Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Motorräder: Eine Erklärung

Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch ihre Bestandteile müssen den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Andernfalls dürfen sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sind Fahrzeug und Fahrzeugbestandteile konform der StVO und StVZO, erhalten sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Jeder Pkw benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), diese wird automatisch erteilt, wenn der Fahrzeugschein ausgehändigt wird.

Was ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?

Die Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, ist die Erlaubnis zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs und dessen Bauteilen. ABE ist die Abkürzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine erforderliche Erlaubnis, über die serienmäßige Fahrzeuge verfügen müssen, damit sie im Straßenverkehr genutzt werden können. Die Betriebserlaubnis ist in Deutschland Teil des Zulassungsverfahrens - manche Fahrzeuge brauchen überdies ein amtliches Kennzeichen.

Um die Allgemeine Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein. So schreibt Paragraf 20 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass ein anerkannter Sachverständiger einer Prüfstelle oder Prüfer des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die Abnahme durchführen muss.

Jedes Motorrad auf unseren Straßen benötigt nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebserlaubnis - bekannt unter dem Kürzel ABE - wird vom Kraftfahrt-Bundesamt für Serienfahrzeuge eines Herstellers vergeben. Die ABE ist also sozusagen die Bestätigung, dass ein Motorrad den deutschen Standards entspricht.

Fahrzeuge mit Typengenehmigung

Fahrzeuge, die serienmäßig produziert werden, haben in der Regel eine sogenannte Typengenehmigung. Hier prüft ein Mitarbeitender des KBA, ob bei einem Fahrzeug alle Sicherheits- und Umweltvorgaben eingehalten wurden. Erst dann ist eine Serienfertigung dieses Modells möglich. Jedes Serienfahrzeug erhält eine Datenbestätigung gemäß Paragraf 20 der StVZO (Muster 2d), die bei der Fahrzeugzulassung vorzulegen ist. Die allgemeine Betriebserlaubnis ist in diesem Fall gegeben und du darfst mit dem Auto fahren.

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Ferner müssen Fahrzeug-Einzelteile, beispielsweise wenn Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, den Vorgaben des 22. Paragrafen der StVO (Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge, EBE) entsprechen. Auch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden und in Deutschland zugelassen werden sollen oder komplett selbst konstruiert sind, gelten Vorgaben - nämlich die des 21. Paragrafen der StVZO (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile).

Die ABE gilt überdies als sogenanntes Teilegutachten, da in ihr aufgelistet ist, in welchen Fahrzeugmodellen ein bestimmtes Bauteil verwendet werden darf.

Nicht nur Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge können in Deutschland eine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten, sondern auch Teile von Fahrzeugen, die eine sogenannte technische Einheit bilden. Dazu zählen beispielsweise Alu-Felgen. Es gibt zum Teil Beschränkungen, die besagen, welche Fahrzeugteile, in welche Fahrzeuge wie genau ein- oder angebaut werden dürfen. Das wird in der Betriebserlaubnis vermerkt.

Werden hierzu zum Beispiel aus EU-Ländern stammende Fahrzeugteile nach Deutschland eingeführt, müssen diese eine EWG-Betriebserlaubnis besitzen. Mit dieser weisen die Hersteller nach, dass die hier gültigen Vorschriften eingehalten werden. Und woran erkennen Sie, dass diese vorliegt? Halten Sie Ausschau nach dem amtlichen E-Prüfzeichen (Genehmigungskennzeichen). Verbauen Sie das entsprechende Fahrzeugteil in Ihr Fahrzeug, sollte das Zeichen gut erkennbar sein.

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Es gibt zulassungsfreie und zulassungspflichtige Fahrzeuge in Deutschland. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen, um am Straßenverkehr teilzunehmen und welche nicht. Ohne eine Betriebserlaubnis dürfen weder zulassungsfreie noch zulassungspflichtige Fahrzeuge im deutschen Straßenverkehr geführt werden.

Zulassungsfrei sind in Deutschland unter anderem E-Scooter, motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Leichtkrafträder. Nicht alle zulassungsfreien Fahrzeuge sind auch von der Versicherung befreit. Das betrifft beispielsweise E-Scooter bzw. Elektrokleinstfahrzeuge. Zur Teilnahme im Straßenverkehr müssen sie nicht zugelassen werden, aber die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine entsprechende Versicherungsplakette am Scooter angebracht werden.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Aktuell betragen die Kosten der Ausstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Auto 35,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer, Porto und dem Nachnahmeentgelt. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 20 Wochen plus minus.

