Wenn Sie Ihr Moped anmelden möchten, insbesondere bei der Allianz, gibt es einige wichtige Voraussetzungen und Informationen, die Sie beachten sollten. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die notwendigen Schritte und Dokumente.
Was ist ein Leichtkraftrad?
Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischenstufe zwischen einem Kleinkraftrad und einem regulären Motorrad. Darunter fallen kleine Motorräder oder Roller, die eine Hubraumgröße von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilowatt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Meist erreichen Leichtkrafträder über 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Voraussetzungen für das Fahren eines Leichtkraftrads
- Mindestalter von 16 Jahren
- Führerschein der Klasse A1, 1B oder B196
- Auch die regulären Motorrad-Führerscheinklassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er
- Mit Mofa-Prüfbescheinigung oder AM-Führerschein ist das Steuern eines Leichtkraftrads nicht gestattet
Kfz-Zulassung für Leichtkrafträder (125er)
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle darf eine 125er nicht auf die Straße. Für die Zulassung eines Leichtkraftrads ist die Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters zuständig.
Anmeldung eines 125er-Rollers: Schritt für Schritt
- Sie reservieren online einen Termin bei der Kfz-Behörde.
- Sie erscheinen pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle.
- Brauchen Sie ein neues Leichtkraftrad-Kennzeichen, teilt die Kfz-Behörde Ihnen eine Kennzeichenkombination oder Ihr Wunschkennzeichen zu.
- Meist gibt es in der Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die Kennzeichen sofort prägen.
Benötigte Papiere für die Anmeldung
Wenn Sie einen 125er-Roller zulassen, brauchen Sie weniger Dokumente als wenn Sie ein reguläres Motorrad anmelden:
- Certificate of Conformity (COC) bzw.
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen Sie beim Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.
Kennzeichen für Leichtkrafträder
Zweiräder mit 125ccm-Zulassung bekommen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen. Das Nummernschild ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Breite: 255 Millimeter, Höhe: 130 Millimeter). Sie nutzen das 125er-Motorrad nicht ganzjährig? Leichtkraftrad-Kennzeichen gibt es auch als Saisonkennzeichen.
Leichtkraftrad-Versicherung bei der Allianz
Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zweirad, ist Vollkasko empfehlenswert. Für ältere, gut erhaltene Leichtkrafträder lohnt sich Teilkasko.
Vorteile der Allianz Leichtkraftrad-Versicherung
- Extra hohe Absicherung
- Individuelle Zusatzbausteine
Die Leichtkraftrad-Versicherung der Allianz bietet für jedes Sicherheitsbedürfnis das passende Produkt. Der Basistarif schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Zweirad einen Unfall verursachen und dadurch Dritte zu Schaden kommen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Zulassungsbescheinigung
Leichtkrafträder haben eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bei Anmeldung des Leichtkraftrads stellt die Kfz-Behörde das Dokument aus. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) gibt es für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht.
Wichtige Hinweise
- Leichtkrafträder sind oft günstiger zu versichern als leistungsstärkere Krafträder.
- Die Motorleistung ist auf 11 kW bzw. 15 PS begrenzt.
- Besitzer:innen eines A1-Führerscheins dürfen mit einem 125ccm-Motorrad maximal 110 km/h fahren.
- Wer mit einer 125er unterwegs ist, sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Betriebserlaubnis des Leichtkraftrads dabeihaben.
Moped-Kennzeichen und Versicherungsschutz
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Digitale Versicherungsbescheinigung
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
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