. Versuchen kann man es immer. Wenn sich niemand meldet oder die Käufer deutlich weniger bezahlen möchten, können Sie immer noch mit dem Preis runtergehen.

Am Ende bleibt noch die Frage offen, welcher Verkaufszeitpunkt (Frühling/Herbst) am günstigsten ist. Hier sagt der mopedfahrende Volksmund, dass man im Frühjahr höhere Preise aufrufen kann als im Herbst. Dies muss allerdings differenziert betrachtet werden. Zwar ist die Nachfrage im Frühjahr höher, gleichzeitig verkaufen aber auch viel mehr Leute ihr Motorrad. Es kommt daher eher auf die Art der Maschine und das Käufersegment an.

Supersportler werden tendenziell eher von jüngeren Fahrern gesucht, die zu Beginn der Saison die Verkaufsportale und Händler stürmen. Tourer werden tendenziell von einer älteren Käuferschicht gesucht, welche geduldiger ist und daher auch mal ein wenig warten kann, um die besten Angebote wahrzunehmen. Bei neueren Fahrzeugen besteht die Gefahr des Modellwechsels seitens des Herstellers, welcher den Preis für das aktuelle Modell dann purzeln lässt.

Der Verkaufsprozess

Ist die Anzeige erst einmal online, können Sie sich zurücklehnen und warten. Haben Sie Geduld, es kann ein wenig dauern, bis sich jemand meldet. Wenn sich ein Interessent dann bei Ihnen meldet, gehen Sie mit gesundem Menschenverstand an die Sache heran. Anonyme SMS-Nachrichten mit unpersönlichen Texten ("Was ist der letzte Preis?") sind ein Indiz für unseriöse Angebote oder Betrugsmaschen.

Für einen Erstkontakt bietet sich ein Telefonat an. Schlagt dem Interessenten daher vor, ihn anzurufen (sofern er den Kontakt schriftlich aufgenommen hat). Im direkten Gespräch lassen sich Informationen leichter austauschen und Sie vermeiden Missverständnisse. Hinzu kommt, dass es eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt und Sie es so leichter haben, eventuelle Betrugsmaschen zu erkennen.

Es wird vorkommen, dass sich ein Interessent meldet, der ein Gebot unterhalb Ihrer Schmerzgrenze abgibt. Hier haben wir noch einen wichtigen Tipp für Sie: Wenn das passiert, so lehnen Sie das Angebot in einer Art ab, welche es möglich macht, ggf. später darauf zurückzukommen. Sollten Sie mit dem Preis nach einiger Zeit runtergehen wollen bzw.

Überlegen Sie sich vorher, wie lange Sie dem Verkauf Zeit geben möchten. Geduldig zu sein ist gut, aber irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem jeder von den ständigen Anfragen genervt ist, die nicht zum Abschluss führen. Wägen Sie also ab, wieviel Zeit und Aufwand Sie bereit sind in den Verkauf zu investieren. Für einen unkomplizierten und schnellen Verkauf Ihres Motorrades können Sie z.B. auch Portale a la "Wir kaufen dein Motorrad" nutzen.

Die Probefahrt

Ist ein Besichtigungstermin vereinbart, wird der Interessent für eine Probefahrt vorbeikommen. Jetzt kann sich der potentielle Käufer mit eigenen Augen ein Bild vom Zustand der Maschine machen, d.h. jetzt zahlt es sich aus, dass Sie das Motorrad wie oben beschrieben gründlich gereinigt und poliert habt.

Vor einer Probefahrt sollten Sie eine Probefahrt-Vereinbarung unterzeichnen und sich zumindest grob über den Preis einig sein (sonst macht die Fahrt ja keinen Sinn). Für die Vereinbarung muss der Interessent seinen Personalausweis und Führerschein vorlegen. Auch wenn das auf manche Menschen kleinlich wirken mag (unter Bikern geht es ja eher locker zu...) - Sie lassen einen mehr oder weniger Fremden mit Ihrem Motorrad fahren. Ohne handfeste Daten wie einen Lichtbildausweis und die Führerscheinnummer darf da gar nichts gehen.

