Auspuff Motorrad TÜV Bestimmungen: Was Biker Wissen Müssen

Die getunte Auspuffanlage ist für viele Biker ein Hauptsehnsuchtsobjekt, und auch bei Rollerfahrern angesagt. Aber nicht alles ist erlaubt. Änderungen am Auspuff fürs Sound-Tuning können schnell zu folgenschweren Sanktionen führen. Doch welche Umbauten am Auspuff sind zulässig, welche verboten? Wie kann ich meine Auspuffanlage verändern?

Die meisten Kunden halten sich beim Umbau an die Vorschriften, wobei die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien beim Kauf eine gute Orientierung bieten und auch der Fachhandel weiß, was erlaubt ist und was nicht.

Grundlagen der Auspuffanlage

Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichtbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben.

Zu den einzelnen Bestandteilen zählen:

  • Abgaskrümmer: Der Abgaskrümmer ist dabei das eigentliche Verbindungsstück zwischen Verbrennungsmotor und Auspuff. Er ist direkt am Motor angebracht und leitet die durch die Kraftstoffverbrennung entstehenden Abgase in das Auspuffsystem. Er hat meist die Form eines einfachen, leicht gekrümmten Rohres, kann aber auch kompliziertere Strukturen aufweisen.
  • Katalysator: Der Katalysator - kurz Kat - ist wichtiger Bestandteil der Abgasanlage. Die Verbrennungsgase werden in diesem Kfz-Bauteil gefiltert und so weit wie möglich von schädlichen Bestandteilen befreit. Dies geschieht über chemische Umwandlungsprozesse innerhalb des Katalysatorgehäuses.
  • Schalldämpfer: Bei Auspuffsystemen finden sich unterschiedliche Schalldämpfer, die die Mündungsgeräusche minimieren und so die Lärmemission senken sollen. Die einzelnen Elemente sind dabei über das gesamte Rohrsystem der Abgasanlage verteilt. Es gibt Vorschall-, Mittelschall- und Endschalldämpfer.
  • Endrohr: Dieser Teil ist bei der Abgasanlage der einzig eindeutig sichtbare. Normalerweise ist die serienmäßige Einrichtung der Anlagen eher unscheinbar.

Was ist beim Umbau zu beachten?

Also einfach aussuchen, draufschrauben und losfahren? „Nein“, sagen die Experten von TÜV SÜD. Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln und auch seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel, was noch einmal verschärft wurde durch die Novelle Euro 4.

Grundsätzlich gelte es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist, was laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“ Krause weiter: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen.

Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer könne ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat, so der TÜV-Experte.

Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann. Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.

Die Kennzeichnungen im Einzelnen:

  • Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01
  • Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.

Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ - dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern. Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt.

Das Fazit des TÜV Süd: Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Ein Tuning ist grundsätzlich an den Schalldämpfern, am Endrohr und am Katalysator möglich.

Darf ich den dB-Killer ausbauen?

Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist. „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.

Sie sind austauschbar, dürfen jedoch nicht komplett ausgebaut werden. Die so erzeugte Lautstärke würde gegen die erlaubten Grenzwerte verstoßen.

  • Fahren ohne dB-Eater? Die Strafe kann hoch sein. Neben Fahren ohne Betriebserlaubnis - mit einem Bußgeld von 50 Euro veranschlagt - kommt auch ein Verstoß gegen den Lärmschutz hinzu, für den in der Regel meist weitere 10 Euro fällig sind.

Auspuffanlagen/Endtöpfe ohne Zulassung

In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Zulassung von Auspuffanlagen für Motorräder, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den entsprechenden EU-Richtlinien verankert sind.

Im Prinzip ist es nicht erlaubt, einen Auspuff ohne Zulassung (z.B. ohne EG-Typgenehmigung oder ABE) an einem Motorrad zu montieren. Dies gilt für alle Motorräder, unabhängig vom Baujahr. Die einzige Ausnahme sind Motorradmodelle, die vor dem 1. Januar 1969 gebaut wurden, da für diese älteren Fahrzeuge teils andere Vorschriften gelten. Allerdings müssen auch diese Auspuffanlagen den allgemeinen Lärmschutzvorschriften und technischen Anforderungen entsprechen.

Falls ein Auspuff keine gültige Zulassung hat, kann eine Einzelabnahme durch eine zugelassene Prüfstelle (z.B. TÜV, Dekra) durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob der Auspuff die geltenden Lärmgrenzwerte und Abgasnormen einhält. Diese Abnahme ist jedoch mit Kosten verbunden und das Ergebnis ist nicht garantiert. Nur wenn der Auspuff alle Anforderungen erfüllt, kann er nachträglich zugelassen werden.

Manipulationen am Katalysator

Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.

Modifikationen und ihre rechtlichen Folgen

Änderungen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze - abhängig von der jeweiligen Zielführung.

Neben leistungsorientierten und akustischen Veränderungen sind vielen Tunern auch optische Aspekte wichtig. In diesen Bereich fällt auch das Tuning des sogenannten Endrohrs - den eigentlich Auspuff.

Auspuffblende

Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert.

  • Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich. Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen - ohne entsprechende Erlaubnis - können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen.

Austauschendrohr

Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt.

  • In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen. Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten.
  • Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Besonders auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz muss mittels eines Prüfzeugnisses nachgewiesen sein.

Sportauspuff

Wenn im Tuning von einem Sportauspuff die Rede ist, dann ist zumeist nur der Endtopf gemeint. Der Sportauspuff ist beim Tuning besonders beliebt. Er garantiert einen satteren Sound und soll gar die Leistung des Fahrzeuges steigern.

Der Austausch einzelner Komponenten der Auspuffanlage von Fahrzeugen ist dabei in den seltensten Fällen sinnvoll. Die Fahrzeughersteller haben diese nämlich zumeist auf die jeweiligen Motoren angepasst und dahingehend optimiert.

Der Umstieg auf den Sportauspuff (i. S. v. Endtopf) ist in der Regel unkompliziert. Solange die notwendigen Belege - vor allem ABE und Teilegutachten - beigefügt sind, dürfen Sie die Vorrichtung montieren.

Dokumente und Prüfungen

Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten.

Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde. Das Gutachten sollte stets von einer namhaften und seriösen Prüforganisation stammen.

Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen.

Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sollten Sie stets bei sich führen, um bei einer möglichen Kontrolle die notwendigen Belege stets zur Hand zu haben.

Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen.

Bußgelder und Strafen

Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor.

Sowohl Manipulationen an zulässigen Bauteilen als auch selbstgebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zulässig.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre.

Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.

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