Allianz eVB-Nummer für Motorrad: Eine umfassende Erklärung

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, der aus Zahlen und Buchstaben besteht und von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Was ist eine eVB-Nummer?

eVB-Nummer ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung). Du bestätigst Zulassungsbehörden damit, dass dein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung hat. Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt.

Jede eVB-Nummer ist in der Online-Datenbank des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gespeichert. Darüber kann die Zulassungsstelle in deinem Zulassungsbezirk Infos zu deiner Kfz-Versicherung abrufen.

Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Die Daten liegen zentral auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL).

Wie sieht eine eVB-Nummer aus?

Die Nummer ist immer nach demselben Schema aufgebaut und sieht wie folgt aus: Dabei ist es heute gängig, die eVB-Nummer online zu beantragen.

Wozu brauche ich die eVB?

Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)
  • Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk

Wie und wo kann ich die eVB beantragen?

Bei der Allianz können Sie die eVB-Nummer ganz leicht online beantragen. Sie können die eVB einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung.

Allianz Kunden

Sie sind bereits Allianz Kunde oder Kundin und benötigen die eVB? Sie benötigen die elektronische Versicherungs­bestätigung beispielsweise wegen eines Umzugs oder einer Namens­änderung, dann können Sie die eVB online anfordern: Geben Sie im Formular den Grund der Anforderung und Ihr Kfz-Kennzeichen an.

Neue Versicherung abschließen

Sie wollen eine Kfz-Versicherung abschließen? Dann berechnen Sie Ihre Versi­cherung in wenigen Schritten über den Kfz-Online-Rechner. Versichern Sie ein neues Auto, erhalten Sie die eVB-Nummer online direkt am Ende des Antragsprozesses.

Gültigkeit der eVB-Nummer

Bei Allianz Direct ist die eVB-Nummer nach Erhalt 120 Tage lang gültig. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch.

Deine eVB-Nummer ist abgelaufen, weil du es innerhalb der drei Monate nicht zur Zulassungsstelle geschafft hast? Dann ist dein Antrag ungültig und wir brauchen von dir einen neuen Antrag zur Zulassung deines Fahrzeugs. Deine neue eVB-Nummer zeigen wir dir nach der Antragstellung direkt an.

eVB-Nummer für verschiedene Fahrzeugarten

Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Schließen Sie eine Motorrad­versicherung ab, erhalten Sie die eVB-Nummer-Motorrad zusammen mit Ihrer Antrags­bestätigung. Ja, eine eVB-Nummer für Anhänger ist notwendig, zumindest für versicherungs­pflichtige Anhänger. Dazu zählen beispielsweise Pkw-Anhänger oder Wohnwagen.

Sonderkennzeichen

Für folgende Kfz-Sonderkennzeichen stellen Autoversicherer dir eine spezielle eVB-Nummer aus:

  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommst du, wenn du dein Fahrzeug für maximal fünf Tage zulässt.
  • eVB-Nummer für Saisonkennzeichen stellt dein Autoversicherer in der Regel kostenlos aus, wenn du dein Fahrzeug für zwei bis elf Monate im Jahr anmeldest.
  • eVB-Nummer für rote Kennzeichen beantragen Kfz-Händler oder Werkstätten, wenn sie das Nummernschild für Probe- oder Inspektionsfahrten abwechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen.

Was kostet sie?

Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, die abgeschlossene Versicherung jedoch danach wieder kündigen - in einem derartigen Fall zahlen Sie die Versicherung für die Dauer des aktiven Versicherungsschutzes.

Wichtige Hinweise

  • Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzu­melden, ist sie nicht bindend.
  • Wenn Sie die Kfz-Versiche­rung wechseln, können Sie Ihren bis­herigen Schaden­verlauf mit­nehmen.
  • Die Gültig­keit von SF-Klassen fürs Motorrad variiert je nach Anbieter.
  • Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit.