Außerdem ist in einer Probefahrtvereinbarung geregelt, dass der Fahrer das Risiko übernimmt und für evtl. Schäden oder Strafzettel aufkommt. Eine Probefahrt sollte max. 30-40 Minuten dauern. Geben Sie nicht ortskundigen Fahrern Tipps, welche Route sie nehmen können (eine Probefahrt von einer Ampel zur nächsten ist nicht besonders aussagekräftig...).

Der Kaufvertrag

Fast geschafft! Dem Interessenten gefällt die Maschine und Sie sind sich auch über den Preis einig geworden, herzlichen Glückwunsch! Nun muss ein gültiger Kaufvertrag aufgesetzt werden. In diesem muss festgehalten werden, wer die Vertragspartner sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnr.) und was zu welchem Preis verkauft wird. Amtl. Datum und Uhrzeit (!) der Übergabe. Sonstige Vereinbarungen, z.B., ob eine Gewährleistung seitens des Verkäufers gegeben wird.

Sie können sich übrigens eine Menge Arbeit sparen, indem Sie einen vorgefertigten Kaufvertrag verwenden. Diesen kann man entweder im Schreibwarenhandel erwerben, oder Sie laden ihn z.B. hier herunter. Ist der Kaufvertrag unterzeichnet (Käufer wie Verkäufer erhalten je ein Exemplar) und der Kaufpreis bezahlt, bleibt Ihnen nur noch die Abmeldung der Maschine bei der Versicherung.

Bei den meisten Versicherungen genügt es, eine Kopie des Kaufvertrages einzusenden. Die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt erfolgt automatisch, wenn der Käufer die Maschine auf sich zulässt. Sollte er dies aus irgendeinem Grund nicht in der nächsten Zeit vorhaben (z.B. weil er einen längeren Umbau plant), so müssen Sie vereinbaren, dass der Käufer die Maschine selbständig abmeldet. Andernfalls zahlen Sie weiterhin die KFZ-Steuer, denn rein formal ist die Maschine ja noch zugelassen.

Grundsätzlich ist die Abmeldung Vertrauenssache. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie mit dem Kaufvertrag zum Straßenverkehrsamt gehen und eine Zwangsabmeldung durchführen. Abmeldung des Motorrads kann entweder vor Ort in der Zulassungsstelle oder auch online erfolgen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Ratgeber den Verkauf Ihres Motorrades erleichtern zu können.

Wichtige Tipps für Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat. Verlangen Sie ein Pfand für die Probefahrt und klären Sie die Haftungsfrage.
  • Mit einem Untersuchungsprotokoll ist das Auto besser verkäuflich. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.
  • Vereinbaren Sie, dass der volle Kaufpreis bei der Übergabe in bar zu zahlen ist, denn Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen. Hier finden Sie Tipps zur sicheren Bezahlung und Hinweise zu den häufigsten Betrugsmaschen beim Autokauf.
  • Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, können Sie das im Vertrag vermerken.
  • Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.

Wichtige Tipps für Käufer

  • Lassen Sie den Gebrauchten vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC durchführen lassen.
  • Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt - auch bei Vollkasko. Die ADAC Checkliste für die Probefahrt können Sie hier herunterladen:
  • Nutzen Sie die ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf. Damit kommen Sie den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:
  • Fragen Sie nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen.
  • Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.
  • Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragen Sie nach dem Baujahr. Es kann von der Erstzulassung abweichen. Achten Sie auch auf das Alter der Reifen und prüfen Sie die Profiltiefe.
  • Sind Teile des Fahrzeugs nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung vollständig aufgeführt ist.
  • Prüfen Sie, ob Bremsen und Licht funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.
  • Achten Sie auf eine gültige HU Plakette. Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Fragen Sie bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale.
  • Die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
  • Melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich um.

Der ADAC Kaufvertrag

Wer einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder verkaufen will, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen. Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Fahrzeug, die Sie nicht kannten.

Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:

Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, Architekt oder eine Anwältin ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft.

ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.

Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.

Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.

Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.

Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.

So läuft die Übergabe

Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben: Originalschlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör (z.B.

Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen. Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung für Mängel und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.

Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.

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