Erlöschen der ABE

Wird eine Veränderung an einem Bauteil oder dem Fahrzeug selbst vorgenommen, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis, da sie nur gilt, wenn im Vorfeld eine Überprüfung stattgefunden hat. Insbesondere wenn Fahrzeuge getunt werden, muss die Allgemeine Betriebserlaubnis (erneut) beantragt werden.

Des Weiteren kann die ABE erlöschen, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert (§ 19 Abs. 2, 3 StVZO). Durch Umbauten am Fahrzeug kann die ABE allerdings erlöschen, nämlich dann, wenn……durch die Umbauten das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Das ist vor allem beim Motor- und Leistungs­tuning der Fall. Dieses ist zwar erlaubt, allerdings darf das Motorrad nicht mehr Lärm und Schadstoffe produzieren, als gesetzlich zugelassen ist.…aufgrund der Umbauten eine Gefährdung des Verkehrs zu erwarten ist. Zum Beispiel wenn sicherheitsrelevante Bauteile wie etwa Bremsen, Bereifung oder Lenkung verändert werden.…oder das Motorrad durch die Umbauten einer anderen Fahrzeugart zugerechnet werden muss, also wenn etwa aus einem Kraftrad ein Personenkraftwagen wird.

Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, sollte kein Gutachten existieren. Darüber hinaus bekommt das Fahrzeug keine TÜV-Plakette und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Konsequenzen beim Fahren ohne ABE

Das Fahren mit erloschener oder ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Abhängig vom Verstoß drohen empfindliche Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und der Verlust des Versicherungsschutzes. Hierdurch riskiert er, die ABE fürs Auto oder Motorrad zu verlieren.

Drohen Sanktionen, wenn keine ABE vorhanden ist?Ja, liegt keine Betriebserlaubnis vor, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Entsteht dadurch eine Gefährdung, sind es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Veränderst du ein Fahrzeug jedoch nach der Zulassung so, dass es die ABE beeinflusst, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Anders als beim Fahren trotz Führerscheinentzug ist dies jedoch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld liegt bei 50 Euro, sofern durch die Inbetriebnahme keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Wer eine Fahrt mit einem Fahrzeug ohne ABE anordnet, wird ebenfalls mit 50 Euro Bußgeld belegt. Sollte eine Gefährdung durch die Anordnung entstanden sein, werden 135 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Verlust oder Diebstahl der ABE

Haben Sie die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug verloren oder ist sie Ihnen gestohlen worden? Ist Letzteres der Fall, erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei. In jedem Fall muss ein neues Dokument ausgestellt werden, da das Führen eines Fahrzeugs ohne Allgemeine Betriebserlaubnis nicht gestattet ist. Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle, um eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Bei sehr alten Fahrzeugen kann es sein, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht vorhanden ist. In diesem Fall können Sie sich an das Kraftfahrtbundesamt wenden. Dort bekommen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und müssen keinen neuen Antrag stellen. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie sich als Fahrzeugeigentümer ausweisen - hierfür an den Kaufvertrag denken. Dann bekommen Sie eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis. Außerdem können Sie sich an den TÜV wenden.

Weitere wichtige Punkte

Gerade dann, wenn Sie im Fuhrpark Lkw oder Busse einsetzen, die noch keinen Abbiegeassistenten haben, müssen Sie darauf achten, dass der Assistent, mit dem Sie das entsprechende Fahrzeug auszustatten gedenken, eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat. Dies gilt unter anderem auch für Anhängerkupplungen, Zusatzheizungen, Scheiben aus Sicherheitsglas und Folierung sowie Sicherheitsgurte und Rückhalteeinrichtungen.

Werden Fahrzeugbauteile verändert oder neu angebracht, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, schließlich stellt die Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug eine amtliche Prüfung dar und ein nicht betriebssicheres Fahrzeug darf nicht bewegt werden.

Um eine ABE zu erhalten, benötigt ein Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung oder den Kfz-Schein. In den Dokumenten finden sich die notwendigen Angaben für die Prüfung. Dazu gehören differenzierte Informationen zum Fahrzeug. Wie groß ist der Hubraum? Über wie viele Sitzplätze verfügt das Fahrzeug? Änderungen, die an dem Fahrzeug vorgenommen und durch den TÜV geprüft werden, sind ebenfalls in den Dokumenten zu finden.

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