Aktuell sind in den sozialen Netzwerken und im Internet vermehrt falsche Gewinnspiele im Umlauf, die angeblich von ALDI stammen. Datensammler versuchen so, persönliche Informationen von Nutzern abzugreifen.
Wie sehen diese Fake-Gewinnspiele aus?
In den Meldungen heißt es oft, man sei „zufällig ausgewählt" worden, um an einer Umfrage teilzunehmen. Anlässlich des 60. Geburtstags von ALDI könne man einen Preis gewinnen, wie einen Einkaufsgutschein oder ein Smartphone. Doch Vorsicht: Das Ganze ist ein Fake, und ALDI SÜD und ALDI Nord stehen damit in keinem Zusammenhang.
Ein weiteres Beispiel ist ein betrügerisches Posting, das unter dem ALDI-Logo ein Bild mit vielen Spalten und Zeilen zeigt, die dreistellige Ziffern enthalten. Teilnehmer sollen eine andere Zahl als beispielsweise die "803" finden. Die ersten 150 Personen, die sich melden, würden einen Gutschein im Wert von 500 Euro erhalten. Der Gutschein könne dann in allen ALDI-Filialen eingelöst werden.
Was passiert, wenn man auf den Link klickt?
Wer eine Meldung zum angeblichen „Aldi-Gewinnspiel" erhält, sollte auf keinen Fall auf den dort eingebetteten Link klicken, die Nachricht nicht weiterleiten und sie sofort löschen. Die angeblichen „Gewinner" werden nach dem Klick aufgefordert, ihre Adressdaten einzugeben. Diese Daten werden dann von den Datensammlern für weitere Spam-Aktionen genutzt oder weiterverkauft. Hinter solchen falschen Gewinnspielen stecken Datendiebe, die ihren Sitz im Ausland haben - in diesem Fall ist es Singapur.
Datenhändler können die angegebenen persönlichen Daten an andere Unternehmen verkaufen.
Wie erkennt man ein echtes Gewinnspiel?
Gewinnspiele sind eigentlich ein wichtiges Marketing-Tool, das bei den Kunden sehr gut ankommt. Doch niemand möchte auf Betrüger reinfallen. Bei einem echten Gewinnspiel ist der Veranstalter eindeutig erkennbar und muss in den Teilnahmebedingungen sowie im Impressum angegeben sein. Außerdem dürfen aus Datenschutzgründen nicht einfach so persönliche Daten wie Adresse oder gar Kontodaten abgefragt werden.
Merkmale eines seriösen Gewinnspiels:
- Der Veranstalter ist klar erkennbar (Impressum, Teilnahmebedingungen).
- Es werden keine unnötigen persönlichen Daten abgefragt.
- Die Teilnahmebedingungen sind transparent und verständlich.
Was sagt ALDI dazu?
Die Deutsche Presse-Agentur hat das Unternehmen Aldi kontaktiert. Ein Sprecher teilte mit, «dass es sich bei diesen Gewinnspielen nicht um offizielle Aktionen von ALDI Nord oder ALDI SÜD handelt. Wir haben die Information unverzüglich an unsere IT-Ansprechpartner weitergereicht, um Schritte dagegen einzuleiten.»
Aldi Süd rät, bei Gewinnspielen auf die Teilnahmebedingungen und das Impressum zu achten. Auch persönliche Daten wie Wohnort, Telefonnummer oder Kontodaten dürfen aus Datenschutzgründen nicht abgefragt werden.
Weitere Warnzeichen für Fake-Gewinnspiele
Datenfallen im Internet wie diese erkennt man oft an Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Unseriöse Gewinnspiele erkennt man oft auch an Rechtschreib- und Grammatikfehlern. In diesem Fall müsste es auf der Webseite in korrektem Deutsch "vom einem der weltweiten Marktführer" und nicht "Marktführern" heißen.
Gewerblich genutzte Webseiten müssen grundsätzlich ein Impressum haben, in dem der Betreiber unter anderem seine Adresse und Kontaktdaten angibt. Bei dieser Webseite ist jedoch kein Impressum vorhanden. Die Internetadresse des angeblichen Gewinnspiels beginnt mit "al-sued.club", was keine offizielle Adresse des Lebensmittelhändlers ist.
Was tun, wenn man unsicher ist?
Bei Unsicherheiten und Fragen können sich Verbraucher an den Kundenservice von ALDI wenden, teilen Aldi Nord und Aldi Süd mit.
Beispiel für Teilnahmebedingungen eines echten Gewinnspiels (BMW AG):
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Petuelring 130, 80788 München (nachfolgend „BMW“).
- Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen.
- Ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen (Gewinnspiel-Roboter) oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen.
- Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne.
Wichtig: Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen, nachdem die Gewinnbenachrichtigung versandt wurde, entfällt sein Anspruch auf den Gewinn.
Fazit
Seien Sie wachsam und überprüfen Sie Gewinnspiele genau, bevor Sie persönliche Daten preisgeben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den Kundenservice des Unternehmens, das angeblich das Gewinnspiel veranstaltet.
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