Motorradfahren mit Sozius: Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise

Es gibt Dinge, die machen zu zweit einfach mehr Spaß: Reisen, Konzerte, Kaffeetrinken - und auch Motorradfahren. Viele Fahrer und Fahrerinnen genießen es daher, einen Beifahrer dabei zu haben. Den sogenannten Sozius. Der Begriff Sozius kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Gefährte, Genosse, Teilnehmer“.

In Deutschland wird dieses Wort im Zusammenhang mit Fahrten auf dem Motorrad verwendet. Damit ist der Beifahrer gemeint. Häufig nimmt dieser hinter dem Fahrer Platz. Einige Motorräder verfügen sogar über einen Beiwagen, in welchem es sich der Sozius gemütlich machen kann. Grundsätzlich dürfen Sie einen Beifahrer mit einem normalen Motorrad mitnehmen.

Rechtliche Grundlagen für die Mitnahme von Beifahrern

Wer einen Sozius auf dem Motorrad mitnehmen möchte, muss ein Kraftrad mit einem Sitz für den Beifahrer besitzen. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.

Gibt es ein Mindestalter für Motorrad-Beifahrer?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend.

Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten.

Auch wenn es hier zunächst an einer Alters­be­grenzung fehlt, gibt es diesbe­züglich gleichwohl Bestim­mungen. Aus dieser geltenden Rechtslage lässt sich also schluss­folgern: Kinder über sieben Jahren dürfen dann auf dem Motorrad oder dem Moped mitfahren, wenn sie erstens in der Lage sind, sich festzu­halten und zweitens, wenn sie so groß sind, dass sie mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen.

Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. § 35a Abs. 9 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. 9 StVZO besondere Anforderungen. Sie beför­derten auf dem Kraft­rad ein Kind unter 7 Jahren, ob­wohl ein beson­derer Sitz bzw.

Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.

Eine Altersgrenze für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorroller gibt es nicht. Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.

Ob euer Kind alt genug ist, damit es bei einer Tour mitfahren kann, solltet ihr auch von den geplanten Geschwindigkeiten abhängig machen, die ihr fahren werdet. Eltern von sehr jungen Kindern sollten diese Fragen eher verneinen.

Sicherheitsausrüstung für Fahrer und Sozius

Für alle Beifahrer - egal welchen Alters - besteht selbst­ver­ständlich eine Helmpflicht. Generell gibt es keine Kleidungspflicht fürs Motorrad - ausgenommen der Schutzhelm. Dasselbe gilt für Beifahrerinnen und Beifahrer beim Motorrad.

Helmpflicht auch für Kind: Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.

Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Kinder brauchen entsprechend passende Kinderhelme. Inzwischen gibt es vielerorts - und sei es im Internet - eine Vielzahl an speziell für Kinder produzierte Schutz­kleidung. Angefangen bei Helmen über Jacken und Hosen bis hin zu Stiefeln und Handschuhen.

Motorradbekleidung für kleine Beifahrer: Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Vorbereitung und Fahrweise mit Sozius

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Motorradtour mit Kindern gut vorbereitet und eingeübt werden sollte. Neben der Ausstattung mit Schutzkleidung, Gegensprechanlage und ggfls. Motorradkindersitz ist auch die Besprechung der Verhaltensweisen wichtig.

Das Motorrad anpassen

Auch das Motorrad muss zum Mitnehmen eines Kindes geeignet sein - und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst ist es entscheidend, dass die Mitnahme eines Sozius überhaupt gestattet ist. Angenommen ein Bike ist nur für eine Person ausgelegt, so erübrigt sich der Rest. Darf ein Sozius mitgenommen werden, ist speziell beim Fahren mit Kindern zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind.

Sind Sie mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs, ändert sich das Fahrverhalten des Bikes. Durch das zusätzliche Gewicht wird die Achslastverteilung beeinflusst. Das fällt insbesondere dann auf, wenn Sie sich in einer Kurve befinden. Diese können Sie nicht so eng befahren wie ohne Mitfahrer auf dem Motorrad. Damit ein erhöhter Abrieb vermieden wird, sollten Sie den Reifendruck um jeweils 0,2 bar erhöhen.

Vor allem im Heck müssen Federvorspannung und - sofern einstellbar - die Dämpfung erhöht werden. Eine Erhöhung des Reifendrucks ist ebenfalls nötig.

Kommunikation ist der Schlüssel

Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind (z.B. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist.

Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Möglicherweise solltest du dir ein Bluetooth-Kommunikationssystem anschaffen. So können sich Fahrer und Beifahrer jederzeit unterhalten, was die Kommunikation vereinfacht und Touren insgesamt angenehmer macht.

Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.

Die richtige Fahrweise

Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.

Vertrauen ist wichtig - nicht nur in einer Partnerschaft, sondern auch bei der Beifahrer-Beziehung. Ihr Motorrad-Sozius verlässt sich darauf, dass Sie das Motorrad unter Kontrolle haben und keine riskanten Manöver fahren. Vermeiden Sie zudem ruckartige Beschleunigungs- und Bremsaktionen.

Wichtig: Sind Sie zum ersten Mal mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs, sollten Sie nicht gleiche eine große Strecke zurücklegen. Vor allem bei längeren Touren sollten Sie nicht nur die Etappenlänge vor Fahrtbeginn absprechen. Wer keine Helmsprechanlage besitzt, kann auch mit zuvor vereinbarten Zeichen (z.B.

Verhalten des Sozius während der Fahrt

Abschließend wollen wir nun klären, wie sich der Sozius während der Fahrt verhalten sollte. Wichtig ist, dass Sie sich als Motorrad-Beifahrer am Fahrer festhalten. So bilden Sie mit diesem eine Einheit. Beim Bremsvorgang sollten Sie sich mit Ihren Händen, sofern möglich, am Tank abstützen.

Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Nur wenn Fahrer und Sozius eine Einheit bilden, kommt es zu einem echten Fahrerlebnis. Der Sozius umfasst hierzu am besten die Taille des Fahrers, damit beim Beschleunigen und auch während der Fahrt enger Kontakt besteht. Beim Bremsen stützen sich die Hände des Beifahrers - falls möglich - am Tank ab.

Sitzen Sie aufrecht und locker auf dem Motorrad. Agieren Sie als Mitfahrer oder Mitfahrerin gemeinsam mit dem Fahrer und der Fahrerin. Vermeiden Sie abrupte Bewegungen. Diese können den Fahrer oder die Fahrerin verunsichern. Halten Sie sich außerdem an der Taille fest und nicht am Gepäckträger.

Der Blick des Mitfahrenden über die Schulter des Fahrers verhindert das Zusammenschlagen der Helme und führt automatisch zur richtigen Haltung bei der Kurvenfahrt in Schräglage. Dabei muss der Sozius immer über die Fahrerschulter blicken, die sich zur Innenseite der Kurve neigt. Wichtigste Regel für Mitfahrer: Bei Schräglage nie dagegen legen, das kann bis zum Sturz führen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Motorradfahren im Ausland mit Kindern

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Fazit

Zusammen­fassend lässt sich also festhalten: Es ist weniger eine rechtliche als vielmehr eine Gewissensfrage der Eltern, die mit sich ausmachen müssen, ob es eine gute Idee ist, Kinder auf dem Motorrad oder dem Moped mitzunehmen. Bei Mopeds gilt in aller Regel eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 45 km/h, hier lassen sich mögliche Folgen eher abschätzen. mit über 100 Sachen auf der Autobahn mit dem Kind?

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