Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes werden in Deutschland mit einem Kennzeichen ausgestattet, welches sich am Fahrzeugheck befinden muss. Wie ein Nummernschild am Motorrad anzubringen ist und welche Regelungen diesbezüglich gelten, lesen Sie hier.
Allgemeine Vorschriften für Kennzeichen
Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besagt:
- (1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.
- (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
- (3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde.
- (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Spezifische Anforderungen an Motorradkennzeichen
Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Wie klein dürfen Sie sein? In welchem Winkel oder Höhe sind sie anzubringen? Welche Bestimmungen gibt es beim Motorrad für eine Kennzeichenhalterung?
Größe von Motorradkennzeichen
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.
Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Die Größe bei einem Nummernschild hat sich geändert. Wer ein eher kleineres Kennzeichen bevorzugt, darf dieses jetzt gegen ein kleines Schild austauschen. Gerade diejenigen waren bis dato im Nachteil, die keine kurzen Kombinationen vorweisen konnten. Für alle anderen galt weiterhin das sogenannte „Kuchenblech“ oder „Backblech“, wie das Kennzeichen in Motorradkreisen liebevoll genannt wurde.
Anbringungswinkel und Höhe
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.
Motorradkennzeichen Regelung:
- Unterkante Kennzeichen min. 200 mm über der Fahrbahn
- Oberkante Kennzeichen max. 1500 mm über der Fahrbahn
- Kennzeichen muss aus jedem Winkel voll erkennbar sein
- 30 Grad nach oben
- 5 Grad nach unten
- 30 Grad seitlich
- Neigung des Kennzeichens: Oberkante max. 30 Grad nach vorne und Unterkante max. 15 nach vorne
Zudem ist es natürlich Pflicht, dass das Kennzeichen gut beleuchtet ist, dafür auch einmal etwas positives, es besteht keine Eintragungspflicht, anders wie bei nachträglich angebauten Teilen.
Fehlt die Beleuchtung von einem Motorradkennzeichen gibt es keine TÜV - Plakette, es sei denn, die Kennzeichen verfügen seitens des Herstellers über eine zugelassene und bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte.
Kennzeichenhalterung
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Generell ist die Anbringung von einer Motorradkennzeichen Halterung vom Gesetzgeber eher vernachlässigt worden und somit unterliegt es keiner genauen Anweisung wie eine Halterung zu befestigen ist. Grundsätzlich kann also der Fahrer selber entscheiden, wie er seine Halterung abringen möchte. Aber auch, wenn es keine spezielle Regelung gibt, sind die Halter an einfache Grundlagen gebunden.
Eine der Grundlagen besagt, ein Kennzeichen sollte nie über scharfe Kanten verfügen. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch äußerst logisch. Diejenigen, die sich für dieses Thema interessieren, können es in der StVZO unter § 30c nachlesen.
Kennzeichenhalter sind für einen Motorradfahrer ein nicht ganz unwichtiges Thema, denn schließlich soll das Schild nicht gleich bei der nächsten Fahrt verloren gehen. Gerade wer von seinem „Kuchenblech“ auf ein kleines Kennzeichen umstiegen möchte, kommt um eine Überlegung nicht herum.
Das Non plus Ultra ist hierbei, dass die Halterung passt und ordnungsgemäß angebracht werden kann. Das Angebot reicht von einem seitlichen Kennzeichenhalter für einen Chopper, über maßgefertigte Halterungen bis hin zum gesamten Heckumbau für Nakedbikes oder Sportmaschinen.
Darauf ist bei einer Halterung zu achten
Damit der Kennzeichenhalter länger als eine Saison durchhält, sollte der Halter etwas Langlebiges auswählen. Hierunter fällt zum Beispiel eine doppelte UV - Beschichtung. Weiterhin muss es sich um ein robustes und wetterbeständiges Material handeln, hart PVC ist vorzuziehen. Beim Kauf sollte der Besitzer auf folgendes achten, was im Lieferumfang unbedingt vorhanden sein sollte:
- zweiteilige Kennzeichenhalterung
- Grundplatte, Rahmen und ein Demontageschlüssel
- optimiertes Loch Bild
Kennzeichen befestigen - so geht es ganz einfach
Kennzeichen plus Kennzeichenhalterungen befestigen ist nicht unbedingt eine Sache für den Fachmann. Auch der einfache Biker sollte in der Lage sein, sein Nummernschild sicher und fest anzubringen.
