Allianz Motorradversicherung: Anmeldung und wichtige Informationen

Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung, um ein Motorrad zuzulassen und im Straßenverkehr zu bewegen. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Motorräder leistet Schadenersatz, wenn Sie mit Ihrer Maschine fremdes Eigentum beschädigen oder Dritte verletzen. Dazu gehören andere Verkehrsteilnehmer:innen, aber auch Ihr Beifahrer bzw. Ihre Beifahrerin, wenn er oder sie durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt. Je nach Anbieter beträgt die Deckungssumme bis zu 100 Millionen Euro.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko fürs Motorrad greift, wenn durch äußere Einflüsse Schäden an Ihrer Maschine entstehen. Abgedeckt sind unter anderem Beschädigungen durch Explosion, Brand, Überschwemmung, Sturm oder Zusammenstoß mit Tieren.

  • Wie Hagelschäden sind Sturmschäden am Motorrad über die Teilkasko abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Wetterdienst den Sturm gemeldet hat. Versicherer legen in den Vertragsbedingungen in der Regel eine Windstärke fest.
  • Kippt Ihr Kraftrad um, weil eine starke Windböe es erfasst, zählt das als Sturmschaden. Die Teilkasko für Ihr Motorrad deckt den Schaden ab, wenn der Sturm stark genug war. Fällt das Bike auf dem Stellplatz um, weil der Fahrer es nicht sicher abgestellt hat, leistet die Motorrad-Teilkaskoversicherung dagegen nicht.
  • In der Regel schützt die Teilkaskoversicherung Ihr Motorrad und fest daran angebaute Teile. Ausnahme: Je nach Vertrag ist der Motorradhelm teilweise über die Motorrad-Teilkasko abgesichert.
  • Fest am Motorrad montierte Sonderausstattung ist in vielen Teilkasko-Motorrad-Tarifen mitversichert. Das heißt: Rüsten Sie Ihr Bike zum Beispiel mit Sportauspuff oder Koffersystem nach, umfasst der Versicherungsschutz auch diese Teile. Checken Sie in den Versicherungsbedingungen, welches Zubehör Ihre Motorrad-Teilkasko abdeckt.
  • Die Teilkasko-Motorradversicherung greift in der Regel auch, wenn Sie Veränderungen an Bauteilen Ihrer Maschine vornehmen. Voraussetzung ist, dass Sie insbesondere gefahrerhöhende Umbauten Ihrem Versicherer melden und Tuningmaßnahmen von einer Prüforganisation durchführen lassen.
  • In der Regel ist eine Motorrad-Teilkasko sinnvoll für Fahrzeughalter, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren.
  • Sie schließen die Motorrad-Teilkasko immer für ein bestimmtes Fahrzeug ab. Das bedeutet: Der Vertrag ist nicht auf eine andere Maschine übertragbar.
  • Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Motorrad in der Regel in allen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Österreich, Italien). Das gilt auch für Länder wie die Schweiz, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. In welchen außereuropäischen Ländern (z. B. Türkei, Israel) die Motorrad-Teilkasko greift, ist in der Internationalen Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) Ihres Versicherers festgelegt.
  • Nein, bei Vandalismusschäden leistet eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad nicht. Zerstören oder beschädigen Unbekannte Ihre Maschine mutwillig (z. B. zerkratzter Lack), übernimmt die Motorrad-Teilkasko keine Kosten.
  • Sprich: Ihre Motorrad-Teilkaskoversicherung übernimmt keine Schäden, die bei einem Motorradunfall auf der Rennstrecke oder bei dazugehörigen Übungsfahrten an Ihrem Bike entstehen. Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten geht, sind über eine reguläre Motorrad-Versicherung grundsätzlich nicht abgedeckt.

Vollkaskoversicherung

Die Motorrad-Vollkasko beinhaltet alle Teilkasko-Leistungen. Versicherungs­schutz bei selbst verschuldeten Schäden besteht nur über die Motorrad-Vollkasko.

