Motorrad Hersteller: Alles über HU und AU

So wie wir Menschen regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt müssen, haben auch Autos ihren regelmäßigen Termin zum Sicherheits-Check: Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus. Der Sinn des Ganzen: Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO beurteilt wird.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Die Prüfung wird an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt. Auch viele Kfz-Werkstätten haben an bestimmten Tagen einen Prüfer vor Ort.

Unterschied zwischen HU und TÜV?

So wie Papiertaschentücher einfach nur Tempos genannt werden, ist die Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich meist der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. So hat sich "mein Auto muss zum TÜV" also eingebürgert, gemeint ist damit aber die Hauptuntersuchung. Längst dürfen aber auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durchführen.

Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU. Hier erfahren Sie, wie Sie die Plakette richtig lesen.

Man muss übrigens nicht warten, bis der "TÜV" fällig ist und kann die HU auch schon vorher machen. Das ist zu Beispiel dann sinnvoll, wenn man sein Auto verkaufen möchte und Vertrauen mit einem frischen Stempel schaffen möchte. Die Zeit bis zur nächsten HU verlängert sich dann aber nicht. Sobald die neue Plakette angebracht ist, beginnt bei Pkw der Zwei-Jahres-Turnus erneut.

"TÜV"-Bericht mitführen: Ist das Pflicht?

Nein. Die HU-Bescheinigung braucht man nicht im Auto mitführen. Als Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung (HU) gilt der Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt. Wichtig zu wissen: Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.

Nachprüfung bei erheblichen Mängeln

Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine komplett neue HU gemacht werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist.

Die AU kann auch schon vor der HU von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür anerkannt sein müssen. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal ein Monat zurückliegen (monatsgenau).

Wie oft müssen welche Fahrzeuge zum "TÜV"?

Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.

Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.

Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Prüfintervalle für verschiedene Fahrzeugtypen

Die folgende Tabelle zeigt die Prüfintervalle für verschiedene Fahrzeugtypen:

Fahrzeugtyp Erste Untersuchung Folgende Untersuchungen
Krafträder und Pkw Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e nach 24 Monaten alle 24 Monate
Pkw²⁾ nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile³⁾ bis 3.500 kg zGG nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile³⁾ über 3.500 bis 7.500 kg zGG nach 24 Monaten alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate
Wohnmobile³⁾ über 7.500 kg zGG nach 12 Monaten alle 12 Monate
Anhänger⁴⁾ ungebremst nach 36 Monaten alle 24 Monate
Anhänger⁴⁾ bis 750 kg zGG nach 36 Monaten alle 24 Monate
Anhänger⁴⁾ über 750 bis 3.500 kg zGG nach 24 Monaten alle 24 Monate
Anhänger⁴⁾ über 3.500 bis 10.000 kg zGG nach 12 Monaten alle 12 Monate
Lkw/Nutzfahrzeuge⁵⁾ bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit nach 24 Monaten alle 24 Monate
Lkw/Nutzfahrzeuge⁵⁾ bis 3.500 kg zGG nach 24 Monaten alle 24 Monate
Lkw/Nutzfahrzeuge⁵⁾ über 3.500 bis 7.500 kg zGG nach 12 Monaten alle 12 Monate

¹⁾ auch sog. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen ²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen ³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus ⁴⁾ auch Wohnanhänger ⁵⁾ Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de

Welche Fahrzeuge müssen zur AU?

Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- bzw. Dieselmotor, also alle Pkw, Lkw, Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads usw.

Aber es gibt innerhalb dieser Gruppen Ausnahmen:

  • Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
  • Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motor: Mit weniger als vier Räder oder einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
  • Motor- und Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen (L3e, L4e), Trikes (L5e) und Quads (L7e): Mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren/Schlepper)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht Lastkraftwagen ähneln, und Stapler

Was tun, wenn der "TÜV" im Ausland fällig wird?

Sie können ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.

Die Mängelklassen bei der HU

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.

Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

Übersicht der Mängelklassen

Einstufung Definition
HW - Hinweise Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
GM - Geringe Mängel Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
EM - Erhebliche Mängel Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM - Gefährliche Mängel Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
VU - Verkehrsunsicher Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Abgasuntersuchung für Motorräder im Detail

Seit dem 1. April 2006 ist die Abgasuntersuchung (AUK) fester Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung für Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989. Im Februar hat der Gesetzgeber für alle Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 verbindliche Grenzwerte für das Abgasverhalten festgeschrieben. Bläst ein Bike mehr hinten raus, gilt das als erheblicher Mangel, folglich gibt’s von TÜV, Dekra oder den anderen Prüforganisationen keine neue HU-Plakette.

Messvorschriften für Motorräder

  • Welche Motorräder werden getestet? Alle zulassungspflichtigen Zweiräder mit Zwei- oder Viertaktmotor (Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller und Quads/ATVs) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
  • Wann muss eine AU absolviert werden? Die AU ist an die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) gekoppelt, muss aber nicht zwingend zeitgleich, sondern kann bis zu einem Monat im Voraus durchgeführt werden.
  • Welche Grenzwerte für welche Modelle?
    • Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min), anders als beim Auto darf sich der Prüfer am Motorrad-Drehzahlmesser orientieren.
    • Maschinen ohne G-Kat: maximal 4,5 Vol.% CO, gemessen bei Standgas.
  • Wer darf messen? Die amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder speziell zertifizierte Fachwerkstätten.
  • Wie wird gemessen? Motorräder mit einem Endtopf: Mess-Sonde wird 30 Zentimeter tief in den Endtopf eingeführt. Motorräder mit mehreren Endtöpfen: Falls keine Verbindung zwischen den Krümmern besteht (zum Beispiel Interferenzrohr oder Sammler), muss jeder Endtopf einzeln gemessen werden, daraus wird der Mittelwert errechnet. Falls eine Verbindung zwischen den Krümmern besteht, genügt laut TÜV die Messung an einem Endtopf. Messung dauert fünf Sekunden.

Ablauf der Abgasuntersuchung am Motorrad

Bei der Abgasuntersuchung am Motorrad werden folgende Komponenten untersucht:

  • die Temperatur des Motors
  • die Motordrehzahl
  • die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas
  • die Gemischaufbereitung

Dabei ist es zwingend erforderlich, die Sonde mindestens 30 Zentimeter in den Auspuff zu schieben. Anderenfalls kommt es zu einer Vermischung von Frischluft und Abgasen, was die Werte verfälschen kann.

Vorbereitung auf die HU

Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit
  • Als Bestandteil der Hauptuntersuchung werden Achsen, Räder und Antrieb, lichttechnischen Einrichtungen, Bremsanlage, Fahrgestell und Rahmen auf Mängel untersucht.
  • Neben den üblichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugschein muss ein gut lesbares Kennzeichen befestigt sein und der Tacho sowie elektrische Leitungen keine Beschädigungen aufweisen.
  • Alle Leuchten, Kontrollleuchten und sämtliche Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht beanstandet werden.
  • Die Reifengröße und die Bezeichnung müssen die gleichen Daten wie in den Fahrzeugpapieren aufweisen.
  • Der Motor und das Getriebe nebst Federbeine und Gabelrohre müssen dicht sein.
  • Keine Beschädigungen der Felgen und Reifen sowie die erforderliche Profiltiefe müssen vorliegen.
  • Kette, Kettenrad und Ritzel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.

Häufige Mängel

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fristen und Kosten

Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

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