Alkohol am Steuer? Nicht nur im Auto ein Problem – Promillegrenze für Fahrradfahrer in Deutschland

Nach einem Abend mit ein paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Doch auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren. Promillegrenze auf dem Fahrrad - Straftat: Trunkenheit im Verkehr - Mögliche Folge: MPU. Aber wie sieht es beim Thema „Rad und Alkohol“ aus? Wo liegt die Promillegrenze für Radfahrer? Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für das Delikt betrunken Fahrrad fahren vor und wie viele Unfälle sind auf alkoholisierte Radfahrer zurückzuführen?

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Denn dieser Wert liegt schon im Bereich der Strafbarkeit.

Während die Promillegrenze für Autofahrer hierzulande bei 0,5 Promille liegt, ist sie für Radfahrer deutlich höher. Denn erst ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat. Doch trinkfeste Radfahrer sollten sich nicht zu früh freuen. Denn selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird.

Ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?

Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers. Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der Radfahrer betrunken ist. Diese Handlungen können ebenso von einem nüchternen Radfahrer vollzogen werden. Entsprechend kann die Polizei den Radfahrer, der mit unter 1,6 Promille unterwegs ist, längst nicht immer bestrafen oder die Weiterfahrt untersagen. Außer gutes Zureden gibt es keine Handlungsoption, zumal Ausfallerscheinungen unterhalb der Promillegrenze schwer nachzuweisen sind. Daher wird immer wieder über eine Senkung der Promillegrenze für Radfahrer diskutiert und oftmals ein einheitlicher Alkoholgrenzwert (für Auto- und Radfahrer) gefordert.

  • Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
  • Ab 0,3 Promille kann es bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall zu Konsequenzen kommen.

Welche Sanktionen sind für Verstöße gegen die Promillegrenze vorgesehen?

Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden. Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Wenn ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist bzw. Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen zudem mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - auch als „Idioten-Test“ bekannt - rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen.

Allerdings gilt die Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Es ist also eher ratsam, das Fahrrad zu schieben und mit Alkohol im Blut nicht mehr aufzusteigen. Denn nicht nur die Strafen können hart ausfallen, auch ein Unfall mit dem Fahrrad unter Alkohol kann schwerwiegende Folgen haben.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung an, weil Sie mit auf dem Fahrrad gegen die Promillegrenze verstoßen haben, kann eine MPU angeordnet werden. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer hat einen Sinn: Ab einer bestimmten Menge sorgt Alkohol dafür, dass die Sinne eingeschränkt werden („Tunnelblick“), sich die Reaktionszeit verlängert und der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird. Auch wenn Radfahrer bei Unfällen generell weniger Schaden anrichten können als Autos, ist es dennoch möglich, dass Sie bei Zusammenstößen Fußgänger verletzen und auch Fahrzeuge beschädigen können. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund für die Alkoholbeschränkungen.

Wie sieht es in anderen Ländern mit den Promillegrenzen aus?

Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In anderen Ländern Europas ist die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer deutlich strenger angesetzt als die 1,6 Promille in Deutschland. Im Vergleich zu einem betrunkenen Autofahrer ist ein betrunkener Radfahrer für andere Verkehrsteilnehmer weitaus ungefährlicher, doch dafür ist sie Selbstgefährdung bei Radfahrern deutlich höher.

An dieser Stelle lohnt auch der Blick ins europäische Ausland. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.

Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich.

Land Promillegrenze für Radfahrer
Deutschland 1,6 Promille (0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise)
Tschechien 0,0 Promille
Frankreich 0,5 Promille
Italien 0,5 Promille
Schweiz 0,5 Promille
Niederlande 0,5 Promille
Österreich 0,8 Promille

Pedelecs und E-Bikes

Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille. E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.

Der Vorschlag des ADFC

Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.

Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.

Was sind Promille überhaupt?

Dieser Wert bezeichnet den Anteil an reinem Alkohol (Ethanol) in der Flüssigkeitsmenge im Körper (bzw. im Blut). Die Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist relativ hoch angesetzt. Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits in einem Rauschzustand. Für Fahranfänger in der Probezeit (die ersten zwei Jahre) sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt hinter dem Steuer zudem die 0,0 Promillegrenze. Verkehrsexperten schätzen, dass diese Maßnahme die Zahl der Unfälle drastisch senkt.

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