  • Die Allianz Kaskoversicherung schützt Ihr Motorrad umfassender als viele andere Anbieter.
  • Die Allianz Vollkasko-Versicherung für Ihr Motorrad bietet auch in anderen EU-Ländern uneingeschränkten Versicherungs­schutz. Sprich: Verursachen Sie mit Ihrer Maschine in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbekannte in Spanien den Motorradsitz auf, behandelt Ihre Motorrad-Vollkasko den Schaden so, als wäre er in Deutschland passiert. In welchen außereuropäischen Ländern die Vollkasko für Ihr Motorrad gilt, steht in der Internationalen Versicherungskarte (früher: Grüne Karte).
  • Kippt Ihr Chopper bei einer privaten Überführungsfahrt auf einem Anhänger um, zahlt Ihre Motorrad-Vollkasko nach dem Sturz für die Beseitigung von Kratzern oder Dellen. Haben Sie keine Vollkasko für Ihr Motorrad, zahlen Sie die Reparaturen selbst. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Transportversicherung, die Sie bei professionellen Fahrzeugtransporten (z. B. mit Spedition) abschließen können.
  • Die Motorrad-Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer oder die Fahrerin bei einem selbst verursachten Unfall Verletzungen davonträgt. Hintergrund: Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, erhält in der Regel eine Entschädigung über die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin. Sind infolge der Unfallverletzungen zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) notwendig, trägt er oder sie die Kosten selbst. Da Biker:innen bei Unfällen ein besonders hohes Verletzungsrisiko haben, ist eine private Unfallversicherung ein wichtiger Zusatzschutz.
  • Ist auf Sie oder Ihre:n Lebenspartner:in bereits ein Motorrad zugelassen, gelten alle weiteren motorisierten Zweiräder in Ihrem Haushalt als Zweitmotorräder. Entscheidend dafür, wie hoch der Beitragssatz für die Versicherung Ihres Zweitmotorrads ausfällt, ist unter anderem, welchen Tarif Sie wählen. Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen verschiedener Anbieter miteinander.
  • Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Dies ist möglich bei Familienmitgliedern, Ihrem Zweitfahrzeug oder bei einem Versicherungswechsel. Somit können Sie zum Beispiel Ihren Kindern eine günstigere Versicherung ermöglichen. Auch wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen.
  • Übernimmt die Motorrad-Vollkaskoversicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall Schäden am eigenen Bike, stuft der Versicherer die versicherte Person in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. Ausnahme: Haben Sie die Allianz Vollkasko für Ihr Motorrad mit dem Zusatzbaustein RabattSchutz erweitert, stuft die Allianz Sie nach einem Schaden nicht in der SF-Klasse zurück.
  • Für junge Fahrer:innen, die ein neues oder wenige Jahre altes Motorrad versichern, lohnt sich meist Vollkasko.

Zusatzversicherungen

Bei vielen Anbietern können Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko für Ihr Motorrad mit flexiblen Zusatzbausteinen ergänzen. Zum Beispiel mit einem Auslandsschadenschutz, der Sie bei Verkehrsunfällen außerhalb Deutschlands absichert. Sinnvoll für Biker:innen ist auch ein Rabattschutz als Tarifgarant. Oder ein Motorrad-Schutzbrief, der Sie bei Pannen schnell wieder mobil macht. Zusätzlich lohnt sich oft ein Verkehrsrechtsschutz, der bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Unfallgegnern bzw. Behörden hilft.

Ergänzend zur Motorrad-Versicherung kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Biker:innen sinnvoll sein. Denn verursachen Sie selbst einen Motorradunfall, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung (z. B. durch Schmerzensgeld). Der Unfallschutz greift, wenn unfallbedingt langfristige körperliche oder geistige Einschränkungen zurückbleiben.

  • Wer bei einem Motorradunfall voll abgesichert sein will, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Eine zusätzliche Unfallversicherung schafft finanzielle Entlastung, wenn infolge eines Unfalls langfristige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurückbleiben.
  • Damit nicht nur Ihr Fahrzeug abgesichert ist, sondern auch Sie als Fahrer:in ausreichend geschützt sind, bietet sich die private Unfallversicherung an. Sie hilft Ihnen, finanzielle Folgen eines Unfalls abzufedern.