Um dieses Unterfangen zu vollbringen sind nur wenige Schritte nötig und auch der Zeitaufwand hält sich bei etwas Geschicklichkeit in Grenzen. Die einzelnen Schritte der Anbringung:
- der Kennzeichenhalter sollte über einen verstellbaren Neigungswinkel verfügen, falls keine passende Halterung vorhanden ist.
- Kennzeichenhalterung anschrauben: bei dieser Tätigkeit ist darauf zu achten, dass die Unterkante des eigentlichen Kennzeichens mindestens 30 Zentimeter oberhalb des Bodens liegt. Die Oberkante darf dabei jedoch lediglich maximal 120 Zentimeter hoch sein.
- Wichtig: Kennzeichen darf nicht weiter als 30 Grad senkrecht geneigt sein!
- einige wenige Zulassungsstellen schreiben spezielle Halterungen für Motorräder vor. Vor der Anbringung aus diesem Grund bitte Informationen einholen.
Kosten für Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.
Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten.
Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Mit welchen weiteren Kosten Sie beim Motorradkennzeichen rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Wunschkennzeichen
Ein Wunschkennzeichen an einem Motorrad kann ein echter Hingucker oder aber ein cleverer Insider sein. Damit möglichst schnell die Straßen unsicher gemacht werden können, lässt sich das Wunschkennzeichen online reservieren.
Vorteile eines Wunschkennzeichens:
- Einzigartigkeit: Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es dem Fahrzeugbesitzer, ein individuelles Kennzeichen mit persönlicher Bedeutung auszuwählen. Dieses kann aus verschiedenen besonderen Buchstaben- und Zahlenkombinationen bestehen.
- Wiedererkennungswert: Ein individuelles Wunschkennzeichen kann dazu beitragen, dass das Motorrad leichter erkennbar ist und im Gedächtnis bleibt.
- Ästhetik: Ein Wunschkennzeichen bietet die Möglichkeit, ein Nummernschild auszuwählen, das nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, lustig oder ganz einfach originell ist.
- Persönlicher Ausdruck: Ein individuelles Wunschkennzeichen ermöglicht es dem Fahrzeugbesitzer, seine Persönlichkeit, Interessen oder Hobbys zum Ausdruck zu bringen.
Vorbereitung und Reinigung des Kennzeichens
Hält man das eigene Wunschkennzeichen oder auch ein Standard-Kennzeichen endlich in den Händen, steht die korrekte Installation an. Bevor man jedoch mit der Montage des Kennzeichens am Motorrad beginnt, ist es wichtig, eine gründliche Vorbereitung durchzuführen. Zunächst sollte man sicherstellen, dass alle notwendigen Werkzeuge und Materialien parat liegen. Nur so lässt sich die Montage reibungslos durchführen.
Zu den wichtigsten Werkzeugen und Materialien zählen zum Beispiel Schraubendreher, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben und gegebenenfalls spezielle Halterungen für das Kennzeichen. Weiterhin ist es ratsam, das Kennzeichen vor der Montage gründlich zu reinigen. Es sollte frei von Schmutz, Öl und anderen Verunreinigungen sein.
Hinweis: In der Regel lassen sich Motorradkennzeichen mit kleinem Aufwand selbst montieren.
Die Reinigung des Kennzeichens vor der Montage am Motorrad ist ein wichtiger Schritt, der oft vergessen wird. Dennoch ist er entscheidend für ein ästhetisches Ergebnis.
Reinigungstipps:
- Reinigung mit warmem Wasser: Das Reinigen des Kennzeichens beginnt mit warmem Seifenwasser und einem Schwamm oder einem weichen Tuch.
- Vermeiden von scharfen Reinigungsmitteln: Scharfe Reinigungsmittel oder Chemikalien sollten vermieden werden, da sie die Oberfläche des Kennzeichens beschädigen können.
- Entfernen von hartnäckigen Flecken: Bei hartnäckigen Flecken auf dem Kennzeichen kann ein spezieller Reiniger für Autokennzeichen oder eine Mischung aus Wasser und Essig verwendet werden.
- Gründliches Trocknen des Kennzeichens: Nach der Reinigung des Kennzeichens ist es wichtig, es gründlich zu trocknen, um Wasserspuren zu vermeiden. Ein weiches Tuch oder ein Lappen kann verwendet werden, um das Kennzeichen abzureiben und sicherzustellen, dass es vollständig trocken ist.
