Alkohol und Motorrad: Was Gesetzgeber und Biker wissen müssen

An sich ist es mehr als einfach: Wer getrunken hat, der gehört nicht mehr ans Steuer eines Autos. Alkohol beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktion des Fahrers. Schon bei 0,3 Promille lässt sich die Entfernung entgegenkommender Fahrzeuge schwer abschätzen und das Überholen ist entsprechend riskanter. Trotzdem schätzen viele Fahrer den Einfluss von Alkohol falsch ein.

Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2022 von über zwei Millionen aufgenommenen Unfällen 15.649 Unfälle auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen. Mit einem Alkoholtester lässt sich der eigene Promillewert besser einschätzen, doch mit welchem Alkoholgehalt im Blut darf man überhaupt noch im Straßenverkehr unterwegs sein? Ab wann drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Promillegrenzen im Überblick

Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Sie gilt sowohl für Auto- als auch für Motorradfahrer.

  • 0,0 Promille: Gilt für alle Fahrer bis zum 21. Geburtstag und für Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Ohne Folgen, sofern keine Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden.
  • 0,5 Promille: Ein Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, sofern keine auffällige Fahrweise vorliegt.
  • 1,1 Promille: Fahrer mit 1,1 Promille gelten als "absolut fahruntüchtig".
  • 1,6 Promille: Zusätzlich Anordnung einer MPU.

Strafen bei Zuwiderhandlung

Für Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad werden Fahrer ebenso zur Verantwortung gezogen wie Autofahrer. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Motorradfahrer bilden hier keine Ausnahme.

Wird ein Fahrer mit Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die laut Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert wird.

Sanktionen im Detail

  • In der Probezeit und unter 21: Ein Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad kann einen Fahrer 250 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einbringen. Für Anfänger kommen noch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu.
  • Außerhalb der Probezeit und über 21: Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro wenn die Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegen. Abhängig ist die Höhe davon, ob es der erste Verstoß ist oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
  • Ab 1,1 Promille: Die Missachtung der Promillegrenze mit dem Motorrad wird, wie beschrieben, als Straftat gewertet. In einem solchen Fall ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.

Promillegrenze für Beifahrer

Eine direkte Promillegrenze beim Motorrad für den Beifahrer (Sozius) gibt es nicht, allerdings ist der Fahrzeugführende verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird.

Für den Beifahrer (Sozius) gibt es keine direkte Promillegrenze. Jedoch muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird.

Beim Motorrad muss der Fahrer jedoch darauf achten, dass Mitfahrer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Der Fahrzeugführer ist für die Personen, die er mitnimmt, verantwortlich und so auch für durch diese verursachte Schäden. Können sich Betrunkene nicht mehr selbstständig festhalten oder besteht die Gefahr, dass sie durch ihre Verhalten, das Fahrzeug außer Kontrolle bringen, sollten Fahrer sie nicht mehr mitfahren lassen.

Der Einfluss des Sozius auf das Fahrverhalten

Ein Beifahrer oder eine Beifahrerin hat Auswirkungen aufs Motorrad. Das zusätzliche Gewicht beeinflusst beispielsweise die Achslastverteilung. Das Hinterrad wird mit zusätzlichem Gewicht belastet, was dazu führt, dass sich das Lenkverhalten verändert. Lenkbefehle werden ungenauer übernommen. Sind Sie mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs, sollten Sie außerdem den Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöhen. Dadurch verhindern Sie höheren Abrieb. Ein Motorrad mit Beifahrer oder Beifahrerin reagiert auch bei Gefahrensituationen anders - die gesamte Fahrdynamik ändert sich.

Verhaltensregeln für Fahrer und Sozius

Vertrauen ist wichtig - nicht nur in einer Partnerschaft, sondern auch bei der Beifahrer-Beziehung. Ihr Motorrad-Sozius verlässt sich darauf, dass Sie das Motorrad unter Kontrolle haben und keine riskanten Manöver fahren. Vermeiden Sie zudem ruckartige Beschleunigungs- und Bremsaktionen.

Haben Sie Beschwerden oder entwickeln Sie ein Angstgefühl, kommunizieren Sie das an den Fahrer oder die Fahrerin. Sitzen Sie aufrecht und locker auf dem Motorrad. Agieren Sie als Mitfahrer oder Mitfahrerin gemeinsam mit dem Fahrer und der Fahrerin. Vermeiden Sie abrupte Bewegungen. Diese können den Fahrer oder die Fahrerin verunsichern. Halten Sie sich außerdem an der Taille fest und nicht am Gepäckträger.

Wenn Sie mit dem Motorrad unterwegs sind, sollte Ihr Motorrad-Beifahrer ein bestimmtes Alter haben - also nicht zu jung sein. Generell wird davon abgeraten, Kleinkinder mitzunehmen, es sei denn, ein spezieller Sitz ist an dem Bike montiert. § 35a Abs.

Weitere Promillegrenzen im Straßenverkehr

  • Bus- und Lkw-Fahrer: Die Promillegrenze liegt ebenfalls bei 0,5. Deswegen gilt oftmals eine 0,0 Promillegrenze.
  • Radfahrer: Die absolute Fahrtauglichkeit im Verkehr liegt bei 1,6 Promille.
  • Fußgänger: Wer als Fußgänger sturzbetrunken auf der Straße aufgegriffen wird, der riskiert seinen Führerschein.
  • Segways und elektrisch betriebene Rollstühle: Bei mehr als 0,5 Promille im Blut begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille beginnt die Fahruntüchtigkeit.

Promillegrenzen im Ausland

In den meisten Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5.

Land Grenze (Angabe in Volumenprozent) Strafe
Deutschland 0,5 ab 500 Euro
Belgien 0,5 ab 150 Euro
Dänemark 0,5 bis zu 1. Monatsverbot
Finnland 0,5 ab 15 Tagessätzen
Frankreich 0,5 (0,2 für Busfahrer) ab 90 Euro bis zu 4500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren
Griechenland 0,5 ab 80 Euro
Großbritannien, Ausnahme: Schottland 0,8/0,5 6414 Euro
Italien 0,5 ab 530 Euro
Kroatien 0,5 ab 90 Euro
Niederlande 0,5 ab 325 Euro
Österreich 0,5 ab 300 Euro
Polen 0,2 ab 145 Euro
Portugal 0,5 ab 250 Euro
Schweden 0,2 ab 40 Tagessätzen
Schweiz 0,5 etwa 545 Euro
Spanien 0,5 ab 500 Euro
Tschechien 0 ab 100 Euro
Türkei 0,5 ab 230 Euro
Ungarn 0 bis 970 Euro
USA 0,8 (0,0 für Fahrer unter 21 Jahren; 0,4 für Berufskraftfahrer) Geldstrafe variiert nach Bundesstaat, in der Regel Fahrverbot auch für Ersttäter
Australien 0,5 (0,2 für Bus- und Lkw-Fahrer) 150 bis 601 Euro, Fahrverbot möglich
Neuseeland 0,8 (Fahranfänger bis 20 Jahre 0,3) 2716 bis 12.070 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Kanada 0,8 (0,5 in einigen Provinzen; 0,0 für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren) 685 Euro für Ersttäter/Fahrverbot und Haftstrafe möglich

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