Faktoren, die den Beitrag beeinflussen

Wie bei der Autoversicherung bestimmen in der Motorrad-Versicherung verschiedene Kriterien den Beitrag. Im Unterschied zu Pkw gibt es für Krafträder kein allgemeingültiges Typklassenverzeichnis, das alle gängigen Motorradtypen einstuft. Deshalb spricht man beim Motorrad auch von Versicherungsklassen.

  • Im Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihr Bike angemeldet haben, ist das Risiko für Teilkaskoschäden gering? Dann ist die Regionalklasse meist niedrig und der Beitrag der Motorrad-Teilkasko entsprechend günstig.
  • Je schwächer ein Motorrad motorisiert ist, desto niedriger ist in der Regel das Unfallrisiko.
  • Wer sein Bike ausschließlich für Wochenendausfahrten bei schönem Wetter nutzt, legt weniger Kilometer im Jahr zurück als jemand, der fast jeden Tag Motorrad fährt. Gelegenheitsfahrer haben statistisch gesehen ein geringeres Unfall- und Schadensrisiko.
  • Je älter und erfahrener ein Motorradfahrer ist, desto geringer ist statistisch gesehen sein Unfallrisiko.
  • Viele Kfz-Versicherer berücksichtigen beim Berechnen von Teilkasko-Motorrad-Kosten die Berufsgruppe der Versicherungsnehmer (z. B. Beamte, landwirtschaftliche Berufe).
  • Die Kosten für Fahr­anfänger:innen höher als für Biker:innen mit lang­jähriger Fahrpraxis. Denn je höher das Schadens­risiko der versicherten Person, desto teurer die Prämie.
  • Motorrad über Eltern versichern: Junge Fahrer:innen erhalten günstigere Versicherungs­tarife, wenn sie ihr Motorrad beim Kfz-Versicherer ihrer Eltern als Kunden­kind oder Zweit­wagen versichern. Mit der Kunden­kinder­versicherung oder Zweit­wagen­regelung starten Fahr­anfänger:innen bei der Allianz mindestens in SF 1. Voraus­setzung: Das Kfz der Eltern bzw.

Bei der Einstufung in der Motorradversicherung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu zählen zum Beispiel Leistung (Hubraum oder PS), Motorrad-Art (z. B. Typklasse bzw.

Versicherungsklassen

Kfz-Versicherer fassen Motorrad-Arten in verschiedenen Gruppen zusammen. In welche Versicherungsklasse Ihr Motorrad fällt, ist je nach Versicherer unterschiedlich. Anders als bei Autos gibt es für Motorräder keine regulären Typklassen für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht auch kein Typklassenverzeichnis für Motorrad, in dem jedes marktübliche Modell eingestuft ist. Weiterer Unterschied: Für Motorräder gibt es weniger Typ- bzw.

  • Anbieter unterscheiden außerdem mehrere Motorrad-Versicherungsklassen - zum Beispiel reguläre Motorräder, Leichtkrafträder, Roller, Quads und Trikes.
  • In welche Versicherungsklasse Ihr Motorrad eingestuft ist, steht in der Jahresprämienrechnung.
  • Wie bei Pkw spielt die Region, in der Sie Ihr Motorrad anmelden, eine Rolle bei der Einstufung in der Motorrad-Versicherung. Die über 400 deutschen Zulassungsbezirke sind in verschiedene Regionalklassen eingeteilt. Der GDV erstellt dafür jährlich eine Schadensbilanz, die das durchschnittliche Schadensaufkommen der letzten drei Jahre wiedergibt: die Regionalstatistik für Krafträder.
  • Unter Versicherungsklassen versteht man bei Motorrädern in der Regel die Typklassen, die das Schadensrisiko des jeweiligen Fahrzeugmodells widerspiegeln. In der Kfz-Haftpflicht gibt es 16 verschiedene Motorrad-Versicherungsklassen (10 bis 25).
  • Ob Sportmotorrad und Chopper in die gleiche Motorrad-Versicherungsklasse fallen, hängt von Fahrzeugmodell und Versicherer ab. Unter anderem richtet sich die Einstufung in der Motorradversicherung nach PS oder Hubraum. Ein gemütliches Chopper-Motorrad unter der 98-PS-Grenze ist zum Beispiel oft günstiger zu versichern als eine hochmotorisierte Rennmaschine (Motorradversicherung über 100 PS). Aber: Bei der Einstufung setzt jeder Anbieter eigene Kriterien und Tarifbestimmungen an.
  • Bei Motorradversicherungen gibt es keine einheitlichen Motorrad-PS-Klassen. Nach welchen Leistungsgrenzen (z. B.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich Ihre SF-Klasse. Je besser die Einstufung, desto höher ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt.