Die Reinigung des Kennzeichens vor der Montage trägt nicht nur zur Ästhetik bei. Vielmehr stellt sie auch sicher, dass das Kennzeichen richtig angebracht werden kann und eine klare Lesbarkeit gewährleistet ist. Für die Reinigung des Kennzeichens sollte man vor dem Anbringen daher ein paar Minuten einplanen.
Auch zwischendurch sollten normale Kennzeichen und Wunschkennzeichen immer mal wieder gereinigt werden. Vor allem im Herbst und Winter ist dies häufiger nötig als in der warmen Jahreszeit. Bei sichtbaren Verschmutzungen sollte das Kennzeichen schnellstmöglich gesäubert werden.
Seitliche Kennzeichen: Zulässigkeit und Einschränkungen
Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist.
Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.
Schauen wir es uns an: Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.
Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).
Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.
Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind. Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.
Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.
Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor.
Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor. Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht.
Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.
Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.
Saisonkennzeichen
Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden.
Gerade Saisonkennzeichen sind für Halter von Motorrädern interessant, hier zählt der Sparfaktor zu den wichtigsten Gründen. Wie lange der Zeitraum für das Saisonkennzeichen ausfällt, wird vom Halter festgelegt. Das Angro der Fahrer entscheidet sich für einen Zeitraum zwischen März und Ende Oktober. Die Gültigkeit kann jedoch je nach Ermessen festgelegt werden.
Allerdings sind einige Vorgaben zu beachten:
- möglicher Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten
- innerhalb dieses Zeitraumes sind Unterbrechungen nicht möglich.
- keine Verwendung zwischen April und Mai
- keine Verwendung September und Oktober
- soll der Gültigkeitsraum geändert werden (verkürzen, verlängern), muss ein neues Kennzeichen beantragt werden
Versicherungsprämien sinken, wenn ein Saisonkennzeichen länger als lediglich 6 Monate genutzt wird. Versicherungsgesellschaften belohnen in der Regel erst nach einem halben Jahr unfallfreies Fahren. Danach vergeben viele Versicherungen einen günstigeren Schadensfreiheitsrabatt. Einen Schutz gegen eine Kostensteigerung gibt es dennoch nicht, denn ist das Motorrad in einen Unfall involviert, wird trotzdem hochgestuft.
Wechselkennzeichen
Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.
Bußgelder bei Verstößen
Wenn ein Motorradkennzeichen gänzlich fehlt, nicht ordnungsgemäß sitzt oder keine Plakette aufweist, kann ein Halter mit folgenden Maßnahmen rechnen.
Bußgeldtabelle zu § 10 FZV:
| Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe in Euro |
|---|---|---|
| 810100 | amtliches Kennzeichen fehlt | 10 |
| 810112 | ordnungswidriger Zustand | 10 |
| 810118 | Kennzeichenbeleuchtung defekt | 10 |
| 810600 | Fahren ohne Kennzeichen | 60 |
| 810618 | Fahren mit verdecktem Kennzeichen | 65 |
Motorradkennzeichenwechsel bei Umzug
Inzwischen ist es bundesweit möglich, sein Motorradkennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Allerdings erspart es nicht den Gang zur Zulassungsstelle.
Welche Unterlagen sind hierzu nötig?
Bei der Zulassungsstelle selber bekommt der Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, worin sich die aktuellen Daten befinden. Die alte Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich. Weiterhin müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- HU - Bescheinigung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
- SEPA - Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Kennzeichen
Bevor die gesamte Prozedur geschieht, prüfen Mitarbeiter, ob ein Verzug von Steuer oder anderen Gebühren vorliegt. Bei einem Rückstand von über 30 Euro, wird die Zulassung verweigert. Sollte es sich um einen Betrag unter dieser Summe handeln, entscheidet die Zulassungsstelle, ob der Antrag gewährt wird. Die Ummeldung kostet eine geringe Gebühr, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfällt.
Verwandte Beiträge:
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- 5-Tages-Kennzeichen Motorrad: Antrag, Kosten & Infos
- Moped Kennzeichen verloren? So geht's weiter!
- Ultimativer Wartungsplan & Technische Details zur Ducati Monster 1100 EVO – So bleibt dein Bike in Topform!
- Fahrradhelm Erwachsene: Sicherheit & Komfort im Test - Top Modelle 2024
Kommentar schreiben