Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, der aus Zahlen und Buchstaben besteht und von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Was ist eine eVB-Nummer?
eVB-Nummer ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung). Du bestätigst Zulassungsbehörden damit, dass dein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung hat. Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt.
Jede eVB-Nummer ist in der Online-Datenbank des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gespeichert. Darüber kann die Zulassungsstelle in deinem Zulassungsbezirk Infos zu deiner Kfz-Versicherung abrufen.
Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Die Daten liegen zentral auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL).
Wie sieht eine eVB-Nummer aus?
Die Nummer ist immer nach demselben Schema aufgebaut und sieht wie folgt aus: Dabei ist es heute gängig, die eVB-Nummer online zu beantragen.
Wozu brauche ich die eVB?
Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)
- Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Wie und wo kann ich die eVB beantragen?
Bei der Allianz können Sie die eVB-Nummer ganz leicht online beantragen. Sie können die eVB einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung.
Allianz Kunden
Sie sind bereits Allianz Kunde oder Kundin und benötigen die eVB? Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigung beispielsweise wegen eines Umzugs oder einer Namensänderung, dann können Sie die eVB online anfordern: Geben Sie im Formular den Grund der Anforderung und Ihr Kfz-Kennzeichen an.
Neue Versicherung abschließen
Sie wollen eine Kfz-Versicherung abschließen? Dann berechnen Sie Ihre Versicherung in wenigen Schritten über den Kfz-Online-Rechner. Versichern Sie ein neues Auto, erhalten Sie die eVB-Nummer online direkt am Ende des Antragsprozesses.
Gültigkeit der eVB-Nummer
Bei Allianz Direct ist die eVB-Nummer nach Erhalt 120 Tage lang gültig. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch.
Deine eVB-Nummer ist abgelaufen, weil du es innerhalb der drei Monate nicht zur Zulassungsstelle geschafft hast? Dann ist dein Antrag ungültig und wir brauchen von dir einen neuen Antrag zur Zulassung deines Fahrzeugs. Deine neue eVB-Nummer zeigen wir dir nach der Antragstellung direkt an.
eVB-Nummer für verschiedene Fahrzeugarten
Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Schließen Sie eine Motorradversicherung ab, erhalten Sie die eVB-Nummer-Motorrad zusammen mit Ihrer Antragsbestätigung. Ja, eine eVB-Nummer für Anhänger ist notwendig, zumindest für versicherungspflichtige Anhänger. Dazu zählen beispielsweise Pkw-Anhänger oder Wohnwagen.
Sonderkennzeichen
Für folgende Kfz-Sonderkennzeichen stellen Autoversicherer dir eine spezielle eVB-Nummer aus:
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommst du, wenn du dein Fahrzeug für maximal fünf Tage zulässt.
- eVB-Nummer für Saisonkennzeichen stellt dein Autoversicherer in der Regel kostenlos aus, wenn du dein Fahrzeug für zwei bis elf Monate im Jahr anmeldest.
- eVB-Nummer für rote Kennzeichen beantragen Kfz-Händler oder Werkstätten, wenn sie das Nummernschild für Probe- oder Inspektionsfahrten abwechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen.
Was kostet sie?
Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, die abgeschlossene Versicherung jedoch danach wieder kündigen - in einem derartigen Fall zahlen Sie die Versicherung für die Dauer des aktiven Versicherungsschutzes.
Wichtige Hinweise
- Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzumelden, ist sie nicht bindend.
- Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihren bisherigen Schadenverlauf mitnehmen.
- Die Gültigkeit von SF-Klassen fürs Motorrad variiert je nach Anbieter.
- Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit.
Besonderheiten bei Umzug, Halterwechsel, Versicherungswechsel und Stilllegung
Diese Besonderheiten solltest du im Hinterkopf haben, wenn du dein Auto nach Umzug oder Halterwechsel ummeldest, dauerhaft abmeldest oder die Kfz-Versicherung wechselst.
- Umzug: Wenn sich deine Adresse ändert, meldest du dein Auto bei der Kfz-Behörde um. Dafür brauchst du eine gültige eVB-Nummer. Informiere deine Pkw-Versicherung deshalb zeitnah über deinen Umzug. Denn: Bei einem Wohnortwechsel kann sich die Regionalklasse ändern. Der Versicherer muss dir dann eine neue eVB-Nummer ausstellen.
- Halterwechsel: Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst, kannst du ihn entweder bei einem neuen Anbieter versichern. Oder die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. In beiden Fällen brauchst du eine neue elektronische Versicherungsbestätigung. Denn: Die eVB-Nummer muss auf deinen Namen ausgestellt sein, damit die Kfz-Behörde sie bei der Ummeldung akzeptiert.
- Stilllegung: Wenn du dein Auto dauerhaft abmeldest, brauchst du keine eVB-Nummer. Die Kfz-Zulassungsstelle informiert deinen Versicherer automatisch über die Stilllegung.
- Versicherungswechsel: Wenn du die Autoversicherung wechselst, informiert der neue Anbieter automatisch die Zulassungsstelle und teilt ihr die neue eVB-Nummer mit. Du selbst musst nichts tun.
Welchen Versicherungsschutz habe ich mit der eVB-Nummer?
