Promillegrenze für E-Bikes und Fahrräder in Deutschland

Fahrradfahren liegt im Trend und viele tauschen das Auto gegen den Drahtesel aus. Doch Vorsicht beim Alkoholkonsum: Wo liegen die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder? Erfahre hier, ab wie viel Promille auf dem E-Bike man eine Straftat begeht.

E-Bikes und Pedelecs: Die Unterschiede

Meist wird von einem E-Bike gesprochen, wenn eigentlich ein Pedelec gemeint ist. Beim Pedelec musst du treten, damit dich der Elektromotor unterstützt. Mit dem Pedelec erreichst du mit Hilfsmotor Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h. Die Räder gelten rechtlich als Fahrrad, das gilt auch für die Promillegrenze auf Pedelecs.

Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht in die Pedale trittst. Für das Pedelec brauchst du zwingend weder Führerschein noch Helm, auf dem E-Bike besteht Helmpflicht. E-Bikes sind Kleinkraftfahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Ein E-Bike darfst du ab 16 Jahren mit mindestens der Fahrerlaubnis AM fahren. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.

Gut zu wissen: Mit dem Pedelec musst du gekennzeichnete Radwege benutzen. E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen fahren!

Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Wie beim Autofahren gelten auch auf dem Zweirad bestimmte Regeln beim Alkoholkonsum: Ab 1,6 Promille darf man auf keinen Fall mehr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Für Fahrradfahrer gilt auch noch die relative Fahruntauglichkeit ab einer Promillegrenze von 0,3 Promille.

Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat. Bußgelder von mehreren Hundert Euro, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU sind die Folge. Die Regeln gelten auch für E-Scooter.

Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige.

Schon gewusst: Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder innerhalb Europas sind unterschiedlich. In vielen Ländern gelten strengere Regeln als in Deutschland. Die Alkoholgrenze für Fahrräder liegt meist bei 0,5 Promille.

Strafen bei Überschreitung der Promillegrenze

Alkohol vermindert Ihre Reaktionsfähigkeit und lässt Sie Ihre Geschwindigkeit schlechter einschätzen. Dadurch verlängert sich der Bremsweg. Dies kann zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden führen. Schwingen Sie sich nach einigen Radlern aufs E-Bike oder Pedelec, kann es ein böses Erwachen geben. Werden Sie alkoholisiert mit dem Auto oder Fahrrad erwischt, können weitreichende Strafen drohen.

Bei auffälliger Fahrweise oder Überschreitung der 1,6 Promillegrenze droht dir eine Strafanzeige (§ 316 StGB). Neben Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister ist ein Führerscheinentzug möglich (§ 25 StVG). Die Promillegrenzen für E-Bikes und antriebslose Fahrräder sind unterschiedlich. Für Elektroräder und Pkws gelten gleiche Regeln. Für Pedelecs und Fahrräder gelten aber andere Grenzwerte.

Bei auffälliger Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.

Überblick über die Strafen

Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2025):

  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • beim zweiten Mal: 3 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • beim dritten Mal: 3 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Eine von der normalen Regelung abweichende Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit gibt es nicht.

Promillegrenzen im Überblick

Fahrzeugtyp Promillegrenze Konsequenzen bei Überschreitung
Pedelec (bis 25 km/h) 1,6 Promille Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU
Fahrrad 1,6 Promille Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU
E-Bike/E-Scooter 0,5 Promille Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, MPU

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