Die Hauptuntersuchung (HU) ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Ihr Motorrad durch. Mit der regelmäßigen Prüfung Ihres Motorrads durch TÜV Rheinland gewinnen Sie das Plus an Sicherheit und leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt.
Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Hauptuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (bekannt als Abgasuntersuchung Kraftrad, abgekürzt AUK) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§29 StVZO) vorschreibt.
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)
Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.
Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.
Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung - kurz ASU - eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung findet zugleich bei der Hauptuntersuchung gem. §29 der StVZO statt. Die Hauptuntersuchung gilt nur als bestanden, wenn die Abgasuntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Abgasuntersuchung: Ab wann ist sie notwendig?
In der Regel müssen Autos, Motorräder und Wohnmobile alle 2 Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung auch zur Abgasuntersuchung. Neuwagen müssen allerdings erst 36 Monate nach der Erstzulassung zur Abgasuntersuchung. Anschließend gilt für sie ebenfalls die 2-Jahres-Frist. Für Wohnmobile und Motorräder gilt diese Ausnahme übrigens nicht. Diese Kfz müssen schon früher untersucht werden.
Ausnahmen von der Abgasuntersuchung
Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.
Fälligkeit der HU und AU
HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes. Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Fällt Ihr nächster Termin für eine Hauptuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, können Sie die Untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben.
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).
Termin überzogen?
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung versäumt, werden die Prüfer bei der nächsten in der Regel viel strenger sein und somit erhöht sich zum einen die Kosten, zum anderen ist es auch möglich, dass Sie durchfallen.
Ablesen der Fälligkeit
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AUK fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette (HU-Prüfplakette) auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z.B. 2021) der nächsten Hauptuntersuchung und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z.B. Dezember).
Vorbereitung auf die HU
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt.
Mit unserer Checkliste können Sie Ihr Motorrad schon vor Ihrem HU-Termin bei TÜV Rheinland überprüfen. Sollten Sie Mängel feststellen, können Sie sie rechtzeitig beheben und vermeiden eine zusätzliche Nachuntersuchung Ihres Kraftrades.
Unsere Technik-Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr Krad nach längerer Pause zu überprüfen.
Prüfpunkte der Motorrad-HU
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.
Als Bestandteil der Hauptuntersuchung werden Achsen, Räder und Antrieb, lichttechnischen Einrichtungen, Bremsanlage, Fahrgestell und Rahmen auf Mängel untersucht.
Neben den üblichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugschein muss ein gut lesbares Kennzeichen befestigt sein und der Tacho sowie elektrische Leitungen keine Beschädigungen aufweisen.
Alle Leuchten, Kontrollleuchten und sämtliche Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht beanstandet werden. Die Reifengröße und die Bezeichnung müssen die gleichen Daten wie in den Fahrzeugpapieren aufweisen. Der Motor und das Getriebe nebst Federbeine und Gabelrohre müssen dicht sein.
Keine Beschädigungen der Felgen und Reifen sowie die erforderliche Profiltiefe müssen vorliegen. Kette, Kettenrad und Ritzel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
Dokumente für die HU
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ihres Krads mit zur Hauptuntersuchung. Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.
Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile? Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?
Mängelklassen bei der HU
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
| Einstufung | Definition |
|---|---|
| HW - Hinweise | Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt. |
| GM - Geringe Mängel | Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist. |
| EM - Erhebliche Mängel | Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt. |
| VM - Gefährliche Mängel | Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. |
| VU - Verkehrsunsicher | Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. |
Nachprüfung bei Mängeln
Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine komplett neue HU gemacht werden.
Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
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