In der Garage wandert der Blick über verschiedene Motorräder und deren Kennzeichen. Ist schon wieder Zeit für den TÜV Motorrad Check? Moment mal - ist der Oktober 2024 wirklich schon vorbei?
Am dritten Motorrad von links zeigt der bunte Stempel auf dem Kennzeichen, dass der „TÜV fällig“ ist. Die Hauptuntersuchung Motorrad stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Früher hatte der TÜV das Monopol für diese Abnahme, daher ist die Rede vom „TÜV fällig“ geblieben. Heute dürfen auch DEKRA, GTÜ und KÜS diese Untersuchung durchführen.
Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung. Neben dem Stempel im Fahrzeugschein gibt die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen Auskunft über die nächste Fälligkeit der HU.
Die Farbe und Zahl in der Mitte geben Auskunft über das Jahr, die Zahl in der Senkrechten über den fälligen Monat. So ist selbst während der Fahrt zu erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss.
Die Vorbereitung auf die Motorrad HU
Die Prüfungen vom TÜV am Motorrad sind nichts, wovor man Angst haben müsste. Tatsächlich muss nur jedes zehnte Fahrzeug zur TÜV Motorrad Nachprüfung - eine Quote, von der viele Autofahrer nur träumen können. Am Prüfinstitut angekommen, heißt es ohne Termin oft: Warten.
Profitipp: Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte gegen Monatsende zur Prüfstelle fahren. Am Monatsanfang herrscht oft mehr Betrieb, da viele das volle HU Motorrad Intervall von 24 Monaten der Prüfplakette nutzen wollen. Wer spät im Monat zur Untersuchung fährt, spart sich dafür meist Wartezeit.
Ist man an der Reihe, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an. Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden.
Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Dieser Punkt lässt sich vorab leider nicht prüfen - ist für ein normal laufendes Motorrad ohne Tuning im Ansaug- oder Abgasbereich aber normal auch kein Problem. Ergebnis: Bestanden.
Der Ablauf der Motorrad HU
Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch.
Wichtig: Die Fahrgestellnummer am Rahmen muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen - also den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unbedingt zur Motorradprüfung HU mitbringen. Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein.
Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU, konkret ob Gabel und Federbein dicht sind und die Reifen den Vorgaben entsprechen: Die Reifengröße muss im Fahrzeugschein vermerkt und für das Modell freigegeben sein.
Auch die Profiltiefe ist entscheidend - in Deutschland muss das Reifenprofil für die Motorrad HU mindestens 1,6 mm aufweisen - und der Reifen darf keine Risse oder andere Schäden haben.
Nächster Schritt: Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen. Der TÜV kontrolliert alle Lichter am Motorrad. Auch müssen alle Kontrolllampen funktionieren, da häufig kleine Lichter wie Tachobeleuchtung und Kennzeichenbeleuchtung unauffällig ausfallen. Wenn Abblend- und Fernlicht korrekt eingestellt sind, die Hupe funktioniert und Scheinwerfer und Reflektoren intakt sind, geht es zur Lenkungsprüfung.
Die Lenkung muss leichtgängig sein und darf keine Rastpunkte haben - diese deuten auf ein verschlissenes Lenkkopflager hin. Als Nächstes wird der Notaus- oder Kill-Schalter geprüft, und in diesem Zuge auch der Seitenständerschalter.
Ist der Seitenständer ausgeklappt und wird ein Gang eingelegt, muss der Motor sofort ausgehen. Eine Ausnahme bilden ältere Ducati- und Harley-Davidson-Modelle. Hier klappt der Seitenständer von alleine ein, somit ist kein Seitenständerschalter verbaut. Wird bei laufendem Motor der Gang nun reingedrückt, fällt die Maschine beim Ruck vorwärts um.
Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe. Der Bremsenbelag sollte zur HU vorn und hinten ausreichend Materialstärke aufweisen und die Bremsscheiben müssen frei von Rissen und Riefen sein. In den Ausgleichsbehältern sollte genug Bremsflüssigkeit vorhanden sein, die klar und hell ist. Es bietet sich ggf. an, eine Motorrad Wartung mit der HU zu verbinden.
Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet. Bei Modellen ohne ABS müssen die Räder bei etwa 30 km/h bis zur Blockiergrenze bremsen.
Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein.
Es kann vorkommen, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad.
GTÜ-Checkliste zur Vorbereitung
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen. Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.
Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Prüfintervalle für Krafträder und andere Fahrzeuge
Die folgende Tabelle zeigt die Prüfintervalle für verschiedene Fahrzeugtypen:
| Fahrzeugtyp | Erste Untersuchung | Folgende Untersuchungen |
|---|---|---|
| Krafträder und Pkw | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Abgasuntersuchung (AU)
Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen. Damit Sie die den HU-Termin nicht verpassen, empfehlen wir den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich dafür an, und wir geben Ihnen gerne rechtzeitig vor der nächsten HU einen Hinweis.
HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes. Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist.
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).
Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- bzw. Dieselmotor, also alle Pkw, Lkw, Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads usw.
Aber es gibt innerhalb dieser Gruppen Ausnahmen:
- Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
- Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motor: Mit weniger als vier Räder oder einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
- Motor- und Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen (L3e, L4e), Trikes (L5e) und Quads (L7e): Mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren/Schlepper)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht Lastkraftwagen ähneln, und Stapler
Die Mängelklassen bei der HU
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
Hier eine Übersicht über die Mängelklassen:
- HW - Hinweise: Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
- GM - Geringe Mängel: Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
- EM - Erhebliche Mängel: Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
- VM - Gefährliche Mängel: Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
- VU - Verkehrsunsicher: Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Von Murat KilincLetzte Aktualisierung am: 10.
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