Fahrräder mit elektrischem Antrieb erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wurden in Deutschland bereits über drei Millionen Elektrofahrräder verkauft. Wer sein E-Bike für den Fall eines Diebstahls und gegen Vandalismus versichern möchte, kann hierfür eine eigene E-Bike-Versicherung abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Ein E-Bike ist mit einem Elektromofa vergleichbar. Das ist der Unterschied zu einer anderen Art von Elektrofahrrad, dem Pedelec. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Pedelec jedoch nicht durchgesetzt. Dieses wird häufig fälschlicherweise auch als E-Bike bezeichnet.
Ein E-Bike ist ab 6 km/h zulassungspflichtig und gilt dann als Kleinkraftrad. E-Bikes dürfen innerorts nur auf Radwegen gefahren werden, die mit dem entsprechenden Zusatzschild „Mofas frei” gekennzeichnet sind.
Wichtig: E-Bikes dürfen in Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, nicht gefahren werden - Pedelecs dagegen schon. Kinder bis sieben Jahre dürfen in geeigneten Kindersitzen - ebenso wie auf allen anderen Zweirädern - auf E-Bikes mitgenommen werden.
Rechtliche Aspekte und Vorschriften
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.
Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten zu können.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.
Hier besteht Helmpflicht: Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.
Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Pedelec mit mind. S-Pedelec mit mind. Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
Verschiedene Versicherungsoptionen für E-Bikes
Es gibt zahlreiche Anbieter von E-Bike-Versicherungen, die unterschiedliche Leistungen und Tarife anbieten. Hier ein Überblick über einige Optionen:
- FahrSicherung: Umfassende Fahrradversicherung für jedes Bike, inklusive Diebstahl, Unfälle, Vandalismus und Verschleiß.
- Ammerländer Versicherung: Schützt Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro, inklusive Neuwertentschädigung und Pannenhilfe.
- Krist: Vollkasko-Versicherung, die Diebstahl, Stürze, Unfälle und Teilediebstahl abdeckt, auch für Carbon-Rahmen.
- Schutzklick: Partnerversicherung der Allianz, die Diebstahl, Teilediebstahl, Unfallschäden und Vandalismus umfasst.
- OnlineVersicherung.de: Günstiger Tarif, der Diebstahl, Vandalismus, Sturz- und Unfallschäden sowie Reparaturkosten abdeckt.
- ENRA: Bietet Diebstahlschutz, Vollkasko und Reparaturschutz, inklusive Pick-Up-Service und Zuschuss zum Neukauf.
- Wertgarantie: Umfassender Schutz bei Unfallschäden, Sturzschäden, unsachgemäßer Handhabung, Verschleiß und Vandalismus.
- ARAG: Reiner Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung, der rund um die Uhr in Deutschland gilt.
Worauf Sie bei einer E-Bike Versicherung achten sollten
Die Vergleiche von Stiftung Warentest und Finanztest zeigen: eine Fahrradversicherung musst nicht teuer sein. Einen reinen Diebstahlschutz gibt es schon für durchschnittlich 20 bis 30 Euro im Jahr. Manche Versicherungen sind noch günstiger, wenn es sich um eine Option zur Hausratversicherung handelt. Im Kernpunkt steht der Diebstahlschutz. Dieser ist bei der Hausrat nämlich beschränkt und sollte unabhängig vom Ort und von der Zeit gelten. Solche Bedingungen decken die meisten Fahrradversicherungen ab.
Trotzdem gibt es eine große Preisspanne. Hier kommt es auf einen geschulten Blick an. Welche Leistungen brauchst du wirklich? Die Fahrradversicherung deckt nämlich deutlich mehr als den Diebstahl ab. Wichtig ist hierbei der Teilediebstahl für alle fest verbauten Teile oder gar den Helm. Der Preis wird aber noch vom Wohnort und vom Wert des Rades bestimmt. Manche Gesellschaften machen einen wirklich großen Unterschied zwischen den Wohnorten und vergleichen mit dem Diebstahlrisiko.
Zusammengefasst kommt es auf folgende Punkte an:
- Diebstahlschutz: Achten Sie auf die Vorgaben des Anbieters, ob Sie ein spezielles Schloss benötigen und wie Sie Ihr Rad unterwegs sichern müssen.
- Deckungssumme: Die Deckungssumme ist meist stark begrenzt (bis zu 10.000 Euro). Außerdem können oft nur neue Fahrräder mit einem Mindestalter bis 6 Monaten versichert werden. Ältere oder gebrauchte Modelle bekommen keinen Schutz.
- Erweiterter Leistungsumfang: Übernimmt auch den Unfallschutz, Vandalismus oder den Schutz nach Stürzen. So brauchen Sie keine Kosten übernehmen, wenn ein Unfall ohne andere Beteiligte entsteht.
Zusätzlicher Rechtsschutz
Neben den spezifischen E-Bike-Versicherungen kann auch ein allgemeiner Rechtsschutz sinnvoll sein. Die ARAG bietet beispielsweise einen Komfort-Schutz an, der folgende Leistungen umfasst:
- Rechtsschutz im Vertrags- u.
- Anti Stalking-Rechtsschutz im Job
- Beratungsrechtsschutz zur Altersrente
- Beratungsrechtsschutz zur Pension
- Rechtsschutz als Arbeitgeber für private Haushaltshilfen u.
- Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Immobilien in Deutschland und einer im europäischen Ausland für Mieter u.
- Planfestst.- u. Verkehrsrechtsschutz Komfort
- Rechtsschutz im Vertrags- u.
Dieser Rechtsschutz kann bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem E-Bike, beispielsweise bei Kaufverträgen oder Verkehrsunfällen, hilfreich sein.
Fazit
Eine E-Bike-Versicherung ist eine sinnvolle Investition, um Ihr wertvolles Elektrofahrrad vor Diebstahl, Beschädigung und anderen Risiken zu schützen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
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