Ein guter Hauptscheinwerfer ist an einem Motorrad nicht nur unverzichtbar, sondern auch obligatorisch. Ganz nach dem Motto „Gesehen und gesehen werden“ ist die Sichtbarkeit auf der Straße das A und O. Für eine maximale Sichtbarkeit ist eine helle und lichtstarke Beleuchtung besonders wichtig. Viele der bereits serienmäßig verbauten Hauptscheinwerfer reichen nicht aus, um eine umfassende Sicht auf der Straße zu garantieren. Einige Hersteller verbauen, auch heute noch, Halogenscheinwerfer. Allerdings sind Halogenscheinwerfer im Vergleich zu einem Motorrad LED Scheinwerfer eher dunkel und können einfach nicht mithalten.
Grundlegende Scheinwerferarten
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Scheinwerfereinsätze: Den alten 15/15W Scheinwerfer mit symmetrischer Streuscheibe und den neueren, asymmetrischen, welcher mit 25/25W oder 35/35W Bilux bestückt werden kann. Der Lampenhalter des symmetrischen Scheinwerfers kann keine 25W oder 35W Leuchtmittel aufnehmen. Wird von SLMZ auf eine andere Simson Zündung umgerüstet muss also der Scheinwerfereinsatz mit gewechselt werden. Für den asymmetrischen Scheinwerfer gibt es einen speziellen Lampenhalter mit 15W Sockel.
Symmetrische vs. Asymmetrische Streuscheiben
Die symmetrische Streuscheibe streut das Licht relativ diffus in der Gegend herum. Das Abblendlicht ist noch halbwegs fokussiert und brauchbar (wenn auch dank 15W sehr dunkel). Das "Fernlicht" bewirkt jedoch vor Allem, dass die Ränder deutlich stärker ausgeleuchtet werden, wobei in der Mitte (und damit in der "Ferne") ein dunkler Fleck entsteht. Schön zu sehen ist dies bei den Vergleichsfotos der Lichtstärken. Gerade, wenn man die VAPE-Zündanlage im Moped verbaut hat, ist es sinnvoll und nahezu unabdingbar, die erhöhte vorhandene Lichtleistung ausgiebig zu nutzen und das schwächelnde Vorderlicht umzurüsten.
Nachrüstoptionen und moderne Scheinwerfereinsätze
Seit ein paar Jahren gibt es dafür bei verschiedenen Motorradzulieferern Scheinwerfereinsätze, die als Einzelner Frontscheinwerfer E-geprüft sind und annähern passende Maße haben um sie in Simsonmodellen zu verbauen. Shops, in denen solche Reflektoren zu bekommen sind, sind Louis, Polo und einige Simson-Onlineshops. Die Preise liegen bei etwa 29-35€ und Leuchtmittel sind jeweils dabei. Die Scheinwerfer werden mit Größenangaben von 130-140mm verkauft, wobei die unterschiedlichen Durchmesser nicht an einheitlicher Stelle gemessen sind.
Prinzipiell ist zu sagen, dass der neue Scheinwerfereinsatz so einzubauen ist, wie der alte. Ist dies geschehen, so benötigt der Scheinwerfer keine Abnahme und keine Begutachtung durch eine Prüfstelle. Der Streuglaseinsatz ist optisch dem Originalteil sehr ähnlich und darum für den Liebhaber alter Fahrzeuge mit neuer unsichtbarer Technik durchaus geeignet. Der maximale Außendurchmesser ist etwas kleiner als der Serienscheinwerfer, so dass es sehr fummelig ist, den Reflektor mit den beiden Haltepratzen zu zentrieren im Reflekorhalter. Die professionelle Lösung ist hier, sich aus 1mm Stahlblech zwei neue Halter zu bauen, die jeweils etwa 2mm länger sind. Der Fingerfertige schafft es jedoch auch so, den Scheinwerfer zu zentrieren. Die Lampenabdeckung aus Plastik passt ohne Probleme und ohne Nachbearbeitung, da der Lampenring einen Innendurchmesser von ca.
