Motorradfahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist. Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Motorradführerscheine gibt es?
Überblick über die Motorradführerscheinklassen:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Mindestalter für Motorradführerscheine
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
- Führerscheinklasse AM: Mindestalter 16 Jahre.
Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann. Mit Einverständnis der Eltern kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.
Der Führerschein Klasse 1a
Der alte Führerschein der Klasse 1a gehörte lange Zeit zu diesen Einstiegsscheinen - bis er im Jahre 1999 aufgrund verschiedener Modifizierungen der Führerscheinklassen abgeschafft wurde. Doch welche Fahrzeuge dürfen mit einem alten Führerschein der Klasse 1a geführt werden? Was ist der Führerschein Klasse 1a?
Dieser alte Führerschein war früher eine Art Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Er ist auch weiterhin gültig. Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren? Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Achtung: Davon ist dringend abzuraten, weil dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG gilt. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Grundsätzlich ist der 1a-Führerschein ein Motorradführerschein - Sie bekommen dafür alle entsprechenden aktuellen Klassen. Es wird deutlich, dass der Zeitpunkt des Erwerbs der Klasse 1a von großer Bedeutung ist.
- Wurde Ihr Schein vor dem 1. Januar 1989 ausgestellt, dürfen Sie dank Schlüsselnummer L 175 landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge fahren, welche allerdings bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen.
Aufgrund der erweiternden Schlüsselzahlen ist es Besitzern der Führerscheinklasse 1a möglich, land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. In beiden Konstellationen erhalten Sie die Schlüsselzahl L 174. Mit dieser dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt. Ebenfalls erlaubt sind Kombinationen aus einer solchen Zugmaschine mit einachsigen Anhängern.
Umschreibung vom Führerschein: 1a wird zu diesen neuen Klassen
Die Füherscheinklasse 1a erlaubt die Fahrt mit Motorrädern aller Größen. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen wollen, stellt sich die Frage, welche neuen Klassen auf Ihrem zukünftigen Scheckkarten-Modell eingetragen werden. Grundsätzlich ist das abhängig davon, wann Sie den 1a-Führerschein erhalten haben. Zusammengefasst erhalten Sie je nach Zeitpunkt der Erteilung folgende neue Klassen:
- bei einer Erteilung der Führerscheinklasse 1a vor dem 01.01.1989 werden die neuen Klassen AM, A1, A2, A, L und zusätzlich die Schlüsselzahlen L174 und L175 eingetragen
- haben Sie den Führerschein mit 1a nach dem 01.01.1989 erhalten, bekommen Sie ebenfalls die Klassen AM, A1, A2, A, L, ergänzend aber nur die Schlüsselzahl L174
Die Schlüsselzahl L175 berechtigt Sie zur Fahrt mit landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, sowie zur Fahrt mit Kfz, die einen Hubraum bis zu 50 ccm aufweisen. Die Ergänzung L174 erlaubt hingegen die Fahrt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dürfen Sie dabei mit einem einachsigen Anhänger fahren, sofern Sie dann nicht schneller als 25 km/h werden.
Beachten Sie: Die Umschreibung des alten Führerscheins soll stufenweise bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin sind die alten Modelle noch gültig. Generell ist davon aber nur die Gültigkeit des Führerscheins als Dokument betroffen. Ihre erworbene Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ein Leben lang bestehen.
Besitzstandsschutz: alte Klasse 3
Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3? Das bedeutet, dass der Führerschein bis 1999 ausgestellt wurde. In diesem Fall dürfen Kleinkrafträder gefahren werden. Motorräder dürfen eine Geschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten.
Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden. Die Klasse 3 beinhaltet mehrere neue Klassen. Im Umtauschformular gibt es einiges zu beachten. Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.
Klasse 3: Was darf man fahren?
Für große Gespanne von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen (Züge bis 17,5 Tonnen mit Einachsanhänger bzw. 18,75 Tonnen mit Anhänger mit Tandemachse) zulässigem Gesamtgewicht müssen Sie ab Ihrem 50. Lebensjahr jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen beachten. Zum Vergleich: Wer heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwirbt, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1.4.1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen.
Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.
Welche Klassen im Kartenführerschein?
| Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|---|
| 3 | vor dem 1.4.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | *CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | *CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
| 3 | nach dem 31.12.1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | *CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.
Klasse 3 befristet: Was bedeutet das?
Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79. Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).
Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht. Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.
Erlaubnis für 7,5-Tonner unbefristet gültig
Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und Gespannen von bis zu 12 Tonnen zGM. Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.
B196: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen.
- Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.
- Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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