Besonderheiten bei Umzug, Halterwechsel, Versicherungswechsel und Stilllegung

Diese Besonderheiten solltest du im Hinterkopf haben, wenn du dein Auto nach Umzug oder Halterwechsel ummeldest, dauerhaft abmeldest oder die Kfz-Versicherung wechselst.

  • Umzug: Wenn sich deine Adresse ändert, meldest du dein Auto bei der Kfz-Behörde um. Dafür brauchst du eine gültige eVB-Nummer. Informiere deine Pkw-Versicherung deshalb zeitnah über deinen Umzug. Denn: Bei einem Wohnortwechsel kann sich die Regionalklasse ändern. Der Versicherer muss dir dann eine neue eVB-Nummer ausstellen.
  • Halterwechsel: Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst, kannst du ihn entweder bei einem neuen Anbieter versichern. Oder die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. In beiden Fällen brauchst du eine neue elektronische Versicherungsbestätigung. Denn: Die eVB-Nummer muss auf deinen Namen ausgestellt sein, damit die Kfz-Behörde sie bei der Ummeldung akzeptiert.
  • Stilllegung: Wenn du dein Auto dauerhaft abmeldest, brauchst du keine eVB-Nummer. Die Kfz-Zulassungsstelle informiert deinen Versicherer automatisch über die Stilllegung.
  • Versicherungswechsel: Wenn du die Autoversicherung wechselst, informiert der neue Anbieter automatisch die Zulassungsstelle und teilt ihr die neue eVB-Nummer mit. Du selbst musst nichts tun.

Welchen Versicherungsschutz habe ich mit der eVB-Nummer?

Wenn du ein Auto mit der eVB-Nummer deiner Versicherung zulässt, ist es vorläufig versichert. Denn sobald du für den Pkw eine Kfz-Haftpflicht abschließt, tritt die vorläufige Deckung in Kraft. Dieser Basisschutz sichert dich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zusendung der Versicherungsunterlagen ab. Er endet, sobald du den Versicherungsschein bekommen und den ersten Beitrag bezahlt hast.

Löst du den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist (= 14 Tage ab Erhalt des Versicherungsscheins) wieder auf, endet dein Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Dein Auto ist dann nicht mehr versichert. Das gilt auch, wenn du den ersten Versicherungsbeitrag nicht bezahlst.

Probleme mit der eVB-Nummer

Ja, es kann passieren, dass die Zulassungsstelle deine eVB-Nummer nicht akzeptiert. Die häufigsten Gründe dafür sind:

  • Du hast eine falsche eVB-Nummer angegeben.
  • Die eVB-Nummer ist älter als drei bis sechs Monate und gilt nicht mehr.
  • Name oder Adresse des Fahrzeughalters im Versicherungsantrag stimmen nicht mit deinem Personalausweis überein.
  • Bei der Zulassung nennst du eine andere Person als Halter als im Versicherungsantrag.
  • Zulassungs- und Versicherungsart stimmt nicht überein. Zum Beispiel kannst du mit der eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen kein Fahrzeug mit regulärem Kennzeichen zulassen.

Wenn es bei der Zulassungsstelle Probleme mit deiner elektronischen Versicherungsbestätigung gibt, musst du eine neue eVB-Nummer beantragen. Der Sachbearbeiter nennt dir die Gründe, warum er deine eVB-Nummer nicht akzeptiert. Am besten kontaktierst du sofort deinen Autoversicherer. Oft lässt sich das Problem direkt lösen.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die du für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands nutzen kannst. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Kurzzeitkennzeichen kosten ab 60 Euro. Du kannst das Kurzzeitkennzeichen online beantragen oder du erhältst es bei einer Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.

Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das du überführen möchtest.
  • Dir liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
  • Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).

Leichtkraftrad (125er)

Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischen­stufe von Klein­kraft­rad zu regulärem Motor­rad. Darunter fallen kleine Motor­räder oder Roller, die eine Hub­raum­größe von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilo­watt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Meist erreichen Leichtkraft­räder über 100 km/h Höchst­geschwindig­keit.