Der Klarglaseinsatz wirkt sportlich und hat mit Originaloptik nichts zu tun. Die Montage auf dem serienmäßigen Reflektorhalter ist absolut einfach, da der maximale Außendurchmesser mit 146,5mm groß genug ist, damit die seriellen Haltepratzen gut Griff haben. ABER dieser Scheinwerfer hat eine Besonderheit des Streuglases, da dieses doppelt abgesetzt ist. Dies hat zur Folge, dass der aufgesetzte Lampenring am zweiten Absatz hängenbleibt und dann vom Gehäuse absteht. An dieser Stelle ist Handarbeit gefragt. Mit einem Dremel mit grobem Zylinderfräsaufsatz wird der Lampenring von 138 auf das Maß von 141,5 gweitet.
Leuchtmittel und ihre Bedeutung
Es ist bei weitem nicht egal, was für eine Lampe man in seinen Scheinwerfer baut. Es bestehen große Qualitätsunterschiede, welche sich dann auch in der Fahrbahnausleuchtung direkt bemerkbar machen. Bedenkt auch, dass auf den Lampen nur die Wattklasse vermerkt ist und nicht der reale verbrauch. Welche Lampe maximal wieviel verbrauchen darf ist in ECE R37 festgelegt. Lampen mit hoher Lichtstärke nutzen den maximal zulässigen Verbrauch aus und entwickeln zusammen mit fortschrittlicher Technologie mehr Licht als eine "Standard" Lampe. Von Philips gibt es die Eco Baureihe, die stattdessen mit weniger Verbrauch und selbiger Technologie "normal" helles H4 Licht erzeugt. Somit lassen sich unter Verwendung einer solchen Lampe im Zweifelsfall (z.B. bei einer DUO Lichtanlage) ein paar Watt (ca 20%) einsparen.
Die korrekte Einstellung des Scheinwerfers ist wichtig, um den Gegenverkehr nicht zu blenden und eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn zu erreichen. Dazu wird das Mopped auf einer ebenen Fläche 5m von einer Wand entfernt aufgestellt und der Scheinwerfer eingeschaltet. Das Mopped steht nicht auf dem Hauptständer und ist mit dem schwersten Fahrer + ein wenig Extra-Gewicht belastet. Mit dem Zollstock wird nun die Höhe der Scheinwerfermitte über Boden ermittelt. Auf dieser Höhe -5cm muss auf der Wand die Hell-Dunkel-Grenze verlaufen.
Legale Aspekte und Vorschriften
Paragraph 49a StVZO gibt hierfür die grundlegenden Bestimmungen. Durch die festgeschriebenen Regelungen können andere Verkehrsteilnehmer schneller feststellen, ob ein Fahrzeug auf Sie zukommt oder vor ihnen fährt. Besonders die bereits vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug können in vielfacher Weise optimiert und abgeändert werden.
Es besteht generell die Möglichkeit, die Birnen der Scheinwerfer und Rückleuchten auszutauschen. Hierbei können Sie auf Halogenlampen zurückgreifen. Zu beachten ist jedoch in jedem Falle, dass die eingebauten Teile den EU-Richtlinien entsprechen. Hierzu bedarf es in der Regel eines Blicks auf das Genehmigungszeichen. Unterschieden werden kann dabei zwischen den EU-Prüfzeichen und den ECE-Prüfzeichen. ECE steht für „Economic Commission for Europe“ (Wirtschaftskommission für Europa). Doch ein E-Prüfzeichen muss dabei auch immer die entsprechende Länderkennzahl aufweisen. Die Kennzahl für Deutschland ist die „1“.
Unzulässige Veränderungen
- Das Lackieren der Scheinwerfer ist nicht zulässig.
- Unterbodenbeleuchtung am Auto ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig.
- Andere Farben dürfen weder durch Einbau von Glühlampen noch durch Folierung oder Lackierung am Fahrzeug angebracht sein.
Verstoßen Sie gegen das Verbot, andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anzubringen, können die Behörden ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auferlegen. Zudem kann die Betriebserlaubnis durch den unzulässigen Umbau erlöschen. Eine Einschränkung ist nur dann möglich, wenn die Lichtanlage am Unterboden mit dem Schließmechanismus der Türen verbunden ist. Die entsprechende Veränderung muss jedoch vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen sein, andernfalls erlischt auch hier die Betriebserlaubnis. Für das Fahren ohne gültige Zulassung müssen Sie dann zusätzlich mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
Xenon- und LED-Nachrüstung
Oft finden sich im Tuning-Bereich Anbieter - online und in den Spezialwerkstätten - die sogenannte Xenon-Brenner (Gasentladungslichtquellen) als Zubehör zum Verkauf anbieten. Grund ist insbesondere die starke Leuchtkraft der Xenon-Brenner: Das normale Abblendlicht ist mit der veränderten Beleuchtung derart grell, als würden Sie durchgängig mit Fernlicht fahren. Die Bauteilgenehmigung für den gesamten Scheinwerfer entfällt durch die Veränderung.