  • Wer bei der Teilkasko für sein Motorrad eine Selbstbeteiligung vereinbart, spart Beiträge.
  • Wichtig: Bei der Teilkasko gibt es keine Einstufung in eine Motorrad-Schadenfreiheitsklasse.
  • In die Schadenfreiheitsklasse M (Malusklasse) stufen Kfz-Versicherer Fahranfänger:innen mit SF-Klasse ½ oder 0 zurück, wenn diese beispielsweise einen Unfall selbst verschuldet haben.
  • Versichern Sie Ihr zusätzliches Motorrad als Zweitfahrzeug, stufen dieses viele Versicherungsanbieter in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse ein. Welche SF-Klasse Ihr Motorrad erhält, ist je nach Anbieter unterschiedlich.
  • Unterbrechen Sie den Vertrag weniger als sechs Monate (beispielsweise bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen), werten die meisten Versicherungsunternehmen den Zeitraum als schadenfrei - Sie können folglich in der SF-Klasse aufsteigen. Bei Unterbrechungen zwischen sechs und zwölf Monaten behalten Versicherer die Schadenfreiheitsklasse meist bei.

Leichtkraftrad-Versicherung (125er)

Für Motorräder mit mehr als 50 ccm und maximal 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Nennleistung ist eine Leichtkraftrad Versicherung vorgeschrieben.

Details zur Leichtkraftrad-Versicherung

  • Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle darf eine 125er nicht auf die Straße.
  • Leichtkrafträder haben eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bei Anmeldung des Leichtkraftrads stellt die Kfz-Behörde das Dokument aus. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) gibt es für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht.
  • Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischenstufe von Kleinkraftrad zu regulärem Motorrad. Darunter fallen kleine Motorräder oder Roller, die eine Hubraumgröße von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilowatt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Meist erreichen Leichtkrafträder über 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Meist gibt es in der Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die Kennzeichen sofort prägen.
  • Sie nutzen das 125er-Motorrad nicht ganzjährig? Leichtkraftrad-Kennzeichen gibt es auch als Saisonkennzeichen.
  • Das Nummernschild ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Breite: 255 Millimeter, Höhe: 130 Millimeter).
  • Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zweirad, ist Vollkasko empfehlenswert. Für ältere, gut erhaltene Leichtkrafträder lohnt sich Teilkasko.
  • Jugendliche unter 18 Jahren brauchen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Eine Leichtkraftrad-Versicherung ist schon für 16-Jährige abschließbar.
  • Die Leichtkraftrad-Versicherung der Allianz bietet für jedes Sicherheitsbedürfnis das passende Produkt. Der Basistarif schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Zweirad einen Unfall verursachen und dadurch Dritte zu Schaden kommen - mit besonders hohen Versicherungssummen.

Was tun im Schadensfall?

Bei einem Unfall mit dem Motorrad ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Ernstfall ist der Allianz Schadendirektruf rund um die Uhr erreichbar.

Allgemeine Informationen

Wer seine Motorradversicherung wechseln möchte, muss spätestens einen Monat vor Laufzeitende kündigen. Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung läuft meist zwölf Monate, beginnend ab dem im Versicherungsschein angegebenen Datum. Zum Ende der Laufzeit können Sie die Motorrad-Vollkasko ordentlich kündigen. Wichtig: Beachten Sie die Kündigungsfrist. Stichtag ist oft der 30. November. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung nötig.