Wenn du ein Auto mit der eVB-Nummer deiner Versicherung zulässt, ist es vorläufig versichert. Denn sobald du für den Pkw eine Kfz-Haftpflicht abschließt, tritt die vorläufige Deckung in Kraft. Dieser Basisschutz sichert dich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zusendung der Versicherungsunterlagen ab. Er endet, sobald du den Versicherungsschein bekommen und den ersten Beitrag bezahlt hast.
Löst du den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist (= 14 Tage ab Erhalt des Versicherungsscheins) wieder auf, endet dein Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Dein Auto ist dann nicht mehr versichert. Das gilt auch, wenn du den ersten Versicherungsbeitrag nicht bezahlst.
Probleme mit der eVB-Nummer
Ja, es kann passieren, dass die Zulassungsstelle deine eVB-Nummer nicht akzeptiert. Die häufigsten Gründe dafür sind:
- Du hast eine falsche eVB-Nummer angegeben.
- Die eVB-Nummer ist älter als drei bis sechs Monate und gilt nicht mehr.
- Name oder Adresse des Fahrzeughalters im Versicherungsantrag stimmen nicht mit deinem Personalausweis überein.
- Bei der Zulassung nennst du eine andere Person als Halter als im Versicherungsantrag.
- Zulassungs- und Versicherungsart stimmt nicht überein. Zum Beispiel kannst du mit der eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen kein Fahrzeug mit regulärem Kennzeichen zulassen.
Wenn es bei der Zulassungsstelle Probleme mit deiner elektronischen Versicherungsbestätigung gibt, musst du eine neue eVB-Nummer beantragen. Der Sachbearbeiter nennt dir die Gründe, warum er deine eVB-Nummer nicht akzeptiert. Am besten kontaktierst du sofort deinen Autoversicherer. Oft lässt sich das Problem direkt lösen.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die du für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands nutzen kannst. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Kurzzeitkennzeichen kosten ab 60 Euro. Du kannst das Kurzzeitkennzeichen online beantragen oder du erhältst es bei einer Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.
Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen
Damit du bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das du überführen möchtest.
- Dir liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
- Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).
Leichtkraftrad (125er)
Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischenstufe von Kleinkraftrad zu regulärem Motorrad. Darunter fallen kleine Motorräder oder Roller, die eine Hubraumgröße von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilowatt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Meist erreichen Leichtkrafträder über 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ein Mindestalter von 16 Jahren ist Voraussetzung, um ein Leichtkraftrad mit 125 ccm auf öffentlichen Straßen zu fahren. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse A1, 1B oder B196 erforderlich. Auch die regulären Motorrad-Führerscheinklassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er. Mit Mofa-Prüfbescheinigung oder AM-Führerschein ist das Steuern eines Leichtkraftrads nicht gestattet.
Versicherung für 125er
Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zweirad, ist Vollkasko empfehlenswert. Für ältere, gut erhaltene Leichtkrafträder lohnt sich Teilkasko.
Zulassung von Leichtkrafträdern
Laut Zulassungsverordnung ist jedes Leichtkraftrad zulassungsfrei. Das heißt aber nicht, dass eine 125er ohne Anmeldung auf die Straße darf. Bei der Kfz-Zulassungsstelle weisen Sie Leichtkraftrad-Versicherung und Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach. Außerdem braucht das Leichtkraftrad ein amtliches Kennzeichen. Erst nach der Anmeldung ist die 125er bereit für den Straßenverkehr.
Motorradversicherung bei der Allianz
Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Kostenfaktoren für die Motorradversicherung
Die Kosten für eine Motorradversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
- Hubraumgröße
- Erstzulassung
- Jährliche Fahrleistung
- Fahrerkreis
- Schadenfreiheitsklasse
Spartipps für junge Fahrer
Junge Fahrer:innen erhalten günstigere Versicherungstarife, wenn sie ihr Motorrad beim Kfz-Versicherer ihrer Eltern als Kundenkind oder Zweitwagen versichern. Mit der Kundenkinderversicherung oder Zweitwagenregelung starten Fahranfänger:innen bei der Allianz mindestens in SF 1.
Fahranfänger:innen, die schon ein Fahrzeug bei der Allianz versichert haben, erhalten vergünstigte Konditionen für ihr Kraftrad. Ist das erste Kfz mindestens in SF ½ eingestuft, steigen sie in SF 1 ein.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
In der Motorrad-Versicherung zählen Schadenfreiheitsklassen zu den Kriterien, die Ihren individuellen Beitragssatz beeinflussen. Die Einstufung in SF-Klassen erfolgt auf Basis der Anzahl der Jahre, die Sie ohne Unterbrechung unfallfrei gefahren sind. Je länger Sie schadenfrei bleiben, desto günstiger wird Ihre Versicherungsprämie.
Ihre aktuelle Motorrad-Schadenfreiheitsklasse steht in der Regel in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorradversicherung.
Übertragung der SF-Klasse
Ihre SF-Klassen fürs Motorrad kann sich eine andere Person anrechnen lassen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie das Motorradfahren aufgeben und Ihre unfallfreien Jahre Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn abtreten. Dabei zählen nur die Jahre, die Empfängerin oder Empfänger selbst schadenfrei unterwegs sein konnte.
Melden Sie Ihr Motorrad ab und versichern stattdessen ein Auto, können Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Krafträder und Pkw sind unterschiedliche Fahrzeuggruppen mit abweichenden Schadenfreiheitssystemen. Wenn Sie die Motorrad-SF aufs Auto übertragen, sind bei der Einstufung deswegen die schadenfrei gefahrenen Jahre entscheidend.
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