Viele Motorradfahrer legen Wert auf einen satten Sound ihrer Maschine. Doch wann wird es zu laut? Und wie kann man die Lautstärke des Auspuffs messen lassen?
Wie laut darf mein Motorrad sein?
Die Lautstärke eines Motorrads wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
- Standgeräusch: Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.
- Fahrgeräusch: Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR).
Es ist wichtig zu wissen, dass für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen und dient der Verkehrsüberwachung.
Wo finde ich die Angaben zur Lautstärke meines Motorrads?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen (roter Kreis im Bild), das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach (siehe auch Video und Bildergalerie oben). Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet.
Grenzwerte und Toleranzen
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Euro-Normen und Lautstärke
Die Euro-Normen sind vor allem Abgasnormen, weshalb das Thema Lautstärke dort nicht wirklich behandelt wird. Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor. Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Was bedeutet ASEP?
ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Auspuffklappen und Lautstärke
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen?
Motorräder werden lauter wahrgenommen als Autos. Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Das ergab eine Studie, die wir euch im Artikel "Alles zum Thema Motorradlärm" erläutern. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun. Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.
Wie misst die Polizei das Standgeräusch?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein. Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt.
Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Historische Aspekte der Geräuschmessung
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um.
Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wundert's - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte.
Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand".
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Eigenkontrolle der Lautstärke
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an.
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen.
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A).
Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden. Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig.
Probleme mit alten Motorrädern und Auspuffanlagen
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Was tun bei Überschreitung der Lautstärke?
Wenn die Dämwolle im Dämpfer verschlissen ist, ist der Halter/Fahrer in der Verantwortung, den Fehler abzustellen. Wenn aber kein fehlender dB-Killer oder offensichtliche Manipulation die Ursache sind, kann man da eher mit einer Mängelkarte und zeitnaher Vorführung beim TÜV davonkommen. Ist als Verschleiß wohl eher so zu werten wie eine durchgerostete Auspuffanlage.
ACHTUNG: Zu laut ist zu laut, egal ob Prüfzeichen oder nicht. €: Toleranz ist das eingetragene Geräusch +5db. Nur bei älteren Motorrädern (BJ <90 oder noch älter) gabs ne andere Messung und da gibts ne höhere Toleranz.
Messmethoden auf Rennstrecken
Grundsätzlich kein Befahren der Rennstrecke ohne dB-Eater. Es gibt je nach Rennstrecke unterschiedliche Messmethoden. Normale Phonmessung bei halber Nenndrehzahl in einem Meter Abstand, Vorbeifahrtsmessungen, etc. Originalauspuffanlagen sind grundsätzlich gerne gesehen, allerdings sollten diese auch in einem einwandfreien Zustand sein.
Wir sind als Veranstalter selbst dazu verpflichtet die Lautstärke der Motorräder vor Ort zu kontrollieren. Daher werden wir am Vorabend ab 17:00 Uhr und am ersten Veranstaltungstag ab 7:30 Uhr in der Frühe Standgeräuschmessungen durchführen. Die Messung wird mit einem Meter Abstand und in 45° zum Auspuffende bei halber Nenndrehzahl laut Typenschild vorgenommen. Der gemessene dB Wert muss dem auf dem Typenschild des Motorrades entsprechen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zur Messung der Auspufflautstärke zusammenfasst:
| Messung | Methode | Toleranz |
|---|---|---|
| Standgeräusch | Halbe Nenndrehzahl, 0,5 Meter Abstand, 45° Winkel | +5 dB(A) |
| Fahrgeräusch | Bestimmte Fahrsituation | Je nach Klasse 73, 74 oder 77 dB(A) |
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