Ein Mindest­alter von 16 Jahren ist Voraus­setzung, um ein Leicht­kraftrad mit 125 ccm auf öffent­lichen Straßen­ zu fahren. Außerdem ist ein Führer­schein der Klasse A1, 1B oder B196 erforder­lich. Auch die regulären Motorrad-Führer­schein­klassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er. Mit Mofa-Prüf­bescheinigung oder AM-Führer­schein ist das Steuern eines Leicht­kraft­rads nicht gestattet.

Versicherung für 125er

Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leicht­kraft­rad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zwei­rad, ist Voll­kasko empfehlens­wert. Für ältere, gut erhaltene Leicht­kraft­räder lohnt sich Teil­kasko.

Zulassung von Leichtkrafträdern

Laut Zulassungsverordnung ist jedes Leicht­kraft­rad zulassungs­frei. Das heißt aber nicht, dass eine 125er ohne An­mel­dung auf die Straße darf. Bei der Kfz-Zulassungs­stelle weisen Sie Leicht­kraftrad-Ver­sicherung und Allgemeine Be­triebs­erlaubnis für das Fahr­zeug nach. Außerdem braucht das Leicht­kraftrad ein amtliches Kenn­zeichen. Erst nach der An­mel­dung ist die 125er bereit für den Straßen­verkehr.

Motorradversicherung bei der Allianz

Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.

Kostenfaktoren für die Motorradversicherung

Die Kosten für eine Motorradversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
  • Hubraumgröße
  • Erstzulassung
  • Jährliche Fahrleistung
  • Fahrerkreis
  • Schadenfreiheitsklasse

Spartipps für junge Fahrer

Junge Fahrer:innen erhalten günstigere Versiche­rungs­tarife, wenn sie ihr Motorrad beim Kfz-Ver­sicherer ihrer Eltern als Kunden­kind oder Zweit­wagen versichern. Mit der Kunden­kinder­versicherung oder Zweit­wagen­regelung starten Fahr­anfänger:innen bei der Allianz mindestens in SF 1.

Fahr­anfänger:innen, die schon ein Fahr­zeug bei der Allianz ver­sichert haben, erhalten ver­günstigte Konditionen für ihr Kraft­rad. Ist das erste Kfz mindestens in SF ½ eingestuft, steigen sie in SF 1 ein.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

In der Motorrad­-Versicherung zählen Schaden­freiheits­klassen zu den Kriterien, die Ihren in­di­vi­du­ellen Beitrags­satz be­ein­flussen. Die Ein­stufung in SF-Klassen erfolgt auf Basis der Anzahl der Jahre, die Sie ohne Unter­brechung unfall­frei gefahren sind. Je länger Sie schaden­frei bleiben, desto günstiger wird Ihre Ver­sicherungs­prämie.

Ihre aktuelle Motorrad-Schaden­freiheits­klasse steht in der Regel in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorrad­versicherung.

Übertragung der SF-Klasse

Ihre SF-Klassen fürs Motorrad kann sich eine andere Per­son an­rechnen lassen. Das ist zum Bei­spiel möglich, wenn Sie das Motorrad­fahren auf­geben und Ihre unfall­freien Jahre Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn ab­treten. Dabei zählen nur die Jahre, die Emp­fängerin oder Emp­fänger selbst schaden­frei unter­wegs sein konnte.

Melden Sie Ihr Motorrad ab und ver­sichern statt­dessen ein Auto, können Sie die Schaden­freiheits­klasse über­tragen. Kraft­räder und Pkw sind unter­schied­liche Fahrzeug­gruppen mit abweichenden Schaden­freiheits­systemen. Wenn Sie die Motor­rad-SF aufs Auto über­tragen, sind bei der Ein­stufung des­wegen die schaden­frei ge­fahrenen Jahre ent­scheidend.

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