  • Melden Sie neben Ihrem Pkw ein Motorrad an, ist es in der Regel kein Problem, das Bike beim selben Kfz-Versicher als Zweitfahrzeug abzusichern.
  • Legen Sie sich daher ein Zweitmotorrad an, benötigen Sie dafür eine separate Versicherung. Ein zweites Auto belastet die Haushaltskasse.
  • Ja, es gibt zwei Wege, zwei Motorräder gleichzeitig zu fahren. Sie können entweder beide Motorräder getrennt anmelden und versichern. Alternativ können mittels eines Wechselkennzeichens zwei Kfz derselben Fahrzeugklasse gleichzeitig zugelassen sein. Da Motorräder, Quads, Trikes und Mopeds derselben Fahrzeugklasse L angehören, eignen sie sich für ein Wechselkennzeichen.
  • Nein, Sie können keine zwei Kfz auf demselben Versicherungsvertrag laufen lassen. In Deutschland ist für jedes Kfz eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Nur mit der einzigartigen eVB-Nummer aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie Ihr Zweitmotorrad bei einer Zulassungsstelle anmelden.
  • Nutzen Sie Ihr Zweitmotorrad nicht ganzjährig, sondern beispielsweise nur für längere Touren im Sommer, lohnt sich ein zeitlich begrenztes Saisonkennzeichen.
  • Nein. Ob Sie Ihr Motorrad über Nacht in einer Garage oder unter freiem Himmel abstellen, spielt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags keine Rolle.
  • Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus. Wichtig: Wer umzieht, darf das bisherige Motorrad-Kennzeichen behalten - auch, wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
  • Für Ihr Wunschkennzeichen zahlen Sie bundesweit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reservierungsgebühr.

Ausschlüsse

  • Nein, weder Vollkasko noch Teilkasko fürs Motorrad kommt bei selbst verursachten Unfällen für Verletzungen des Fahrers oder der Fahrerin auf.
  • Nein, Sie können keine zwei Kfz auf demselben Versicherungsvertrag laufen lassen. In Deutschland ist für jedes Kfz eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Nur mit der einzigartigen eVB-Nummer aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie Ihr Zweitmotorrad bei einer Zulassungsstelle anmelden.

Sonderausstattung

  • Bei der Allianz Vollkasko-Versicherung fürs Motorrad ist fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ohne Mehrbeitrag automatisch mitversichert. Das gilt sowohl für Werksausstattung als auch für Fahrzeugteile, die Sie selbst eingebaut haben - vorausgesetzt, das fest ein- oder angebaute Zubehör ist straßenverkehrsrechtlich zugelassen. Dazu zählen u. Auch Ihr Schutzhelm inklusive Wechselsprechanlage ist versichert, wenn Sie ihn ordnungsgemäß am Kopf tragen oder mit einem Helmschloss am Bike befestigen.

Kosten und Einsparungen

  • Geringere Kosten: Sie zahlen einen anteiligen Beitrag Ihrer Motorrad-Teilkasko für den Zeitraum, in dem das Bike angemeldet ist.
  • Versichern Sie neben Ihrem Erstmotorrad ein weiteres Bike beim gleichen Anbieter, profitieren Sie meist von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
  • Die Kfz-Steuer für Krafträder fällt grundsätzlich geringer aus als bei Pkw. Der zu zahlende Steuersatz berechnet sich nach Nennleistung und Hubraumgröße Ihrer Zweitmaschine. Beide Angaben sind in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Für Krafträder über 125 ccm Hubraum fallen pro angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr an. Leichtkrafträder (auch Kleinkrafträder genannt) unter 125 ccm Hubraum sind nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Kfz-Steuer befreit.
  • Ja, als Fahrzeughalter können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihre Motorräder in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Welche Art von Krafträdern Sie dabei fahren, spielt steuerlich keine Rolle.

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