Altes Motorrad neu zulassen: Voraussetzungen und wichtige Informationen

Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Was Sie für eine Oldtimer-Zulassung benötigen

Um Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, sind einige Unterlagen erforderlich. Zunächst muss ein Gutachten erstellt werden. Außerdem benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Wenn diese nicht vorliegen, müssen Sie sie zunächst neu beantragen.

Anmeldung als historisches Fahrzeug

Für die Anmeldung als historisches Fahrzeug wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts. Dort laden Sie einen Antrag auf Kfz-Zulassung herunter, füllen diesen aus und vereinbaren einen Termin, zu dem Sie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen mitbringen.

Das H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder

Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H.

Vorteile des H-Kennzeichens

Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen.

  • Die Erstzulassung des Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben.
  • Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen.
  • Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.

Oldtimer-Gutachten

Ihr altes Motorrad erfüllt diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich.

Die Zulassung eines Motorrads mit H-Kennzeichen

Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig. Sie benötigen unter anderem die Betriebserlaubnis oder alternativ einen Nachweis über die Einhaltung der Bau- bzw. Betriebserlaubnis.

Das H-Kennzeichen für das Motorrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.

Für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder benötigen Sie das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.

Unterschied zwischen Oldtimer und Youngtimer

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Häufige Fragen zur Oldtimer-Zulassung

Ab wann kann man ein Auto als Oldtimer anmelden?

Ausschlaggebend ist nicht das Baujahr, sondern das Jahr der Erstzulassung der betreffenden Fahrzeuge. Um ein historisches Fahrzeug anmelden zu können, muss das Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen.

Was brauche ich für eine Oldtimer-Zulassung?

Um Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, sind einige Unterlagen erforderlich. Zunächst muss ein Gutachten erstellt werden. Außerdem benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Wenn diese nicht vorliegen, müssen Sie sie zunächst neu beantragen.

Wie melde ich mein Auto als Oldtimer an?

Für die Anmeldung als historisches Fahrzeug wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts. Dort laden Sie einen Antrag auf Kfz-Zulassung herunter, füllen diesen aus und vereinbaren einen Termin, zu dem Sie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen mitbringen.

Oldtimer anmelden ohne Papiere

Bei vielen historischen Fahrzeugen kommt es vor, dass die Fahrzeugpapiere über die Jahre verschwunden sind. Da Sie sich bei der Zulassung zum Oldtimer aber als Verfügungsberechtigter ausweisen müssen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Wenn dieser fehlt, können Sie Ihre Berechtigung etwa mit dem Kaufvertrag und Original-Rechnungen nachweisen. Es kann erforderlich sein, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere abzugeben.

Verfügungsberechtigung nachweisen

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist.

Verfahren bei fehlenden Papieren

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird.

Kosten der Oldtimer-Zulassung

Bei der Zulassung Ihres Kfz als Oldtimer müssen Sie mit einigen Kosten rechnen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für das Oldtimer-Gutachten müssen Sie zwischen 150 und 500 Euro aufbringen. Eine gültige Hauptuntersuchung muss ebenfalls vorgelegt werden, die mit ca. 100 Euro zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Anmeldegebühr von ca. 40 Euro und die Kosten für die Prägung neuer Kennzeichen von ca.

Motorradzulassung: Benötigte Dokumente

Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab. Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.

Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.

Gebühren für die Motorradzulassung

Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Weitere Tipps

  • Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
  • Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich.
  • Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.
  • Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
  • Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
Kostenübersicht für die Motorradzulassung (ungefähre Angaben)
Vorgang Kosten (ca.)
Neuzulassung ABE 1 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik)
Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks Variabel
Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel Variabel
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel Variabel
Saisonkennzeichen Variabel

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