Der alte Führerschein Klasse 3 und das Motorradfahren

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3? Der Führerschein der Klasse 3 galt als der Standardführerschein in rosafarbenem Papier.

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte.

Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen.

Was Sie mit der alten Klasse 3 fahren dürfen

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorrad bis 125 ccm sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren.

Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den zulässigen Fahrzeugen.

  • Motorrad bis 125 ccm (bei Ausstellung des Führerscheins vor dem 1. April 1980)
  • Gespanne bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen gelten ab dem 50. Jahr befristet. Dazu ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen.
  • Die Klasse T ist nur auf Antrag möglich und wird Personen erteilt, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Es gibt einige Unterschiede zwischen den "alten" und den "neuen" Führerscheininhabern. Bei den "alten" Führerscheinen hängen die Berechtigungen zum Führen bestimmter Fahrzeuge vom Ort und Datum der Ausstellung ab. Es gibt sogar Unterschiede zwischen den Bundesländern und der ehemaligen DDR.

Kleinkrafträder und die Klasse 3

Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren.

Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS).

Falls Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben.

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (bis 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS) haben.

Dieser Führerschein ermöglicht Ihnen zudem das Fahren von Krafträdern der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A, wenn er vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.

Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 1. a. b. c. d. 2. a. b. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. a. b. c. d. e. Ja. Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

* Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet.

Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.

** Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet. Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt. Zum Führen von Leichkrafträdern bzw. Copyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Umschreibung des alten Führerscheins

Die alten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4 und 5) sind weiterhin gültig. Allerdings nicht mehr unbegrenzt, denn bis zum Jahr 2033 müssen sie in einen EU-Führerschein und somit in neue Führerscheinklassen umgetauscht werden.

Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.

Was Sie fahren dürfen und was beim Umtausch gilt, erklären ADAC Juristinnen und Juristen.Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werdenDie Klasse 3 beinhaltet mehrere neue KlassenIm Umtauschformular gibt es einiges zu beachten

Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Fristen für den Umtausch

Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3.

Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

  • Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
  • Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
  • Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Vorteile und Nachteile beim Umtausch

Nein. Es sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab - nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst.

Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.

Welche Klassen im Kartenführerschein?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L.

Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben.

Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Klasse 3 befristet: Was bedeutet das?

Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79.

Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht.

Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und Gespannen von bis zu 12 Tonnen zGM. Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

(Keine) Verlängerung der Klasse CE79?

Ist die Klasse CE 79 bereits seit vielen Jahren abgelaufen, dann erfolgt der Umtausch nicht in jedem Fall prüfungsfrei. Die Führerscheinstelle verlangt dann meist Nachweise über die Fahrpraxis.

Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5-Tonner fahren.

Klasse T für Land- und Forstwirtschaft

Die Klasse T gibt es erst seit 1999. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T erhalten Sie nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag.

In dem Antrag müssen Sie darlegen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Wenn Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt haben, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich.

Ein Umtausch findet unkompliziert bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts statt. Neben den bereits genannten Dokumenten wie dem alten Führerschein und Ihrem Ausweis sowie einem Passbild kommen Gebühren in Höhe von ca. 25 Euro auf Sie zu.

Schlüsselnummern und Schlüsselzahlen

Bei den Schlüsselnummern handelt es sich um jene Fahrzeugklassen, die Sie zusätzlich zur Führerscheinklasse 3 erworben haben. Sie geben also darüber Aufschluss, ob Sie beispielsweise eine Zugmaschine mit drei Achsen oder Leichtkrafträder bis zur Klasse A1 führen dürfen.

Um den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erfolgt bei der Umschreibung alter Führerscheinklassen auf die neuen oftmals die Eintragung bestimmter Schlüsselzahlen.

  • 171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max.
  • 174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max.

Wollen Inhaber von einem alten Führerschein der Klasse 3 weiterhin diese LKW fahren, ist ein Antrag auf das Umschreiben der Klasse CE erforderlich. Diese wird dann nur beschränkt mit der Schlüsselzahl 79 erteilt und ist bis zum 50. Lebensjahr befristet.

Achtung: Sie dürfen mit einem neuen Führerschein der Klasse CE 79 weiterhin nur Kombinationen oder Züge von über 12 Tonnen fahren.

Die erteilte Klasse CE wird beim Umschreiben durch die Schlüsselnummer 79 beschränkt.

Lassen Sie beim Führerschein die alte Klasse 3 umschreiben, wird Ihnen in der Regel auch die Klasse BE eingetragen. Diese erlaubt es ihnen mit einem PKW von bis zu 3,5 Tonnen einen Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu ziehen.

Sie dürfen nach dem Umschreiben zudem weiterhin Motorrad fahren. Mit der Klasse 3 geht eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 ccm einher. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 01.12.1954 erteilt, ist sogar die Klasse A2 inbegriffen.

Neue Führerschein-Regelung für Krafträder

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen - unter Auflagen.

Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen.

Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e.

Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren.

Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen.

Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden.

In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat.

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt.

Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden.

Die Motorradführerschein-Klassen im Überblick

Der Gedanke, schnell eine Spritztour auf 2 Rädern zu unternehmen und die Freiheit genießen, kann sehr verlockend sein.

Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt.

Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.

  • Mofa-Prüfbescheinigung: Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden.
  • Führerschein Klasse AM: Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen.
  • Führerschein Klasse A1: Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren.
  • Führerschein Klasse A2: Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.
  • Führerschein Klasse A: Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren.
  • Pkw-Führerschein Klasse B: Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18.

Wie viele Fahrstunden sind nötig?

Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung.

Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit.

Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren. Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten.

Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen.

Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind.

Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Gültigkeit der alten Führerscheinklasse 1a

Der Motorradführerschein der Klasse 1a, der seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird, bleibt weiterhin gültig. Zusätzlich können Sie mit der Kennziffer L landwirtschaftliche Geräte steuern.

Die genauen Berechtigungen hängen davon ab, ob Ihr Führerschein vor oder nach dem 1. Januar 1989 ausgestellt wurde.

Falls Sie einen 1a-Führerschein besitzen, bleibt dieser bis 2033 gültig. Danach müssen Sie ihn gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Tabelle: Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Klassen beim Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 in den neuen EU-Führerschein eingetragen werden und welche Schlüsselzahlen dabei relevant sind:

Klasse alt Erteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
3 vor dem 1.4.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

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