Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist eine bedeutende Interessensvertretung für Radfahrer in Deutschland und setzt sich aktiv für die Förderung des Radverkehrs und die Verkehrswende ein. Mit über 240.000 Mitgliedern engagiert sich der ADFC auf verschiedenen Ebenen, um das Radfahren sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten.
Was macht der ADFC?
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können. Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
- Pannenhilfe: Deutschlandweite Unterstützung bei Pannen.
- ADFC-Magazin Radwelt: Informationen rund um Radfahren, Politik, Technik und Alltag.
- Sonderkonditionen: Vorteile bei Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen.
ADFC-Vertretungen und Mitmachmöglichkeiten
Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv. Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren?
Verkehrssicherheit: Was Sie beachten sollten
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Verhalten im Straßenverkehr
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen. Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
ADFC-Partner und E-Bikes
Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind - rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Radtouren und Radkarten
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten.
Historische Meilensteine des ADFC
- 1979: Gründung des ADFC in Bremen als fahrradpolitisches Gegengewicht.
- 1980: Internationale Velo-city-Konferenz in Bremen zur Förderung des internationalen Austauschs zum Radverkehr.
- 1988: Erster ADFC-Fahrradklima-Test zur bundesweiten Befragung von Radfahrenden.
- 1995: Einführung des Qualitätssiegels Bett+Bike für fahrradfreundliche Gastbetriebe.
- 1997: Erste Ausgabe des ADFC-Magazins "Radwelt".
- 1997: Fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- 1998: ADFC-Radreiseanalyse auf der Internationalen Tourismusbörse ITB in Berlin.
- 2002: Erster Nationaler Radverkehrsplan auf Betreiben des ADFC.
- 2004: Start der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ zusammen mit der Krankenkasse AOK.
- 2006: Erste ADFC-Qualitätsradrouten.
- 2016: Einführung der ADFC-Pannenhilfe für Mitglieder.
- 2016: Aufnahme von Radschnellwegen in den Bundesverkehrswegeplan.
Diebstahlprävention: Tipps und Checkliste
Nur kurz das Fahrrad abgestellt und schnell in die Bäckerei gehuscht - doch noch ehe man die Bestellung in den Händen hält, ist das Fahrrad weg. Das ist ärgerlich und vor allem teuer, denn die Statistik zeigt: Die Menschen in Deutschland investieren in hochwertige und teure Fahrräder und kaufen immer mehr Elektrofahrräder. Nicht immer ist es nur die Gelegenheit, die Diebe macht. Es gibt es auch gezielt geplante Diebstähle. Der ADFC hat ein paar Tipps zusammengestellt, wie sich Diebstähle verhindern lassen.
ADFC-Checkliste zur Diebstahlvermeidung
- ANschließen statt nur ABschließen: Schließen Sie Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad des Fahrrads mit sicheren Schlössern an fest verankerten Fahrradständern oder Gegenständen an - auch wenn es nur für kurze Zeit ist.
- Öffentlichkeit: Fahrräder nicht an einsamen, schlecht einzusehenden Plätzen oder Straßen abstellen.
- Geschlossene Räume: Zuhause steht das Fahrrad am besten angeschlossen im eigenen Keller oder in speziellen, abschließbaren Fahrradboxen.
- Einzigartigkeit: Individuelle Merkmale machen das Fahrrad unverwechselbar und schützen es vor Diebstahl.
- Codierung: Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren. Auch die Codierung kann Diebstähle verhindern. Der ADFC bietet die Fahrrad-Codierung an.
- Fakten: Alle wesentlichen Informationen des Fahrrads wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale gehören in einen Fahrradpass.
- Unberechenbarkeit: Wer das Fahrrad stets am selben Ort anschließt und über Stunden stehen lässt, liefert ungewollt Hinweise auf günstige Zeitfenster für einen Diebstahl.
Verschiedene Typen von Fahrradschlössern
Die Faustregel lautet: Drei Minuten muss ein Fahrradschloss gewaltsamen Aufbruchsversuchen standhalten. Dauert es länger, steigt das Risiko, erwischt zu werden. Welche Eigenschaften sollte ein Fahrradschloss haben, um einen Diebstahl wirkungsvoll zu verhindern?
- Qualität ist entscheidend: Schlösser mit Spiralkabeln, dünnen Drähten oder Ketten kosten zwar wenig, lassen sich aber schnell aufsägen oder mit dem Seitenschneider aufknipsen. Mehr Schutz bieten Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser.
- Masse und Zylinder: Je größer der Durchmesser des Bügels, desto stabiler ist er - deshalb wiegen hochwertige Schlösser meist mehr als ein Kilogramm. Drehscheibenzylinder bieten einen recht hohen Schutz.
- Gehärteter Stahl: Hinter der Plastikverkleidung des Schlosskörpers sollte der Stahl ebenso gehärtet sein wie von Bügeln, Ketten oder Faltgliedern und auch Kältesprayattacken aushalten.
- Investieren in zwei Schlösser: Der ADFC empfiehlt, in hochwertige Schlösser zu investieren.
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