Sie wollen Xenon-Scheinwerfer nachrüsten? Erlaubt ist der Einbau dieser Leuchtmittel nur in Verbindung mit weiteren Umbauten. Zeitgleich müssen Sie auch eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten. Wenden Sie sich hierzu an eine seriöse Tuningwerkstatt. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die erforderlichen Genehmigungen und Zeugnisse einholen.
Viele Autohersteller bieten bereits serienmäßig LED-Beleuchtung an ihren Fahrzeugen an. Doch Vorsicht: Sogenannte LED-Lauflichter und pulsierende Scheinwerfer sind im Straßenverkehr verboten. Durch den Einbau andersfarbiger Lichter kann sodann auch die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer ungültig werden. Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis erlöschen.
Bei Sonderanfertigungen gilt in jedem Falle: Lassen Sie das Tuning an der Beleuchtung Ihres Fahrzeuges bei einer Prüforganisation abnehmen.
LED-Scheinwerfer: Nachrüstung und Zulassung
Auch die meisten Neufahrzeuge kommen heute bereits mit LED-Lampen vom Hersteller. In Deutschland sind LEDs fürs Fahrzeug erst seit 2020 erlaubt. Deswegen haben viele ältere Modelle noch Halogenlampen. Sogenannte „Retrofits“, also LED-Lampen, die in die Halterungen herkömmlicher H4- und H7-Leuchtmittel passen, sind am Auto aber relativ einfach nachzurüsten. Natürlich können Sie auch komplett neue LED-Scheinwerfer einbauen. Inzwischen gibt es entsprechende Lampen auch für Transporter, Wohnmobile und Motorräder. Die einzelnen Leuchtmittel unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl ihrer Glühfäden und Metallfahnen. LED-Scheinwerfer haben eine größere Leuchtweite, wie Tests des ADAC belegen.
Wenn Sie Retrofit-LEDs in Ihren Scheinwerfern verbauen wollen, ist vor allem deren Zulassung entscheidend. Laut Gesetz gilt nämlich: Sie dürfen die H4-, H7- und andere LEDs nur in Ihrem Auto verwenden, wenn sie dafür freigegeben sind. Die derzeit gültigen Kompatibilitätslisten finden Sie auf den Seiten von Leuchtmittel-Herstellern. Vergleichen Sie die darauf genannte Scheinwerfer-Genehmigungsnummer mit der Ihres Wagens. Sie finden Ihre Genehmigungsnummer meist auf den Scheinwerfern selbst. Beim Kauf neuer LED-Lampen sollten Sie außerdem auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) achten. Bauen Sie dagegen LED-Scheinwerfer ein, die nicht für Ihr Fahrzeug genehmigt sind, erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Auto. Außerdem gilt: Sie dürfen die in Deutschland zugelassenen LED-Lichter nur in ein in Deutschland zugelassenes Auto einbauen. Lassen Sie die Lichteinstellung der LED-Strahler in der Werkstatt oder von einem anderen Fachbetrieb überprüfen.
Je nach Art der LEDs für Ihr Auto kommen Kosten in Höhe von 90 bis zu 150 Euro pro Scheinwerfer-Paar auf Sie zu (Stand: 12.2024). Wählen Sie statt einzelner Retrofits komplett neue Scheinwerfer, kann der Preis vierstellig werden. Lassen Sie die LED-Strahler in der Werkstatt einbauen, kommen außerdem 50 bis 400 Euro für den Arbeitsaufwand dazu (Stand: 12.2024).
LED-Scheinwerfer beim Motorrad
Auch als Motorradfahrer profitieren Sie, wenn Sie LED-Lampen im Scheinwerfer nachrüsten. Auch hier ist eine entsprechende Genehmigung essenziell. Welche LED zu Ihrem Bike passt, erfahren Sie in den oben genannten Kompatibilitätslisten der Hersteller.
