Motorrad anmelden: Voraussetzungen, Dokumente und Kosten

Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Ablauf ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Voraussetzungen für die Motorradzulassung

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Erforderliche Dokumente

Sie müssen z. B. einen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen, wenn Sie Ihr Motorrad zulassen. Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung. Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II, um die Verfügungsberechtigung nachzuweisen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • TÜV-Bescheinigung (bei gebrauchten oder abgemeldeten Motorrädern)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) (bei gebrauchten oder abgemeldeten Motorrädern)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen.

Motorrad ohne Papiere zulassen

Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen - auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet. Fehlen diese Papiere, können Sie einen Antrag auf deren Neubeschaffung stellen. Seit 2007 ist es nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuholen. In manchen Fällen prüft die Zulassungsbehörde jedoch selbst, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist. Zudem wird in solchen Fällen ein Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt durchgeführt, um eventuelle Rechte Dritter zu klären.

Motorrad ohne Führerschein zulassen

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen. In Deutschland können Jugendliche ab 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Damit dürfen sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Kosten der Motorradzulassung

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu kommen ggf. Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Wollen Sie für Ihr Auto ein Wunschkennzeichen beantragen? Dann kommen zur Autoanmeldung und den Kosten noch weitere Ausgaben hinzu. Die Behörde verlangt in diesem Fall neben den Kfz-Zulassungsgebühren zusätzlich 10,20 Euro. Wollen Sie das Auto so anmelden, kommen Kosten in Höhe von 15 Euro auf Sie zu, die zusätzlich zu bezahlen sind. Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten.

Zusätzliche Kosten können entstehen für:

  • Wunschkennzeichen
  • Kennzeichenschilder
  • Eventuelle Gebühren für die Neubeschaffung von Papieren

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde. Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat). Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR.

Voraussetzungen für die Online-Zulassung:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
  • Konto der BundID
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

Ablauf der Online-Zulassung:

  1. Anmeldung über ein Bürgerkonto mit Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat).
  2. Hochladen der erforderlichen Dokumente und Daten.
  3. Internetbasierte Prüfung des Vorgangs.
  4. Automatisierte Zulassung bei Vorliegen aller Voraussetzungen.
  5. Abruf eines vorläufigen Zulassungsnachweises zum Ausdrucken und Mitführen im Fahrzeug.
  6. Anbringen der Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten am Fahrzeug.

Ummeldung eines Motorrads

Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen Fällen muss das Auto umgemeldet werden. Das müssen Sie dabei beachten. Die Ummeldung ist teilweise auch online möglich. Das alte Kennzeichen kann oft behalten werden. Wer nicht ummeldet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung infolge eines Halterwechsels handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Erforderliche Dokumente für die Ummeldung:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei einem Halterwechsel benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief).

Kosten für die Fahrzeug-Umschreibung

Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro. Für neue Kennzeichen - falls erforderlich - müssen Sie zusätzlich rund 25 Euro einkalkulieren.

Das Ummelden muss unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen.

Stilllegung eines Motorrads

Auch, wenn Sie ein Kfz stilllegen, müssen Sie es abmelden. Im Zuge dessen, sorgen die Sachbearbeiter in der Behörde dafür, dass das Kennzeichen ungültig gemacht wird, indem zum Beispiel die angebrachten Plaketten abmontiert werden.

Saisonkennzeichen

Da sie auf gutes Wetter angewiesen sind, handelt es sich in der Regel um die Zeit zwischen März und Oktober. Muss in diesem Fall jedes Jahr wieder eine Anmeldegebühr für das Kfz entrichtet werden? Nein. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist dies beim Saisonkennzeichen nicht nötig.

Zusammenfassung der Kosten

Vorgang Kosten (ungefähre Angaben)
Neuzulassung ab 27,60 EUR
Wunschkennzeichen ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR
Ummeldung/Umschreibung ab 19,90 EUR
Wiederzulassung ab 12,40 EUR
Außerbetriebsetzung ab 7,80 EUR
Änderung des Namens oder der technischen Daten ab 11,00 EUR

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0