Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oft nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen.
Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder.
Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?
Je nach Ausstellungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten.
Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle
Grundsätzlich dürfen Besitzer der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Züge von bis zu 12 Tonnen fahren. Aber auch landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, Trikes sowie Motorräder durften gefahren werden. Personen, die vor dem 1. April 1980 die Klasse 3 erworben haben, durften auch Kleinkrafträder bis zu 125 cm³ fahren. Außerdem umfasste die Klasse 3 die Erlaubnis zum Führen von Bussen unter 7,5 Tonnen und ohne Passagiere mit der Schlüsselzahl C1 SN 171. Mit der Klasse 3 durften je nach Schlüsselzahl und zulässigem Gesamtgewicht auch Anhänger gezogen werden. Es ist dabei jedoch wichtig, die Gewichtsbeschränkungen einzuhalten.
Was ist der alte Führerschein der Klasse 3 heute noch etwas wert? Eine ganze Menge! Grundsätzlich gilt, dass mit der Klasse 3 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 7,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Auch Züge bis zu 12 Tonnen, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, Trikes und Motorräder sind ebenfalls erlaubt. Auch das Führen von Bussen unter 7,5 Tonnen und ohne Passagiere mit der Schlüsselnummer C1 SN 171 ist erlaubt. Wer seinen alten Führerschein umschreiben lässt, erhält zudem die Klasse BE eingetragen, was das Fahren von Gespannen ermöglicht. Der alte Führerschein der Klasse 3 hat also auch heute noch seine Berechtigung und eröffnet seinem Besitzer noch verschiedene interessante Möglichkeiten.
Motorrad bis 125 ccm (bei Ausstellung des Führerscheins vor dem 1.
Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.
Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln. Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat.
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (bis 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS) haben. Dieser Führerschein ermöglicht Ihnen zudem das Fahren von Krafträdern der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A, wenn er vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
Neue Führerschein-Regelung: Klasse B und 125er
Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autofahrer auch 125er pilotieren dürfen - unter Auflagen.
Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.
Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.
Auch die Klassen AM und A2 sind möglich
Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).
Umschreibung des Führerscheins Klasse 3
Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen.
Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen. Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen.
Alle Führerscheine der Führerscheinklasse 3 müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Bis dahin hat Ihr altes Dokument noch Gültigkeit, danach endet diese jedoch. Die Fristen für die Jahrgänge unterscheiden sich. Es kann also durchaus sein, dass Sie Ihren Führerschein 3 bereits früher umschreiben müssen. Ein Umtausch findet unkompliziert bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts statt. Neben den bereits genannten Dokumenten wie dem alten Führerschein und Ihrem Ausweis sowie einem Passbild kommen Gebühren in Höhe von ca.
In welche Klassen wird die Fahrerlaubnis umgeschrieben?
In welche Führerscheinklassen Ihre Führerscheinklasse 3 aber genau umgeschrieben wird, hängt einerseits vom Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsort (BRD oder DDR) und den Schlüsselzahlen ab.
Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.
Welche Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle:
| Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|---|
| 3 | vor dem 1.4.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.12.1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.
Befristung auf das 50. Lebensjahr
Mit der Führerscheinklasse 3 sind Sie berechtigt nicht nur einen 7,5-Tonner zu fahren, sondern auch schwere Anhänger zu ziehen. Die Gespanne dürfen dabei ein Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen erreichen. Damit haben Sie mit der Führerscheinklasse 3 eine eingeschränkte Lkw-Klasse, welche beim Umtausch in CE mit der Schlüsselziffer 79 überführt wird. Allerdings ist die Klassen CE 79 befristet. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein tauschen oder ihn erst erwerben. Möchten Sie von der Führerscheinklasse Gebrauch machen, müssen Sie ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung vorweisen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Achten Sie beim Führerschein Kl. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat.
In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
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