Um den maximalen Durchblick zu haben gibt es in solchen Fällen drei Möglichkeiten. Als erste Möglichkeit kannst du deinen alten Hauptscheinwerfer gegen einen neuen Motorrad LED Scheinwerfer austauschen. Eine weitere Alternative wäre das es einen Motorrad LED Zusatzscheinwerfer an deinem Bike zu befestigen. Dieser ist nicht nur aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvoll, sondern kann auch optisch den Look deines Bikes abrunden. Als dritte Möglichkeit kannst du sowohl deinen alten Scheinwerfer gegen einen neuen LED Scheinwerfer austauschen, als auch Zusatzbeleuchtung an deinem Motorrad anbringen. In unserem Sortiment findest du eine große Auswahl an Haupt- und Zusatzscheinwerfer für Motorräder. Unterschiedliche Designs sorgen dafür, dass du garantiert den passenden Motorrad LED Zusatzscheinwerfer für dein Bike findest.
Beim Anbringen deines neuen Motorrad Zusatzscheinwerfer solltest du darauf achten, dass der Zusatzscheinwerfer möglichst nah an deinem Hauptscheinwerfer sein muss. Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt das Motorrad als ein Einspurfahrzeug und darf deshalb nur einen Lichtstrahl von sich geben, im Gegensatz zu einem Auto mit zwei Lichtquellen an der Vorderseite. Jegliche Beleuchtung muss in der EU eine ECE-Prüfnummer besitzen. Ohne eine Zertifizierung sind Hauptscheinwerfer, Zusatzscheinwerfer und auch Nebelscheinwerfer nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, gibt es in der EU, Bauteile, die nicht ohne eine E-Zertifizierung/ ECE-Prüfnummer im Straßenverkehr zugelassen sind. Dazu gehört zum Beispiel der Auspuff, die Spiegel oder eben die Beleuchtung. Nein, grundsätzlich ist ein Zusatzscheinwerfer am Motorrad nicht eintragungspflichtig. Allerdings muss auch ein Zusatzscheinwerfer eine E-Zertifizierung haben. Zusätzlich solltest du die gesetzlichen Vorgaben für die zulässige Anzahl von Zusatzscheinwerfer am Motorrad beachten.
Halogen vs. LED
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Motorrad Scheinwerfern, Halogen und LED. Halogen ist dabei die ältere Technik, die aber auch heute noch verwendet wird. Gerade wegen des günstigen Preises und der einfachen Installation werden Halogen Scheinwerfer bei vielen Herstellern noch serienmäßig verbaut. Allerdings ist ein Halogen Scheinwerfer häufig deutlich dunkler als die LED Variante. Sie sind aber nicht nur heller, sondern haben auch eine höhere Lebensdauer. Weitere Vorteile sind der geringe Energieverbrauch und die Kompaktheit der LED Scheinwerfer. Kein Wunder also, dass Motorrad LED Scheinwerfer immer beliebter werden.
Wichtig beim Kauf eines neues Hauptscheinwerfer ist es auf wichtige Funktionen wie Standlicht, Fernlicht und Abblendlicht zu achten.
Besondere Regelungen für Oldtimer-Motorräder
Die Zulassung eines Oldtimer-Motorrades kann mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.
Abweichend von § 22a, § 50 Absatz 2 und § 53 Absatz 1 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961 Schlussleuchten angebracht sein, deren Lichtstärke geringer ist, als in diesen Vorschriften gefordert. Abweichend von § 57 Absatz 1 und 2 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961 abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler verwendet werden, wenn diese während der Fahrt sicher angebracht sind, der Anbau im Sichtbereich erfolgt, ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken, die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt.
Verwandte Beiträge:
- Alte Zündapp Mopeds: Restauration & Sammlerwert
- Radweg Alte Bahntrasse Auer: Streckenführung, Infos & Tipps
- Elektro Roller für Senioren: Mobilität & Sicherheit im Alter
- Alte polnische Motorräder: Geschichte, Modelle & Seltenheiten
- E-Bike Hinterrad Ausbauen Leicht Gemacht: Schritt-für-Schritt Anleitung Für Jeden
- Apple AirTag zur Motorradortung: So schützt du dein Bike effektiv vor Diebstahl!
Kommentar schreiben