AU für Motorräder ab Baujahr – Was Sie wissen müssen

Saubere Autos für saubere Luft - heute muss jedes Fahrzeug regelmäßig zum Abgastest. Die Abgasuntersuchung dient dem Umweltschutz, indem sie durch strenge Kontrollen Dreckschleudern aus dem Verkehr zieht. Doch was wird in der AU genau geprüft? Welche Fristen muss ich einhalten? Was, wenn ich die letzte AU vergessen habe? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Abgasuntersuchung beim Motorrad: Ab wann ist sie Pflicht?

Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.

Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.

Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes.

Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen.

Ab wann braucht man keine Abgasuntersuchung?

Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU. Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag. Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.

Verbrenner-Fahrzeuge mit drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, einer Erstzulassung vor dem 1. Diesel-Fahrzeuge mit maximal drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von allenfalls 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Motor- und Leichtkrafträder, Trikes und Quads, die ihre erste Zulassung vor dem 1. Januar 1989 hatten.

Fristen für die Abgasuntersuchung

Viele Fahrzeuginhaber stellen sich die Frage, wann genau sie zur Abgasuntersuchung müssen und vor allem wie oft. Da die AU zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wird, findet sie im gleichen Rhythmus statt. Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur HU und AU, danach ist der „TÜV“ alle zwei Jahre fällig. Für Motorräder und Wohnmobile können diese Fristen abweichen.

Pkw müssen alle zwei Jahre, Kfz über 3,5 Tonnen sogar jährlich zur AU. Neue Pkw müssen erst 36 Monate nach der Neuzulassung erstmals zur Abgasuntersuchung. Anschließend gilt für sie ebenfalls die 2-Jahres-Frist.

Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen.

Wie finde ich heraus, wann die Abgasuntersuchung fällig ist?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen.

Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit. Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat. Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.

Was wird bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft?

Alle zwei Jahre werden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die Verkehrssicherheit, der vorschriftsmäßige Zustand und die Umweltverträglichkeit Ihres Motorrads geprüft. Zum Prüfumfang gehören sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme, die Abgas- und Lärmemissionen im Rahmen der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) sowie auch vorgenommene technische Änderungen.

Wie läuft die HU ab?

Unsere erfahrenen Motorrad-Sachverständigen führen nach einer Probefahrt eine sogenannte zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung an Ihrem Fahrzeug durch, bei der das Motorrad nicht auseinandergebaut wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns die Plakette und einen detaillierten Bericht.

Ablauf der Abgasuntersuchung

War die Sichtprüfung ohne Beanstandung, werden mit einem speziellen Abgastestgerät verschiedene abgasrelevante Einstellungen und Werte des Motors sowie der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs untersucht. Für diese Messung muss der Motor zunächst auf Betriebstemperatur gebracht werden. In vielen Fällen beträgt die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Motortemperatur ca. 80 °C. Falls Sie mit einer Motortemperatur von nur 40 oder 50 °C zu uns kommen oder das Fahrzeug direkt vor der HU noch einmal gestanden hat, muss der Motor vor der AU zunächst erst einmal auf Betriebstemperatur gebracht werden.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Endrohrmessung wieder verpflichtend. Für diese Messung muss der Motor zunächst auf Betriebstemperatur gebracht werden.

Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 fest zur Hauptuntersuchung und prüft, ob die austretenden Emissionen die Grenzwerte einhalten. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und sollte von Autofahrern nicht versäumt werden - auch, weil ansonsten Bußgelder drohen.

Im Zuge des Abgasskandals wurden die Prüfungsmodalitäten für moderne Fahrzeuge angepasst. Zuvor wurde nach Möglichkeit lediglich eine Onboard-Diagnose durchgeführt. Eine Onboard-Diagnose meint dabei ein Fahrzeugdiagnosesystem, welches während des Fahrbetriebes alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht. Experten sahen jedoch kritisch, dass dieses Vorgehen nicht den tatsächlichen Schadstoffausstoß wiedergibt.

In erster Linie geht es um die Abgase, die ein Fahrzeug ausstößt. Die Werte werden von einem Experten mit den aktuellen Minimal- und Maximalwerten abgeglichen. Liegen sie während der Abgasuntersuchung nicht im Normbereich, sind Sie durchgefallen.

Was tun, wenn man den Termin verpasst hat?

Es kommt vor, dass der Termin für HU und AU im Alltagsstress in Vergessenheit gerät. Übrigens: Je länger Sie über dem „TÜV“-Termin liegen, desto genauer nehmen die Prüfer Ihren Wagen unter die Lupe. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgrund von Mängeln durchfallen, erhöht sich also mit jedem weiteren Monat.

Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Bei Überziehung der Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor. Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.

Kosten der Abgasuntersuchung

Die Kosten für die Abgasuntersuchung hängen von der Art und dem Gewicht Ihres Fahrzeugs ab. Außerdem variieren sie leicht je nach Prüforganisation und Bundesland. Die reinen Kosten für die AU belaufen sich auf rund 30 €. Für Pkw bis 3,5 Tonnen müssen Sie für die HU inklusive AU ca. 100 € einplanen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen schlagen mit ca. 110 € zu Buche.

MOTORRAD zeigt, was bei TÜV, Dekra und Co. zu erwarten ist, außer einer höheren Rechnung. »Das macht dann 51 Euro, inklusive AUK«, meint die Dame hinterm Tresen und hält lächelnd die Hand auf. Inklusive was? »Abgasuntersuchung Krad«, kurz AUK. Sie ist seit 1. April 2006 fester Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung. Kostete die bisher 33 Euro, macht das Ganze nun 18 Euro mehr (Preise: TÜV Süd).

Mängelklassen bei der Hauptuntersuchung

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist. Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

Einstufung und Definition

  • HW - Hinweise: Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
  • GM - Geringe Mängel: Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
  • EM - Erhebliche Mängel: Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
  • VM - Gefährliche Mängel: Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
  • VU - Verkehrsunsicher: Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.

Vorbereitung auf die HU

Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.

Das sollten Sie zur HU mitbringen

Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.

Was passiert, wenn die AU nicht bestanden wird?

Ohne bestandene AU ist die HU nicht vollständig. Bedeutet: Solange Ihr Fahrzeug den Abgastest nicht besteht, gibt es keine neue Plakette. Liegen die Abgaswerte Ihres Wagens in der Prüfung über den vorgegebenen Grenzwerten, entzieht der Prüfer ihm die Betriebserlaubnis. Sie müssen Ihren Wagen dann umgehend in die Werkstatt bringen und dafür sorgen, dass der Defekt bis zur Nachuntersuchung behoben wird. Letztere kostet Sie noch einmal ungefähr 25 Euro, sowohl TÜV als auch Abgasuntersuchung zu wiederholen.

Die Abgasuntersuchung im Ausland

Sie können ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.

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